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BeitragVerfasst: Sa, 04 Jul, 2015 11:56 
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und wollte mich kurz vorstellen, bevor ich drauf los plappere.

Ich heiß Dirk und wohne derzeit noch in Köln. Meine Frau und mein Sohn sind allerdings schon
im voraus nach Schweden gezogen, so dass er seit Herbst dort auf Öland zur Schule geht.
Die Liebe zu Schweden aber auch das Asthma unseres Sohnes waren die ausschlaggebenden Punkte.
In der Köln-Bonner Bucht wäre das Asthma niemals besser geworden...
So alle 5 Wochen war ich dann auch dort, ein wenig Urlaub und Homeoffice haben es möglich gemacht.
Es hat nun nach langer Suche endlich geklappt, dass ich selber einen Job in Schweden gefunden habe,
dafür würde ich allerdings sagen, dass sich das Warten gelohnt hat, da der Job super ist.

Ich habe nun am dem 1. Oktober einen Job als IT Spezialist in Kalmar - und das in einer Stadt, wo es
nicht so technisch her geht. Als Arzt oder Lehrer wäre ich schneller dort gewesen...

Meine Frau hat als Halb-Schwedin zum Glück keine Probleme, dort klar zu kommen; ich muss mein
Schwedisch in den nächsten 3 Monaten eher schnell auf Vordermann bringen... Aber in der Firma in Kalmar
geht es international (und damit Englisch) zu. Und Kalmar kenne ich nun auch schon sehr gut, wir haben dort geheiratet.

Als Auswanderer hab ich natürlich tausend Fragen, aber am Anfang ist es halt noch unübersichtlich.
Mich interessiert vor allem, ob mir jemand sagen kann, in welcher Reihenfolge ich denn am besten die nötigen Schritte gehe.
1) Wann beantrage ich die Personnummer? Schon jetzt oder bedeutet das bereits den Absprung vom deutschen Versicherungszirkus
und müsste ich das dann lieber Anfang Oktober vor Ort machen?
Das Skatteverket in Kalmar sagte uns, dass ich das halt Anfang Oktober machen solle - ich sehe das noch nicht so ganz entspannt und schwedisch...
2) Brauch ich für ein schwedisches Konto (wird Handelsbanken werden) die Personnummer? Oder geht das vorab?
3) widersprüchliches lese ich zum Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt), muss ich das beim Migrationsverket beantragen? Oder hat sich das kürzlich geändert, so dass ein EU Bürger das nicht mehr anzeigen muss?
4) Ist das uppehållsrätt sogar Voraussetzung für 1) ?
5) Wieviel von den Punkten geht online?

So, viel gefragt nun... Wird bestimmt noch mal mehr werden.

Grüße aus Köln,
Dirk


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BeitragVerfasst: Sa, 04 Jul, 2015 12:54 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
blondie hat geschrieben:
Die Liebe zu Schweden aber auch das Asthma unseres Sohnes waren die ausschlaggebenden Punkte.
In der Köln-Bonner Bucht wäre das Asthma niemals besser geworden...

Vermutlich nicht...
Zitat:
Ich habe nun am dem 1. Oktober einen Job als IT Spezialist in Kalmar - und das in einer Stadt, wo es
nicht so technisch her geht. Als Arzt oder Lehrer wäre ich schneller dort gewesen...

Grattis!
Aber ja: Schweden braucht bestimmte Arbeitskräfte mehr als andere...

Zitat:
Meine Frau hat als Halb-Schwedin zum Glück keine Probleme, dort klar zu kommen; ich muss mein
Schwedisch in den nächsten 3 Monaten eher schnell auf Vordermann bringen...

Und deine Frau kann dir da nicht helfen?
Aber ja: sehr gute Idee, schwedisch ist wichtig, wenn du dazugehören willst.
Zitat:
Als Auswanderer hab ich natürlich tausend Fragen, aber am Anfang ist es halt noch unübersichtlich.

Ist es, aber das meiste löst sich.
Du kannst dich also entspannen, du hast die wichtigste Eintrittskarte in der Hand (den Job).

Zitat:
1) Wann beantrage ich die Personnummer? Schon jetzt oder bedeutet das bereits den Absprung vom deutschen Versicherungszirkus und müsste ich das dann lieber Anfang Oktober vor Ort machen?

