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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 15:01 
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Hej hej!

Aus der Diskussion halte ich mich raus - möchte aber eine Frage stellen.
Ist es nicht so, dass Gästeübernachtungen an irgend eine Behörde gemeldet werden müssen? :YYAK:
Ich meine, Munkeberg-Martin hätte mir so etwas mal erzählt... :denk:

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 15:16 
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Värmi hat geschrieben:
Hej hej!

Aus der Diskussion halte ich mich raus - möchte aber eine Frage stellen.
Ist es nicht so, dass Gästeübernachtungen an irgend eine Behörde gemeldet werden müssen? :YYAK:
Ich meine, Munkeberg-Martin hätte mir so etwas mal erzählt... :denk:

:YY: Värmi



hmm, das wäre mir aber auch neu. Ich vermiete schliesslich mein Ferienhaus und ich übernachte auch schon mal wo anders.....sowas wie Kurtaxe gibt es hier in Schweden meines Wissens nicht...oder was meintest du?

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liebe Grüsse

Heike

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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 15:17 
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...auch zu beachten:
Einschränkung der Öffnungszeiten, Ladenschlußgesetz
...was ist mit Lärmbelästigung / Geruchsbelästigung, ...passt das einem Nachbarn nicht, wei er seine Ruhe haben will und es zur Anzeige kommt, dann - oh oh
Ordnungsamt: Bauaufsicht bezüglich Küche, Deckenhöhe oft 2,40 m gefordert, Toiletten, Parkplätze etc. (bei uns waren 5 Parkplätze auf Beton gefordert, weil - es könnte ja ein Pkw ein Tropfen Öl verlieren!)
Hygienevorschriften, abwischbare Regale - Möbel - Böden, Kühlmöglichkeiten, Wasser/Abwasserstrecke - ok?

Hygienevorschriften für Imbisse:

Sauberkeit und Vollständigkeit: Die Lebensmittel müssen vor nachteiliger Beeinflussung geschützt sein. Deshalb: fester, leicht zu reinigender Boden, Überdachung, ausreichender Kunden- und Witterungsschutz (von 3 Seiten geschlossen), Wände und Decken mit hellfarbigem Anstrich oder aus vergleichbarem glatten, leicht zu reinigendem Material.
Schutz und Lagerung von Lebensmitteln: Die angeboten Lebensmittel sind auch im Verkaufsbereich vor vorbeigehende oder anstehende Menschen zu schützen. Bringen Sie dazu Schutzeinrichtungen wie Glaswände oder Plexiglaswände an. Es müssen Kühleinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel vorhanden sein. Die Einhaltung der notwendigen Temperatur muß auch im Verkaufsbereich überwacht und gewährleistet werden. Verzehrsfertige Lebensmittel und Speisen dürfen niemals, auch nicht im Kühlraum, gemeinsam mit ungewaschenem Obst, Gemüse, Getränkekisten, Kartonware gelagert werden.
Arbeitsplatten und Arbeitsgeräte müssen aus leicht zu reinigendem und desinfizierbarem Material bestehen. Es sind glatte abwaschfeste Materialien zu verwenden.
Für Lebensmittelabfälle sind gesonderte Behältnisse, die nur diesem Zweck dienen, zu verwenden. Diese Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie mit einem Deckel zu verschließen sein.
Die Beseitigung der Speiseabfälle und sonstiger Abfälle muß entsprechend den rechtlichen Vorschriften erfolgen.

Die Mitarbeiter benötigen:

...eine Belehrung im Gesundheitsamt und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Alte Gesundheitszeugnisse gemäß § 18 Bundesseuchengesetz behalten ihre Gültigkeit. Die Belehrung muss jährlich durch den Arbeitgeber wiederholt werden. Die Bescheinigung darüber ist auf Anforderung vorzulegen.
Sauberkeit und Schutzkleidung, Sanitäreinrichtungen: Personen, die insbesondere leicht verderbliche unverpackte Lebensmittel oder Speisen behandeln, müssen darauf achten, dass sie sauber sind und saubere Schutzkleidung tragen. Dazu gehört eine geeignete Kopfbedeckung, die das gesamte Haar erfaßt; kein Schmuck an den Händen; kein Nagellack, kurze Fingernägel. Außerdem müssen zur Verfügung stehen: eine Handwaschgelegenheit, hygienische Sanitäreinrichtungen, Umkleidemöglichkeiten, Schutzbekleidung wie beispielsweise Kittel.

