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BeitragVerfasst: So, 31 Jan, 2016 11:51 
Liebe Forums-User

Seit längerem besuchen wir diese Seiten hier mit grossem Interessen. Nun haben wir selber ein paar Fragen, welche wir Euch hier stellen möchten. Deshalb haben wir uns jetzt auch endlich registriert.

Folgendes:
Unsere Schweizer Familie (1 Ehepaar und 3 Kinder) wird Ende Mai/Anfangs Juni nach Schweden auswandern, wo wir unser Traumhaus gefunden und gekauft haben.

Mein Mann hat im Moment noch keine Arbeit in Schweden gefunden. Aber er kann die Anstellung in der Schweiz bis auf weiteres behalten und arbeitet dann per Homework.

Damit wir nicht allzu viel Zeit verlieren (die Ämter sind ja wegen der Flüchtlingswelle mehr als überlastet) möchten, wir den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bereits jetzt auszufüllen und die Beilagen zusammenzustellen. Wir möchten die Unterlagen korrekt einreichen und benötigen jetzt noch einige Tipps:

Wir haben folgende Unterlagen zusammengestellt:

1. Für alle 5 Familienmitglieder je ein "Ansökan om uppehållstillstånd för medborgare i Schweiz…"
2. Kopie aller ID's (oder müssen wir Reisepässe haben?)
3. Kopie Familienbüchlein (oder müssen es die Geburtsurkunden sein?)
4. Arbeitsbescheinigung des Schweizer Arbeitgebers
5. Kopie Lohnausweis der Schweizer Arbeitsstelle
6. Kopie Krankenkasse
7. Bankauszüge

Und nun unsere Fragen/Bemerkungen dazu:

1. Fragen zum Antragsformular:

Punkt: Jag söker…
Da mein Mann ja noch in der Schweiz angestellt ist, müssen wir bei ihm "Arbetstagare" und/oder "…eller person med tillräckliga medel" ankreuzen? Müsste man im letzteren Fall eine Bestätigung der Krankenkasse beilegen?
Müssen wir Eltern auch "förälder till medborgare i Schweiz" ankreuzen?

Punkt: Adress i Sverige:
Wir haben eine c/o Adresse einer Bekannten in Schweden angegeben. Sind E-Mailadresse, Tel. privat, Arbeit und Mobil von uns oder von der schwedischen Kontaktperson anzugeben?

Punkt: Dokument som du ska bifoga:
Müssen wir (Ehepartner und Eltern) bei beiden auch "Make, maka, …" und gleichzeitig auch Föräldrar till schweisisk medborgare" ankreuzen?

2. bis 7. Fragen zu Beilagen

Müssen die Beilagen übersetzt und beglaubigt sein? Oder reicht eine deutsche Version? Wenn ja, müsste man dann die Kopie bescheinigen lassen (Echtheitsbestätigung der Kopie)?


Allgemein:

Haben wir alle nötigen Dokumente aufgelistet? Haben wir unnötige dabei?

Müssen wir noch sonst etwas beachten?


Alle Infos dazu finden sich auf dieser Seite http://www.migrationsverket.se/Privatpe ... hweiz.html



Und dann noch weitere Fragen:

Was passiert, wenn wir unsere Aufenthaltsbewilligung bis Ende der 3 Monate, wo wir ohne in Schweden bleiben können, nicht erhalten haben? Was gibt’s' da für "Schlupflöcher"? Kann uns Schweden ausser Landes verweisen, wenn die Migrationsverket infolge Überlastung nicht nachkommen? Wie können wir ohne Personalnummer Sachen anmelden, beziehen etc.?

Wie sieht es mit unserem schweizerischen Führerschein aus? Wie muss man da vorgehen?

Es wäre sehr hilfreich, wenn der Eine oder Andere hier im Forum auf eine oder mehrere Fragen Antworten geben könnte.

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Zoja


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BeitragVerfasst: So, 31 Jan, 2016 12:58 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 23.10.2007
Beiträge: 1083
Da möchte ich mal einen kleinen Beitrag leisten.

