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BeitragVerfasst: Di, 02 Dez, 2008 21:15 
@ scandi

seit ein paar jahren schon nicht mehr.

Viele Campingplätze wollen das aber noch.
In einem Wohnwagen werden keine Personen transportiert.

Ich habe 2000 einen Bj 86 Wohnwagen zugelassen (erstzulassung) da brauchte ich das schon nicht mehr.
Bisher auch bei keinem Tüv.
Du kannst in einen Wohnwagen auch einen Holzofen miteinsetzen das darfst du wiederum nicht in einem Wohnmobil.

Michael


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BeitragVerfasst: Mi, 03 Dez, 2008 15:49 
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Hej Kämper01,
Du sollst das DVGW Arbeitsblatt G607 lesen.
"§1 Anwendungsbereich
Diese technischen Regeln gelten für dem Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen........."
ein Wohnwagen gehört doch dazu oder?
Gruss Gallier

_________________
Wenn er nicht gerade mit seinem Gespann (französich / finnisch mit einem Schuss schwedisch)durch die Welt rumkurvt, sitzt er zu Hause in Deutschland in seinem schwedischen Haus und überlegt, wo und wann es wieder losgeht.


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BeitragVerfasst: Mi, 03 Dez, 2008 18:12 
Nun ja ,

ich bin ehrlich gesagt erstaunt.
Ich habe auf der Seite für den Tüv Nord nachgesehen.

Ein Wohnmobil ohne gültige Gasprüfung darf keine HU Plakette bekommen.
Ein Wohnwagen wiederum doch, da wird dann die fehlende Gasprüfung in den Mängelbericht geschrieben.

da kann ich mich nur entschuldigen, wie gesagt bei mir in 8 Jahren ist das noch keinem Tüv,GTÜ oder wie sie alle heißen aufgefallen.

Michael


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BeitragVerfasst: Mi, 03 Dez, 2008 19:28 
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Hallo Gallier
hallo Michael,
die Sache ist wohl noch nicht endgültig geklärt. Ich habe heute bei einem ganz kompetenten Caravanhändler (auch meine Werkstatt) diesbezüglich nachgefragt. Dort hat mir ein Meister gesagt, so wie es Michael auch geschrieben hat. Also ein WOMO müsste alle zwei Jahre die Plakette bekommen, ein WOWA nicht. Für einen WOWA würde zwar vom TÜV ein Mängelbericht erteilt, der aber nichts zu sagen habe. Ich frage mich nur, warum diser gelbe Zettel denn ausgefüllt, mit Beglaubigungen usw usw. versehen werden soll, wenn er nun garnichts zu bedeuten hat. :grübel2: Für mich ist allerdings klar, ich lasse alle zwei Jahre meine Anlage überprüfen. Das möchte ich für mich und evtl. auch für meine in der Nachbarschaft stehenden Camper tun.
Ach, hätten die Camper in Brüssel eine bessere Lobby ........
PS.: Hätte noch etliche widersprüchliche Meinungen zu zeigen, ich glaube wir werden keinen einheitlichen Nenner finden, deshalb lasse ich es auch.
Gruß
Werner


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BeitragVerfasst: Do, 04 Dez, 2008 13:34 
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Zum Thema Gasprüfung bei Wohnwagen:

Ich habe einen Kumpel, der ist Gas-, Heizung- und Klimatechniker. Der prüft jährlich meine Gasanlage.

Eine offizielle Gasprüfung habe ich daher in den letzten knapp 20 Jahren nie machen lassen. Bis heute hat nie irgendjemand - weder TÜV, nach Campingplatzbetreiber oder Fährgesellschaft - danach gefragt. Einen Mängelhinweis "fehlende Gasprüfung" hatte ich somit auch noch nie im TÜV-Bericht stehen.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass die Gasanlage regelmäßig von einem Fachmann geprüft werden sollte. Aber vorgeschrieben scheint es nicht zu sein.

_________________
Gruß

Mike


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BeitragVerfasst: Do, 04 Dez, 2008 16:07 
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Plz/Ort: 63825 Blankenbach
Hej Scandi,
also für mich ist die Sache schon klar. Alle zwei Jahre: Gasanlagenprüfung am Wohnwagen.
Dass der TÜV bei Wohnmobilen, im Gegensatz zu Wohnwagen, daran interessiert ist, liegt daran, weil das Wohnmobil für die Beförderung von Personen im Straßverkehr zugelassen ist. Beim Wohnwagen ist das nicht der Fall.
Man geht dabei wahrscheinlich von der Annahme aus, dass bei einem Wohnmobil, die Gasanlage während der Fahrt benutzt werden kann. Alles was im Straßenverkehr benutzt wird, muß nach allen zugehörigen technischen Regeln entsprechend geprüft sein, deshalb der TÜV.
Nur das Ganze hat eine gewisse Unlogik :roll: . Auch an einem Wohnwagen kann die Gasanlage während einer Fahrt auf offener Straße benutzt werden. An meinem Wohnwagen z.B., ist die Heizung freigegeben für die Benutzung während der Fahrt. Bei einem Defekt der Anlage könnte es auch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommen.
Übrigens, seit einiger Zeit macht der TÜV auch Gasprüfung an Fahrzeugen. Vorausgesetzt, dieser TÜV hat einen Lehrgang nach DVGW.

Hej Skanmike,
bekommst Du auch die Plakete und das gestempelte Prüfbuch von Deinem Kumpel? Wenn nein, dann hast Du ein Problem mit Deiner Versicherung, wenn etwas passiert. Der Nachweis der erfolgreich durchgeführten Prüfung fehlt.
Hejdå
Gallier

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