Handwaschgelegenheit mit fließendem kalten und warmen Wasser: Dazu gehören Einmalhandtücher, Flüssigseife und Bürste und ggf. Desinfekionsmittel. Die Handwaschgelegenheit muß in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes angebracht sein.

Trennung zwischen Handwaschbecken und Spülbecken: Für das Waschen von Lebensmitteln und zum Spülen von Geschirr oder Arbeitsgeräten sind vom Handwaschbecken getrennte Spül- und Waschbecken zu schaffen.

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...beste Grüße - nordmichell :YYBM:
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...man hat's nicht leicht, aber leicht hat's einen!

"Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer."
Lucius Annaeus Seneca


"Niemand - ist weiter von der Wahrheit entfernt, als derjenige, der alle Antworten weiß".


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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 15:18 
värmi, auch ich habe davon noch nix gehört. Ich vermiete ja auch ein Ferienhaus (gewerbsmässig, sogar mit Umsatzsteuer) aber meine Gästezahlen muss ich nirgends melden


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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 15:51 
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filainu hat geschrieben:
... aber meine Gästezahlen muss ich nirgends melden
Dann frage ich mich, wo diese Zahlen her kommen?
-> http://www.scb.se/Statistik/NV/NV1701/2 ... SM1403.pdf

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 16:03 
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Värmi hat geschrieben:
filainu hat geschrieben:
... aber meine Gästezahlen muss ich nirgends melden
Dann frage ich mich, wo diese Zahlen her kommen?
-> http://www.scb.se/Statistik/NV/NV1701/2 ... SM1403.pdf

:YY: Värmi



ah ja, Statistisches Centralbüro...da ich kein Hotell besitze, wurde ich also auch nicht gefragt :YYAY:

Lies Dir mal alles durch, da ist genau beschrieben wie die Zahlen zustandekommen, und das es auch einen gewissen Unsicherheitsfaktor gibt....wenn Du also ein Doppelbett im Gästezimmer vermietest, dann werden sie grantiert nicht auf dich zu kommen...

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Heike

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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 16:07 
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nordmichell hat geschrieben:
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Sauberkeit und Vollständigkeit: Die Lebensmittel müssen vor nachteiliger Beeinflussung geschützt sein. Deshalb: fester, leicht zu reinigender Boden, Überdachung, ausreichender Kunden- und Witterungsschutz (von 3 Seiten geschlossen), Wände und Decken mit hellfarbigem Anstrich oder aus vergleichbarem glatten, leicht zu reinigendem Material.
Schutz und Lagerung von Lebensmitteln: Die angeboten Lebensmittel sind auch im Verkaufsbereich vor vorbeigehende oder anstehende Menschen zu schützen. Bringen Sie dazu Schutzeinrichtungen wie Glaswände oder Plexiglaswände an. Es müssen Kühleinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel vorhanden sein. Die Einhaltung der notwendigen Temperatur muß auch im Verkaufsbereich überwacht und gewährleistet werden. Verzehrsfertige Lebensmittel und Speisen dürfen niemals, auch nicht im Kühlraum, gemeinsam mit ungewaschenem Obst, Gemüse, Getränkekisten, Kartonware gelagert werden.
Arbeitsplatten und Arbeitsgeräte müssen aus leicht zu reinigendem und desinfizierbarem Material bestehen. Es sind glatte abwaschfeste Materialien zu verwenden.
Für Lebensmittelabfälle sind gesonderte Behältnisse, die nur diesem Zweck dienen, zu verwenden. Diese Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie mit einem Deckel zu verschließen sein.
Die Beseitigung der Speiseabfälle und sonstiger Abfälle muß entsprechend den rechtlichen Vorschriften erfolgen.

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Sauberkeit und Schutzkleidung, Sanitäreinrichtungen: Personen, die insbesondere leicht verderbliche unverpackte Lebensmittel oder Speisen behandeln, müssen darauf achten, dass sie sauber sind und saubere Schutzkleidung tragen. Dazu gehört eine geeignete Kopfbedeckung, die das gesamte Haar erfaßt; kein Schmuck an den Händen; kein Nagellack, kurze Fingernägel. Außerdem müssen zur Verfügung stehen: eine Handwaschgelegenheit, hygienische Sanitäreinrichtungen, Umkleidemöglichkeiten, Schutzbekleidung wie beispielsweise Kittel.