Zum Thema ID-Card / Personennummer
---------------------------------------------


Beim Beantragen der Personennummer und der ID-Card
hat unser deutscher Personalausweis nicht ausgereicht.
Wir müssen einen Reisepass vorlegen, den wir nun beantragt haben.

Der Personalausweis ist " NUR " ein nationales Dokument.


Gruß Kejko :YY:


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BeitragVerfasst: So, 31 Jan, 2016 13:41 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
kejko hat geschrieben:

Der Personalausweis ist " NUR " ein nationales Dokument.




Das stimmt nicht. Der Personalausweis (rein juristisch ein Passersatz) ist ein EU-weit gueltiges Reisedokment. Die Schweden stellen sich wegen der ID-kort eben nur bisschen blöd dran...musste auch in Stockholm einen Reisepass beantragen um eine ID-kort zu bekommen. Mein sambo hat dann die ID-kort bekommen, weil ich (mit ID-kort) als intygsgivare fungiert habe.

Also der Mist mit dem Pass hat mich richtig aufgeregt. Man wohnt hier, arbeitet hier, besitzt ein Gruendstuck...aber Personalausweis und Fuehrerschein (hatte ebenfalls einen abgelaufenen Reisepass) reichen nicht um nachzuweisen, dass man die Person ist, fuer die man sich aus gibt. Bescheuert! Aber iss halt manchmal so... :triller:


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BeitragVerfasst: So, 31 Jan, 2016 15:37 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 23.10.2007
Beiträge: 1083
Der Personalausweis ist " NUR " ein nationales Dokument.........

hatte uns der schwedische Beamte erzählt. :YYAP:



OK, Reisepass ist nötig :YY:


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BeitragVerfasst: Fr, 05 Feb, 2016 8:28 
Hej!

Ja die Beantragung der ID Kort und der Personnr. war bei uns auch sehr spannend.

Bei unserer Auswanderung hatte mein Mann einen festen Job in Schweden. Eine Personnr. zu bekommen war daher nicht so das Problem. Da mein Mann garantieren konnte, dass er mich finanziell aushalten kann (ich war zu der Zeit noch arbeitslos), habe auch ich ohne Probleme meine langersehnte Nummer bekommen :YYAC:
Doch die ID Kort gestaltete sich als schwierig. Wir hatten beide keinen Reisepass und mit dem Perso ging es nicht. Das Problem war, dass mein Mann nicht bestätigen konnte, dass mein Mann wirklich der ist den er vorgibt zu sein. Es half auch nichts, als ein schwedischer Freund dieses beim Skatteverket bestätigte und dafür bürgte. Auch der Chef von meinem Mann hat es auf die Weise versucht. Erfolglos! Also hieß es, dass wir einen Reisepass beantragen mussten in Stockholm. Allerdings nur für mich. Da eine Hochzeit bald anstand und geplant war, dass mein Mann meinen Nachnamen annimmt. :YYAS:
Also habe ich einen Reisepass beantragt. Dafür muss man unter anderem seine Geburtsurkunde einreichen. In der Botschaft habe ich dann erfahren, dass meine Geburtsurkunde angeblich zu alt sei und ich eine neue in Deutschland beantragen muss die mir per Einschreiben zugeschickt werden sollte. Der Pass wird dann auch per Einschreiben geschickt. Bei der Post kannst du diese Einschreiben dann abholen, aber nur nach Vorlage deiner ID Kort. :YYAI: Die ich ja nicht hatte und mit meinem Pass ja beantragen wollte. Was für ein Teufelskreis! :denk: Wir haben dann die Adresse des Einschreibens ändern lassen und ein schwedischer Freund durfte dieses dann abholen. Nach erhalten des Passes war es dann möglich, dass ich beim Skatteverket auf Grund meines Passes bestätigen konnte, dass mein Mann wirklich der ist der er behauptet zu sein. Und Schwupps hatte er eine ID kort. Danach durfte auch ich eine Id kort haben. Das alles hat fast 4 Monate gedauert!

Letztendlich hat alles geklappt, aber das System hat uns echt einiges an Nerven und Kopfschütteln gekostet.

Allt ordnar sig!

Lycka till!