Wenn man versteht, was diese Nummer ist, klärt sich die Frage leicht: es ist deine Steuernummer, und wenn du dich beim skatteverket meldest, dann beantragst du eine "mantalskrivning" in Kalmar, mit der bist du also eine Person die in Kalmar wohnhaft ist (etwa wie die Meldung beim Einwohnermeldeamt).
Die machst du, sobald du dorthin ziehst und länger als 6 Monate in Kalmar wohnen willst.
Beim ersten mal erhältst du die Nummer, da du sie ja noch nicht hast, das ist der ganze Unterschied.
Zitat:
Das Skatteverket in Kalmar sagte uns, dass ich das halt Anfang Oktober machen solle

...und das ist die korrekte Antwort. Nicht mal sicher, dass du dich vorher dort anmelden kannst, wenn du da ja noch nicht wohnst. Und dass du dich legal länger als 6 Monate in Schweden aufhältst ist die Voraussetzung für die mantalskrivning (und damit in deinem Fall für die Erteilung der Steuer- und Behördennummer).
Zitat:
2) Brauch ich für ein schwedisches Konto (wird Handelsbanken werden) die Personnummer? Oder geht das vorab?

Da scheinen sich die Banken nicht einig zu sein, manchmal geht es, manchmal nicht.
Aber deine Frau hat doch wohl schon eine PN, wie es klingt, oder?
Kann sie nicht das Konto eröffnen?
Dann hast du es... du musst vermutlich dennoch das erste mal mit dem Check zur Bank gehen, aber es gibt das Konto...
Bei mir hat mein deutscher Perso gereicht, aber das war vor 13 Jahren und in Östergötland.
Zitat:
3) widersprüchliches lese ich zum Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt), muss ich das beim Migrationsverket beantragen? Oder hat sich das kürzlich geändert, so dass ein EU Bürger das nicht mehr anzeigen muss?

Beantragen musst du es nicht, sondern nur registrieren... Juristen halt.
http://www.migrationsverket.se/Privatpe ... rgare.html
Ich glaube, die obige Seite beantwortet deine Frage, oder?
Hier geht es ja um Fakten, nicht um Glauben, da lohnt es sich, die betroffene Behörde zu fragen...
Zitat:
4) Ist das uppehållsrätt sogar Voraussetzung für 1) ?

Das, oder die Aufenthaltserlaubnis, ja.
Aber wie gesagt: du hast das Aufenthaltsrecht ja offenbar schon, also benötigst du keine Aufenthaltserlaubnis mehr.
Geh also im Oktober einfach zum Skatteverket.
Zitat:
5) Wieviel von den Punkten geht online?

Beim Einwohnermeldeamt (Skatteverket) musst du auftauchen, um dich anzumelden.
Die Registrierung das AR ging früher online, aber jetzt natürlich nicht mehr.
Grüsse nach Norditalien ;-)

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Jul, 2015 11:55 
Vielen Dank für deine Hilfe!
Da kann ich tatsächlich etwas entspannter sein.
Die bürokratischen Hürden dürften dann eher hier in Deutschland liegen...

Viele Grüße, Dirk


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BeitragVerfasst: Do, 09 Jul, 2015 10:25 
Hej,

ich stehe vor den gleichen Herausforderungen :) Start meines neuen Jobs am 01.10. in Stockholm.

Ich war bereits beim Skatteverket und es scheint wirklich ziemlich unkompliziert zu sein, wenn man schon einen Arbeitsvertrag hat. Mir wurde gesagt, dass ich auch schon eine Woche vor Umzug vorbeikommen und meine PN beantragen kann (Arbeitsvertrag, Personalausweis/Reisepass nicht vergessen).

Spannender ist tatsächlich was jetzt noch alles in Deutschland zu beachten ist, da blicke ich auch noch nicht ganz durch ;)


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BeitragVerfasst: Do, 09 Jul, 2015 18:27 
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Beiträge: 4161
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...und in D reicht es nicht, sich einfach abzumelden, Wohnung, Strom, Gas etc zu kundigen, dasselbe mit Versicherungen die man nicht mehr braucht, und denen, die man behalten will/braucht, die neue Adresse mitteilen?
Job kündigen, natürlich... was sonst?

//M

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BeitragVerfasst: Fr, 10 Jul, 2015 10:39 
Klar darum geht es im großen und Ganzen. Sollte aber vom Aufwand auch nicht unterschätzt werden.

Dazu kommt dann noch Umzug organisieren etc.

