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BeitragVerfasst: Do, 10 Mär, 2016 13:53 
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Registriert: 14.09.2012
Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
burgfraeulein88 hat geschrieben:
Hej allihoppa!

Ich bin gerade in einer ähnlichen Vorbereitungssituation, werde ab Mitte August im Uppsala län einen neuen Job beginnen :sflagge:

Ich habe jetzt auf der Seite vom Migrationsverket folgendes gefunden:
Zitat:
As an EU citizen you have the right to work, study or live in Sweden without a residence permit. You also have the right to start and operate a private business. The right of EU citizens to stay in Sweden without a residence permit is called right of residence. You have right of residence if you are employed, self-employed, a student or have sufficient means to support yourself. If you have right of residence in Sweden you do not need to contact the Swedish Migration Agency.
und:
As an EU citizen you have the right to start working or studying directly after arriving in Sweden.

To register yourself in the Swedish population register and obtain a Swedish personal identity number, you need to contact the Swedish Tax Agency.

Quelle: http://www.migrationsverket.se/English/ ... izens.html

Heißt das nicht, dass ich wirklich gar nichts dort zu suchen habe...?
Ich gehe nur zum Skatteverket und bekomme meine PN und bin dann "handlungsfähig"?

Eine weitere Frage, die ich mir stelle:
Kann ich bereits vor Antritt meiner Stelle zum Skatteverket gehen...? Ich würde mich zu Ende Juli in meiner momentanen Heimat Schweiz (bin Deutsche) abmelden und hätte bisher den Plan Anfang August dann gleich in Schweden heimisch zu werden. Gibt es da Einwände?

Tack och hej då! :YYAC:

burgfrauelein88


Als Bürger der EU kannst Du Dich ja bis zu drei Monaten in einem anderen EU-Land aufhalten auch ohne die Bedingungen für ein Aufenthaltsrecht(s. o.) zu erfüllen, von der Seite kein Einwand. Zum skatteverk kannst Du auch schon gehen, die werden Dir dann ja mitteilen, ab wann Du die Personnummer bekommst. Allerdings würde ich Dir raten, noch bis zum Arbeitsantritt weiter in der Schweiz (oder Deutschland) in der Krankenversicherung zu bleiben. Nicht das du ohne dastehst..

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Do, 10 Mär, 2016 17:29 
Hej Heike,

danke für deine Nachricht!
Wenn ich genauer darüber nachdenke, sollte ich vielleicht besser folgende Variante wählen:
Am 30.06.16 ist Schluss bei der alten Arbeit... d.h. ich könnte am 01.07.16 wieder einen Wohnsitz in Deutschland anmelden....bis 15.08.16, wenn mein Job in Schweden beginnt.
Da bin ich automatisch verpflichtet mich zu versichern - in der Hoffnung, in meine alte GKV hineinzukommen (bin direkt aus der Familienversicherung raus und in die Schweiz).
Die Private KV in der Schweiz ist halt tieeeerisch teuer und wenn ich mich erst nach Erhalt meiner PN in Schweden bei der F-kassan tatsächlich versichern kann (oder ist man das schon ab dem Besuch beim Skatteverket...??), dann kommt der Zwischenstopp in Deutschland günstiger (GKV vorausgesetzt....)

Does this make sense...?

:yycg:

LG
burgfraeulein88


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BeitragVerfasst: Do, 10 Mär, 2016 18:33 
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Registriert: 14.09.2012
Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
Also theoretisch bist Du erst krankenversichert in Schweden, wenn Du die PN hast. Ich weiss nicht, wie es das skatteverk handhabt, aber kann durchaus sein, das du erst ab datum des Arbeitsantrittes die PN bekommst....so war es damals bei mir, aber das ist lange her...damals war Migrationsverket noch obligatorisch. Bevor du die Variante mit Deutschland wählst, erkundige dich, das das klappt mit der Krankenkasse....also es geht ja nicht um viele Tage, aber wenn was passiert, ohne KV, das kann ganz schön ins Auge gehen....

Ansonsten ist es sicher gut, ein paar Tage oder Wochen vorher hier zu landen. Gibt eh genug zu tun, zu dem man dann nur schwer kommt...

_________________
liebe Grüsse

Heike

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