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BeitragVerfasst: So, 17 Apr, 2005 10:44 
Hallo,
wir hatten das auch vor 5 Jahren wo wir unser Haus gekauft haben.
Es wird wie folgt berrechnet :

Taxierungswert : zb 86000 Kronen geteilt durch 366 Tage mal 308 Tage
Du musst die beiden Monate die Du das Haus nicht besessen hast abziehen.Ich weiss jetzt nicht genau wie viele Tage der Januar und Februar 2004 hatten.
Diesen Betrag würde ich ans Finanzamt in Schweden überweisen.
Bei uns steht , bis spätestens 1.6.2005
Die Inkomstdeklaration brauchst Du nicht ausfüllen,da Du keine Einnahmen hast.
Liebe Grüße
Roland


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BeitragVerfasst: So, 17 Apr, 2005 11:11 
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Hallo,
Roland hat Recht, aber bezahlen muss man nur 1 Prozent des anteiligen Taxierungswertes, dass ist sonst etwas viel.

Grüße Elchi


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BeitragVerfasst: Mo, 18 Apr, 2005 9:20 
Hej Regina,
ich denke mit der Hilfe aus dem Schwedenforum bekommst Du das mit der Steuererklärung gut hin.
Habe auch letzte Woche unsere bekommen. Ich bin wirklich froh, daß sie auch nicht nur annähernd so kompliziert und umfangreich ist wie unsere hier in Deutschland.
Haben unser Haus im 2.Jahr, die Steuersumme ist vorgedruckt, wir müssen nur eintragen, ob wir Mieteinahmen hatten und dann nur noch überweisen.

Gruss Assi


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 Betreff des Beitrags: Danke
BeitragVerfasst: Mo, 18 Apr, 2005 9:26 
Hej, danke an alle die mir so nett geholfen haben.
Regina :rosen: :rosen: :rosen:


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BeitragVerfasst: Mo, 18 Apr, 2005 13:09 
Hallo Regina,

auch wir haben letzte Woche ein Steuerformular aus Schweden erhalten und müssen es nun ausfüllen oder - wie Ingo sagt - liegen lassen.

Hallo Ingo,
wir vermieten unser Haus - müssen wir dann angeben, dass wir es vermieten? Oder muß man es nur angeben, wenn man in Schweden direkt Einnahmen hat? Wir erhalten ja unsere Mieteinnahmen hier in Deutschland und müßten es hier versteuern, wenn wir einen Gewinn hätten - den man ja kaum hat, da die Ausgaben meistens überwiegen.

Würdes Du garnichts ausfüllen?

Danke und liebe Grüße
Christa :YYBZ:


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BeitragVerfasst: Mo, 18 Apr, 2005 13:15 
Hallo Christa,
wie heißt es noch mal = was er nicht weiß - macht ihn nicht heiß.
Also wir haben auch schon ptivat vermietet und geben das nicht an.
Nur wenn Du offiziel über eine Agentur vermietest würde ich es angeben.
liebe Grüße
Roland


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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 8:04 
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@Annika

Heißt das jetzt, das ich das Formular doch zurück schicken muss???
Nur hinten unterschreiben und weg in den Post-Kasten?

Bitte sag doch noch mal Bescheid, der 02.05. ist ja bald.

_________________
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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 8:10 
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Hej hej!

Ja klar! Es muss definitiv abgeschickt werden!!!

Steht doch links oben in roten Buchstaben auch auf der Inkomstdeklaration.

Senast måndagen den 2 maj 2005
ska deklarationen finnas hos Skatteverket.

Das steht unter der Adresse zum Skatteverk, die oben links auf dem Inkomstdeklarationsblankett steht.

Hälsningar
Annika

:YY:

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Tjingeling!
Annika


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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 8:17 
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Nach dem was ich aus der beigelegten Beschreibung ersehe muss ich nur unter PUNKT7 etwas prüfen. Da steht aber nichts eingetragen was ich prüfen kann.
Nun soll ich selber die Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer ausrechnen, gut will ich ja machen. Nur wie geht das???
Weiß einer von euch wie das ausgerechnet wird? Du vielleicht INGO?

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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 8:38 
Hej,

es ist vielleicht auch nicht ganz richtig, daß ein in D ansässiger keine Steuern in Schweden zahlen muss!? Zumindest steht im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweden und Deutschland, daß das Land besteuern darf, in dessen Hoheitsgebiet die Immobilie liegt.

D.h. derjenige, der in D wohnt und in Schweden sein Haus vermietet, müßte eigentlich in Schweden auch versteuern. So siehts das DBA vor.

In D sind dann die Einkünfte freigestellt. Verzichtet S auf die Versteuerung (was ich nicht weiß, weil ich ja deutscher Steuerberater bin :wink: ), dann hat das Besteuerungsrecht Deutschland (sog. Rueckfallklausel).

So sieht es rechtlich aus. Fragt mich aber bitte nicht, wer das in der Praxis so macht und wer das überprüft..... :oops:


Hejdå :YY:
Tom


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