Unklar ist mir z.B. noch die Frage bezüglich Rente, sowohl privat also auch gesetzlich bezahlt. Werden die Beträge einfach eingefroren und wie komme ich später daran? Hierzu habe ich aber auch schon einen Termin zur Beratung :)


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BeitragVerfasst: Fr, 10 Jul, 2015 16:42 
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Beiträge: 4161
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truant hat geschrieben:
Unklar ist mir z.B. noch die Frage bezüglich Rente, sowohl privat also auch gesetzlich bezahlt. Werden die Beträge einfach eingefroren und wie komme ich später daran? Hierzu habe ich aber auch schon einen Termin zur Beratung :)

Das ist gut.
Bei mir war es damals so: ich konnte mir die eingezahlten Beiträge (60%, glaube ich?) zurückzahlen lassen, was aber bald danach nicht mehr möglich war. Habe ich nicht gemacht.
Unabhängig davon erhalte ich später Rente sowohl aus D als auch aus Schweden, getrennt, wie es derzeit aussieht.
Mvh

//M

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BeitragVerfasst: So, 06 Sep, 2015 17:46 
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Beiträge: 746
Plz/Ort: Hamburg
Kurze - und etwas vereinfachte - Aussage zur gesetzlichen Rente:

Eine Erstattung der in Deutschland gezahlten Beiträge ist nicht möglich, solange man die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Die Rente wird dann später aus Deutschland nach Schweden (oder wo auch immer man sich dann gerade aufhält) gezahlt. Von speziellen Ausnahmen abgesehen zahlt jedes Land die Rente aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten, so dass man dann mehrere Zahlungen erhält. Wenn es hingegen darum geht, bestimmte Mindestversicherungszeiten zu erfüllen (z.B. die 35 oder 45 Jahre für die vorzeitige deutsche Altersrente), werden die Zeiten in Deutschland, Schweden und allen anderen EU-Staaten zusammengezählt. Beantragen kann man die Rente beim Versicherungsträger im jeweiligen Wohnland, der dann das Rentenverfahren in allen anderen beteiligten EU-Staaten einleitet.

Für genauere Fragen sollte man sich dann aber wirklich (vor der Auswanderung) an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.


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BeitragVerfasst: Do, 10 Mär, 2016 11:02 
Hej allihoppa!

Ich bin gerade in einer ähnlichen Vorbereitungssituation, werde ab Mitte August im Uppsala län einen neuen Job beginnen :sflagge:

Ich habe jetzt auf der Seite vom Migrationsverket folgendes gefunden:
Zitat:
As an EU citizen you have the right to work, study or live in Sweden without a residence permit. You also have the right to start and operate a private business. The right of EU citizens to stay in Sweden without a residence permit is called right of residence. You have right of residence if you are employed, self-employed, a student or have sufficient means to support yourself. If you have right of residence in Sweden you do not need to contact the Swedish Migration Agency.
und:
As an EU citizen you have the right to start working or studying directly after arriving in Sweden.

To register yourself in the Swedish population register and obtain a Swedish personal identity number, you need to contact the Swedish Tax Agency.

Quelle: http://www.migrationsverket.se/English/ ... izens.html

Heißt das nicht, dass ich wirklich gar nichts dort zu suchen habe...?
Ich gehe nur zum Skatteverket und bekomme meine PN und bin dann "handlungsfähig"?

Eine weitere Frage, die ich mir stelle:
Kann ich bereits vor Antritt meiner Stelle zum Skatteverket gehen...? Ich würde mich zu Ende Juli in meiner momentanen Heimat Schweiz (bin Deutsche) abmelden und hätte bisher den Plan Anfang August dann gleich in Schweden heimisch zu werden. Gibt es da Einwände?

Tack och hej då! :YYAC:

burgfrauelein88


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BeitragVerfasst: Do, 10 Mär, 2016 11:41 
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Registriert: 23.10.2007
Beiträge: 1083
truant hat geschrieben:
Hej,

ich stehe vor den gleichen Herausforderungen :) Start meines neuen Jobs am 01.10. in Stockholm.

Ich war bereits beim Skatteverket und es scheint wirklich ziemlich unkompliziert zu sein, wenn man schon einen Arbeitsvertrag hat. Mir wurde gesagt, dass ich auch schon eine Woche vor Umzug vorbeikommen und meine PN beantragen kann (Arbeitsvertrag, Personalausweis/Reisepass nicht vergessen).

Spannender ist tatsächlich was jetzt noch alles in Deutschland zu beachten ist, da blicke ich auch noch nicht ganz durch ;)




Der Personalausweis reichte bei uns nicht.
Skatteverket hat einen Reisepass verlangt!!

Gruß Kejko :YY:


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