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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 10:38 
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Värmdöbo hat geschrieben:
scandi hat geschrieben:
....ich habe schriftlich, wenn ich durch belegbare Abwesenheit vom Wohnort verhindert bin, z.b. für ein Verwarnungsgeld eine neue Frist bekomme


Das interessiert mich.
Von wem ist denn das Schreiben?
Ordnungswidrichkeiten/Bußgelder sind ja Ländersache


Jein. :wink:
Es gibt den §44 in der StPO, der ermöglich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumung.
Sprich Zugang in Abwesenheit (Krankheit, ggf. auch Urlaub) und dadurch Fristversäumnis.
Dann kann (und muss!) man binnen einer Woche ab Wegfall des Hinderungsgrundes den Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.
Damit wird dann eine Frist ggf. auf "Null" gesetzt d.h. sie beginnt neu zu laufen.

Es gibt allerdings auch beim 44 StPO viele Auslegungen und noch viel mehr Urteile unterschiedlicher Art.
Zudem haben wir ja die Konstellation einer Zustellung aus dem Ausland.

Hier ist das eh alles nicht einschlägig mMn, da
a) die Frist für 44 StPO abgelaufen ist
b) die geforderte Summe + Bearbeitungsgebühr ja bereits überweisen wurde könnte das
- als Zustimmung aufgefasst werden
- eine Rückforderung deutlich erschweren, da man ja nun kein Druckmittel mehr hat und die Gegenseite sich im Worst-Case zurück lehnt und zur Klageerhebung auffordern wird. Diese macht bei diesen Beträgen natürlich wenig Sinn.

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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 22:20 
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Herr Jeh hat geschrieben:
Jein. :wink:
Es gibt den §44 in der StPO...

...der aber, da die Schuld ja in Schweden entstanden ist und auch die Behörde und der Gerichtsstand Schweden ist, natürlich nicht gilt.
Denn die StPO ist deutsches Recht und gilt eben nur in Deutschland.
Und was die broavgift betrifft, so gilt sogar:
Transportstyrelsen hat geschrieben:

Der rechtliche Hintergrund dazu findet sich im Lag (2014:52) om infrastrukturavgifter på väg in Verbindung mit der Förordning (2014:1564) om infrastrukturavgifter på väg. Im 8§ steht da:
Förordning (2014:1564) om infrastrukturavgifter på väg hat geschrieben:

So: es gilt nicht nur keine Ausrede, dass du die Post nicht sehen konntest; selbst wenn du nachweislich keine Post erhalten hättest, müsstest du zahlen, denn von dir wird erwartet, dass du weißt, dass du die Brücke passiert hast und damit bezahlungspflichtig bist. Daher konnte das TS dir gar keinen anderen Bescheid geben, denn die von dir vorgebrachte Einwendung tut nichts zur Sache.
Und vermutlich wird auch das förvaltningsrätten in Karlstad keine andere Entscheidung fällen können, denn es ist an das selbe Gesetz gebunden.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 22:49 
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Hej,

vorerst danke für die Antworten.

Nach den hier vorgebrachten Bedenken bzw. Ausführungen werde ich beim Verwaltungsgericht in Karlstad keine Chance haben. Trotzdem erhebe ich dort Einspruch und werde bei passender Gelegenheit hier berichten.

Auf die Begründung bin ich gespannt.

Einen schönen Abend allerseits

Werner


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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 23:03 
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scandi hat geschrieben:
Nach den hier vorgebrachten Bedenken bzw. Ausführungen werde ich beim Verwaltungsgericht in Karlstad keine Chance haben. Trotzdem erhebe ich dort Einspruch und werde bei passender Gelegenheit hier berichten.

Das musst du absolut machen.
Einen schönen Abend dir auch.

//M

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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 23:20 
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Wenn du in D, während deiner Abwesenheit, deine Post lagern lässt, hast du ja einen Nachweiss über deine Abwesenheit.
Wir lassen die Post immer von einem der Kinder kontrollieren, wenn was wichtiges dabei ist, dann melden die sich.
Wir werden uns auch bei ePass24 registrieren, so wie wir das in No auch machen, ist doch die einfachste Lösung.

