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BeitragVerfasst: So, 05 Mär, 2017 20:25 
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Hallo,
ich bin in D beschränkt steuerpflichtig. Ich erhalte Mieteinnahmen aus D, die in D versteuert werden.
Muß ich diese Mieteinnahmen in Schweden in der Steuererklärung angeben?
Ich habe in Schweden meinen alleinigen Wohnsitz. In D habe ich meinen Wohnsitz abgemeldet.
Vielen Dank im voraus.

Gruss
Sally 05


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Mär, 2017 18:23 
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Hej
es gibt das sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Danach musst Du die Einnahmen in D auch in D versteuern, aber dasselbe nicht mehr in Schweden.
Somit entfällt auch die Angabe in der schwedischen Steuererklärung.
Ralf

_________________
Länge leve Jantelagen


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Mär, 2017 18:29 
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Ist es so?
Umgekehrt ist es jedenfalls anders: Hast Du Mieteinnahmen in Schweden, musst Du sie dort versteuern. Zusätzlich musst Du sie in D. angeben, aber nicht versteuern. Siie erhöhen das Gesamteinkommen, sodass durch die Progression der (Grenz)steuersatz erhöht wird und die anderen Einnahmen in D. höher zu versteuern sind.

_________________
Ferien in Småland: http://www.ferienhausmiete.de/ferienhau ... j_nr=34130
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BeitragVerfasst: Mo, 06 Mär, 2017 20:07 
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Hallo,
danke für Eure Antworten. Muss ich die Mieteinnahmen nun angeben oder nicht?
Gruss
Sally 05


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BeitragVerfasst: Di, 07 Mär, 2017 10:09 
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..... bei Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie ihren Steuerberater oder das Finanzamt :YYAC:


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BeitragVerfasst: Di, 07 Mär, 2017 11:15 
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Schwedenfahrer007, danke für Deinen originellen Beitrag. Ich lache jetzt noch...

Weiß vielleicht jemand Bescheid, der in Schweden wohnt? Also kein Ferienhausbesitzer
mit Hauptwohnsitz in D.

Gruß
Sally 05


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BeitragVerfasst: Di, 07 Mär, 2017 12:29 
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Plz/Ort: NRW / Hultsfred
Sally 05 hat geschrieben:
Schwedenfahrer007, danke für Deinen originellen Beitrag. Ich lache jetzt noch...

Weiß vielleicht jemand Bescheid, der in Schweden wohnt? Also kein Ferienhausbesitzer
mit Hauptwohnsitz in D.

Gruß
Sally 05


Das war kein Witz wenn ich Steuerliche Fragen habe gehe auf Nummer sicher und frage meinen Steuerberater oder das Finanzamt.


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BeitragVerfasst: Di, 07 Mär, 2017 12:39 
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Beiträge: 1375
Sehr guter Tipp Schwedenfahrer007 :perfekt:

Und wenn man das denn mal macht (also bei Skatteverket nachgucken) kommt man innerhalb von Sekunden auf das hier

https://www.skatteverket.se/privat/skat ... 09217.html

Also genau wie in D.: angeben und in D. bezahlte Steuer nachweisen.


Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Di, 07 Mär, 2017 20:32 
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Beiträge: 23
Sorry Schwedenfahrer007, dachte wirklich Du machst Scherze...

Meinen Steuerberater (D) kann ich Moment nicht fragen. Er hat mir vor zwei
Tagen eröffnet, dass er glaubt ich müsse für 2016 eine ganz normale Steuererklärung
machen. Dabei hat er mir vor Monaten erzählt ich sei nun beschränkt steuerpflichtig.
Und jetzt frage ich mich welches Formular ich für D ausfüllen muss:

Das normale oder das für beschränkt Steuerpflichtige.
Weiß das hier im Forum jemand?
Es ist doch bestimmt nicht jeder genau zum 01. Januar nach Schweden gezogen.
Es hat doch vielleicht jemand auch ein sogenanntes "Rumpfjahr" erlebt.

Oder soll ich einen neuen Thread aufmachen?

Gruss
Sally 05


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BeitragVerfasst: Di, 07 Mär, 2017 22:23 
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Beiträge: 406
Wenn Dein Steuerberater auch nicht Bescheid weiß, dann frag Dein Finanzamt in D. Möglich, dass die auch nicht genau wissen, was zutrifft. Aber dann können sie Dir hinterher daraus keinen Strick drehen.


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