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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Fr, 14 Sep, 2018 9:17 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Vergiss aber nicht, das schwedische Gesetze in erster Linie für Schweden gelten. Und ob Skatteverket deine deutschen Angehörigen als ställföreträdare anerkennt weiß ich nicht.
Ich würde meine deutsche Vollmacht ins schwedische übersetzen und parallel eine framtidsfullmakt ausfüllen. Kost ja nix.
Rüdiger


Ja, ich denke auch, dass das die richtige Vorgehensweise ist. Ich werde noch beim Skatteverket nachfragen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Fr, 14 Sep, 2018 10:52 
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attusa hat geschrieben:
Ich bin alleiniger Eigentümer eines Hauses in Schweden lt. Grundbucheintrag. Nun passiert ein Ereignis und ich bin handlungsunfähig. Beispiel: Die Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden. Eine Unterschrift meinerseits ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Jetzt müsste meine Vertrauensperson sich beim Skatteverket mittels deutscher Vorsorgevollmacht ausweisen und für mich handeln.


Na zumindest das geht ja online ohne Unterschrift.

Ist aber ein wichtiges Thema und wir werden uns da nun auch drum kümmern müssen.

Haben unsere Hütte aber gleich als Eheleute 50/50 eingetragen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Sa, 06 Okt, 2018 17:30 
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So, zwischenzeitig habe ich eine "Framtidsfullmakt"
exemplarisch ausgefüllt und mit einer entsprechenden Anfrage ans Skatteverket geschickt.

Heute kam die Anwort vom Skatteverket:
Zitat:
Om du har gett henne en fullmakt att företräda dig i dessa frågor kan hon göra det. Men då vi inte registrerar fullmakter i våra system behöver hon då bifoga en fullmakt vid varje ärende till oss.
Med vänlig hälsning


Frei übersetzt:
Wenn Sie ihr (der Vollmachtnehmerin) eine Vollmacht gegeben haben, Sie in diesen Fragen zu vertreten, kann sie es tun. Falls wir keine registrierte Vollmacht in unserem System haben, muss sie (die Vollmachtnehmerin) in jedem erforderlichen Fall die Vollmacht an uns beifügen.

Ich werde nun eine "Framtidsfullmakt" ausfüllen und zur Registrierung an das Skatteverket schicken. So sollte dann auch der Einzelnachweis im Falle eines Falles nicht erforderlich sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: So, 07 Okt, 2018 9:55 
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attusa hat geschrieben:
Zitat:
Om du har gett henne en fullmakt att företräda dig i dessa frågor kan hon göra det. Men då vi inte registrerar fullmakter i våra system behöver hon då bifoga en fullmakt vid varje ärende till oss.
Med vänlig hälsning


Deine Übersetzung ist leider an der entscheidenden Stelle nicht ganz korrekt:
Zitat:
Wenn Sie ihr (der Vollmachtnehmerin) eine Vollmacht gegeben haben, Sie in diesen Fragen zu vertreten, kann sie es tun. Falls Weil wir keine registrierteVollmachten in unseremnSystemen habregistrieren, muss sie (die Vollmachtnehmerin) in jedem erforderlichen Fall die Vollmacht an uns beifügen.

Dann ist die Antwort in der Du-Form abgefasst, aber das tut ja nichts zur Sache, du hast es ja "frei" übersetzt.
Schick also keine Vollmacht zur Registrierung, du irritierst nur die Angestellten dort, denn sie haben dir ja eindeutig geschrieben, dass sie keine Registrierung durchführen.

//M

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: So, 07 Okt, 2018 10:02 
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Vielen Dank für diese wichtige Korrektur. :YY:

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