Lingon


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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 23:44 
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Hej Lingnon,
wenn wir durch No fahren, wird alles über den BroBizz abgerechnet. Sundsvall u. Motala aber nicht, diese Maut ist ja was besonderes.
Ja die Sichtung der Post ist z.Zt. etwas problematisch. Es gibt verschiedene Umstände die dazu betragen.
Schönen Abend
Werner


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BeitragVerfasst: Di, 09 Jan, 2018 23:59 
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vibackup hat geschrieben:
Herr Jeh hat geschrieben:
Jein. :wink:
Es gibt den §44 in der StPO...

...der aber, da die Schuld ja in Schweden entstanden ist und auch die Behörde und der Gerichtsstand Schweden ist, natürlich nicht gilt.
Denn die StPO ist deutsches Recht und gilt eben nur in Deutschland.


Deshalb auch das klare Jein :YYAY:
Zum Einen, weil sich die Einlassung von Scandi, dass er ein Schriftstück hat, welches ihm Fristverlängerung bei Abwesenheit zusichert sich sehr wahrscheinlich
auf den 44 bezieht. Und auch als Hinweis an Värmdöbo bzgl. der Ländersache, die StPO gilt wenigstens bundesweit...sogar in Bayern :YYAY:

Ein bisschen zum Anderen aber, weil das grenzübergreifende Forderungsmanagement innerhalb der EU immer wieder für Prozesse sorgt und mW zumindest
erstinstanzlich immer wieder der 44 auch für ebensolche heran gezogen wurde.

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BeitragVerfasst: Mi, 10 Jan, 2018 9:36 
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scandi hat geschrieben:
Nach den hier vorgebrachten Bedenken bzw. Ausführungen werde ich beim Verwaltungsgericht in Karlstad keine Chance haben. Trotzdem erhebe ich dort Einspruch ...
Ich verstehe deine Entscheidung nicht, Werner!
Warum machst du dir diese Mühe?

Glaubst du, dass dein Einspruch die derzeitige Gesetzeslage ändern wird?
Selbst wenn außer dir noch tausend andere Einspruch einlegen, wird sich nichts ändern. Im Gegenteil! Du und die tausend anderen verursachen beim Gericht Kosten. Diese Kosten müssen wieder reinkommen - wahrscheinlich durch Anhebung der Mahngebühr für säumige Zahler der Brückenmaut. :lol:

Betrachte die 300:- SEK doch einfach als Lehrgeld. Setze dich in dein Lieblingssessel, trink ein Gläschen Wein und denke an die alte Volksweisheit „Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu“.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mi, 10 Jan, 2018 14:05 
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Beiträge: 1058
scandi hat geschrieben:
Hej Lingnon,
wenn wir durch No fahren, wird alles über den BroBizz abgerechnet. Sundsvall u. Motala aber nicht, diese Maut ist ja was besonderes.
Ja die Sichtung der Post ist z.Zt. etwas problematisch. Es gibt verschiedene Umstände die dazu betragen.
Schönen Abend
Werner



Wir haben keinen BroBizz. In No sind wir bei autopass.no registriert und das gleiche wollte ich letztes Jahr auch für SE. Ging aber nicht. Da es jetzt anscheinend möglich ist, werde ich das machen.

Lingon


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BeitragVerfasst: Mi, 10 Jan, 2018 18:50 
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Hej Lingnon,
unter www.epass24.com kannst Du Dich registrieren.
Ich habe es zur Vorsicht gemacht. Es könnte ja sein ....... .
Unsere Fahrt soll in diesem Jahr nach Norwegen gehen. Von Dänemark nach Schweden und dann auf dem schnellsten Weg dorthin. Fjord Norwegen wollen wir bereisen u. dann hoch, immer an der Küste lang, zu den Lofoten u. Vesteralen. Tromsö und Berlevag stehen noch auf dem Programm. Dann sehen wir mal weiter.
Werner :YYAC: :YYAC:


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