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 Betreff des Beitrags: Krankenversicherung als Rentner?
BeitragVerfasst: Di, 26 Sep, 2017 6:00 
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war schon mal hier
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Registriert: 31.08.2017
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

kann man eigentlich auch als Rentner nach Schweden auswandern? Wie läuft das mit der Krankenversicherung, wird man dort krankenversichert? Hintergrund: ich würde mir gerne in Schweden ein Haus kaufen für Urlaube & meine Eltern permanent drin wohnen lassen, die leider finanziell ziemlich gebeutelt sind und in DE alles verloren haben. Sie haben nur noch einen PKV Notlagentarif und gehen nun in Rente. Können sie überhaupt eine Personnummer erhalten?

LG


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 Betreff des Beitrags: Re: Krankenversicherung als Rentner?
BeitragVerfasst: Di, 26 Sep, 2017 7:13 
wenn sie in Rente gehen sind sie da nicht in D krankenversichert? Ueber die Rente?


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 Betreff des Beitrags: Re: Krankenversicherung als Rentner?
BeitragVerfasst: Di, 26 Sep, 2017 7:57 
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Registriert: 12.01.2009
Beiträge: 370
Ja als Rentner muss man seine Krankenversicherung mitbringen,


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 Betreff des Beitrags: Re: Krankenversicherung als Rentner?
BeitragVerfasst: Di, 26 Sep, 2017 8:10 
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Registriert: 23.10.2007
Beiträge: 1083
Die Beiträge zur Krankenkasse werden von der Rentenversicherung
automatisch einbehalten.
Sie müssen das in Schweden nachweisen.
Formular Nr. E 121 bei der Krankenkasse beantragen.

Ob sie eine Personennummer bekommen weiß ich nich.
Es könnte ein Untergrenze an Einkommen geben welche
die schwedischen Behörden verlangen.

Gruß Kejko :sflagge:


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 Betreff des Beitrags: Re: Krankenversicherung als Rentner?
BeitragVerfasst: Mi, 27 Sep, 2017 19:10 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
kejko hat geschrieben:
Es könnte ein Untergrenze an Einkommen geben welche
die schwedischen Behörden verlangen.

Ja, das darf die Behörde des Aufnahmelandes, diese Grenze darf aber nicht über dem im Aufnahmeland geltenden Sozialhilfesatz (oder entsprechendem) liegen.
Und das ist die besagte Rente hoffentlich?
Und in der Tat: ohne KV die alle behandlungen im Aufnahmeland deckt hat man als "Person mit hinreichenden Mitteln" kein Aufenthaltsrecht.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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