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BeitragVerfasst: So, 22 Jul, 2018 10:37 
Offline
war schon mal hier
war schon mal hier

Registriert: 22.07.2018
Beiträge: 4
Zoja hat geschrieben:
Liebe Forums-User

Seit längerem besuchen wir diese Seiten hier mit grossem Interessen. Nun haben wir selber ein paar Fragen, welche wir Euch hier stellen möchten. Deshalb haben wir uns jetzt auch endlich registriert.

Folgendes:
Unsere Schweizer Familie (1 Ehepaar und 3 Kinder) wird Ende Mai/Anfangs Juni nach Schweden auswandern, wo wir unser Traumhaus gefunden und gekauft haben.

Mein Mann hat im Moment noch keine Arbeit in Schweden gefunden. Aber er kann die Anstellung in der Schweiz bis auf weiteres behalten und arbeitet dann per Homework.

Damit wir nicht allzu viel Zeit verlieren (die Ämter sind ja wegen der Flüchtlingswelle mehr als überlastet) möchten, wir den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bereits jetzt auszufüllen und die Beilagen zusammenzustellen. Wir möchten die Unterlagen korrekt einreichen und benötigen jetzt noch einige Tipps:

Wir haben folgende Unterlagen zusammengestellt:

1. Für alle 5 Familienmitglieder je ein "Ansökan om uppehållstillstånd för medborgare i Schweiz…"
2. Kopie aller ID's (oder müssen wir Reisepässe haben?)
3. Kopie Familienbüchlein (oder müssen es die Geburtsurkunden sein?)
4. Arbeitsbescheinigung des Schweizer Arbeitgebers
5. Kopie Lohnausweis der Schweizer Arbeitsstelle
6. Kopie Krankenkasse
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Und nun unsere Fragen/Bemerkungen dazu:

1. Fragen zum Antragsformular:

Punkt: Jag söker…
Da mein Mann ja noch in der Schweiz angestellt ist, müssen wir bei ihm "Arbetstagare" und/oder "…eller person med tillräckliga medel" ankreuzen? Müsste man im letzteren Fall eine Bestätigung der Krankenkasse beilegen?
Müssen wir Eltern auch "förälder till medborgare i Schweiz" ankreuzen?

Punkt: Adress i Sverige:
Wir haben eine c/o Adresse einer Bekannten in Schweden angegeben. Sind E-Mailadresse, Tel. privat, Arbeit und Mobil von uns oder von der schwedischen Kontaktperson anzugeben?

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Müssen wir (Ehepartner und Eltern) bei beiden auch "Make, maka, …" und gleichzeitig auch Föräldrar till schweisisk medborgare" ankreuzen?

2. bis 7. Fragen zu Beilagen

Müssen die Beilagen übersetzt und beglaubigt sein? Oder reicht eine deutsche Version? Wenn ja, müsste man dann die Kopie bescheinigen lassen (Echtheitsbestätigung der Kopie)?


Allgemein:

Haben wir alle nötigen Dokumente aufgelistet? Haben wir unnötige dabei?

Müssen wir noch sonst etwas beachten?


Alle Infos dazu finden sich auf dieser Seite http://www.migrationsverket.se/Privatpe ... hweiz.html



Und dann noch weitere Fragen:

Was passiert, wenn wir unsere Aufenthaltsbewilligung bis Ende der 3 Monate, wo wir ohne in Schweden bleiben können, nicht erhalten haben? Was gibt’s' da für "Schlupflöcher"? Kann uns Schweden ausser Landes verweisen, wenn die Migrationsverket infolge Überlastung nicht nachkommen? Wie können wir ohne Personalnummer Sachen anmelden, beziehen etc.?

Wie sieht es mit unserem schweizerischen Führerschein aus? Wie muss man da vorgehen?

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Zoja


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BeitragVerfasst: So, 22 Jul, 2018 10:42 
Offline
war schon mal hier
war schon mal hier

Registriert: 22.07.2018
Beiträge: 4
Hallo Zoja

Wollte mal fragen wie es bei euch läuft?Konntet ihr die PN von der Schweiz aus beantragen?

Liebe Grüsse :D


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