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BeitragVerfasst: Di, 20 Mär, 2007 21:59 
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OberlixBhv hat geschrieben:
hej malte

FÜNF VORRAUSSETZUNGEN FÜR EINEN FÜHRERSCHEIN
Der schwedische Führerscheinakt verlangt die Erfüllung von fünf Voraussetzungen für die Erteilung eines Führerscheins.
1. Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
2. Sie müssen einen festen Wohnsitz in Schweden haben oder seit mindestens sechs Monaten in Schweden studiert haben
....

habe ich direkt vom Vägverket
achso sehtest muss aber gemacht werden!

vi ses Kai


Wobei "fester Wohnsitz" im schwedischen Antragstext definiert wird als: seit mindestens 185 Tagen im Einwohnerregister.
Ist also (leider) schlecht bzw. unvollständig übersetzt.

Allerdings bezieht sich das genau genommen auf das Ausfertigen des Führerscheins, sodass der "körkortstillstånd" (=erste Fahrstunde) eventuell doch früher erteilt werden könnte??? Aber nun wird auch mir das langsam zu kompliziert :YYAY:

Jedenfalls gibt es keinen Führerschein vor einem halben Jahr Aufenthalt.

Zum Nachlesen (und Schwedischlernen):
http://www.vv.se/filer/Blanketter/korttillstand_w.pdf


/Malte


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 21 Mär, 2007 10:51 
hej gondo

so weit ich weis muss diese person mindestens 25 jahre alt sein, 5 jahre den schwedischen führerschein besitzen und unfallfrei gefahren sein und um seine fahrstunden anzubieten muss er sich beim Vägverket regestrieren lassen und bekommt eine bescheinigung das er fahrstunden geben darf und du brauchst eine erlaubniss das du fahren darfst.

hejdå Kai


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