Handwaschgelegenheit mit fließendem kalten und warmen Wasser: Dazu gehören Einmalhandtücher, Flüssigseife und Bürste und ggf. Desinfekionsmittel. Die Handwaschgelegenheit muß in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes angebracht sein.

Trennung zwischen Handwaschbecken und Spülbecken: Für das Waschen von Lebensmitteln und zum Spülen von Geschirr oder Arbeitsgeräten sind vom Handwaschbecken getrennte Spül- und Waschbecken zu schaffen.



ist das ein Auszug aus deutschen Bestimmungen? Die gelten hier nicht, wir befinden uns hier in Schweden! Hier gilt schwedisches Recht...

ehrlich, ganz so kompliziert ist es hier garantiert nicht, wenn du ausser deinem Loppis noch ein paar bullar verkaufst....das machen Schulklassen regelmässig auf den Märkten..

würde dem Threadersteller raten, meinen Tipp zu beherzigen und auf der Gemeinde anzufragen....ich denke das Problem wird dort ganz unproblematisch gelöst...

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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 17:25 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:

ist das ein Auszug aus deutschen Bestimmungen? Die gelten hier nicht, wir befinden uns hier in Schweden! Hier gilt schwedisches Recht...



...mit der großen Ausnahme, das Schweden zur EU gehört und wenn du richtig gelesen hättest, hier in diesem Thread, dann wäre dir sicher nicht der Hinweis entgangen,
das es "EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene" heißt, welche im Internet auf zahlreichen Seiten erläutert wird.
(Google ist diesbezüglich sehr spendabel)

...und die obige Aussage: "...ist das ein Auszug aus deutschen Bestimmungen? Die gelten hier nicht, wir befinden uns hier in Schweden! Hier gilt schwedisches Recht..."
ist wohl sehr grenzwertig und äußerst naiv, sorry - aber mit so einer Einstellung wirst du bald anecken :hey:

Ich bin mir sicher, auch in Schweden mußt du dich diesen Gesetzen unterwerfen, dies ist auch richtig so, stell dir mal vor ein an Hepatitis - Erkrankter oder anderweitig infektionöser Junkie panscht da so einen Kuchenteig zusammen und eröffnet so ein Hobbylädchen, ...............guten Appetit :YYAU:

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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 17:31 
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Hej,

"Nordmichell" führt zwar deutsche Gesetze und Verordnungen an, aber ähnliches gilt auch in Schweden. Nur ist eben nicht alles
durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Ich darf verkaufen, übernehme aber für den einwandfreien Zustand der verkauften Nahrungsmittel die volle Verantwortung. Beim Verkauf sollte man also ganz sicher eine gute Versicherung abschließen. Irgendwer wird schon mal nach dem Genuss eines Buller ein "Unwohlsein" verspüren und den Verkäufer für diesen Zustand verantwortlich machen wollen.

Nachzulesen:
http://www.slv.se/sv/Fragor--svar/Frago ... ta-bullar/

Nach meiner Kenntnis verkaufen Schulen in Vimmerby aus diesem Grund keine von den Müttern am heimischen Herd gebackenen Buller mehr!

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" När man kastar skit i fläkten gäller det att ducka! "


Hej då, Vimmerbybo


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BeitragVerfasst: Mi, 30 Jul, 2014 18:34 
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hej Vimmerbybo, danke für den Link, dort steht ja genau das, was ich hier schreibe....Kontakt mit der Kommune aufnehmen...

es mag ja sein, das die Gesetze in Schweden ähnlich wie in Deutschland sind....trotzdem galt die Anfrage eben in Schweden...nicht in Deutschland, nicht in Frankreich, nicht in Griechenland...

ich weiss auch garnicht, wo ich anecken sollte Nordmichel...ICH halte mich an die Gesetze meines Landes und habe hier zu nichts anderem geraten...und wenn ich mich in Deutschland aufhalte, dann halte ich mich sogar an deren Gesetze...wo ist also das Problem?

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