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BeitragVerfasst: Mi, 07 Dez, 2016 10:59 
Hej allihoppa,

ich habe mal wieder eine sehr spezielle Frage.... bisher ist das alles hypothetisch, aber ich hoffe nicht mehr allzulange ;-)

Folgender Fall wird vermutlich in Zukunft eintreten:
Ich, Deutsche, ledig, unbefristet angestellt in Schweden, werde mit meinem Freund, Schweizer, ledig, nicht in S wohnhaft/arbeitend, Nachwuchs haben.
Da hier niemand ist, meine gesamte Familie in CH oder D wohnt, werde ich wohl in einem der beiden Länder gebären (das kläre ich momentan mit der F-kassan, mir ist klar, dass man das voranmelden muss usw.)
Nun lese ich Folgendes auf der Seite des Skatteverkets:
Zitat:
Få barn utomlands
När ett barn föds utomlands ska du som förälder anmäla det till Skatteverket. Det gäller om du har svenskt medborgarskap.


Das habe ich schonmal nicht. Auf Ausländer, die in Schweden arbeiten und im Ausland ein Kind bekommen wird nicht eingegangen (ist auch sehr speziell, das ist mir klar).

Ich setze voraus, dass mein Kind eine PN oder einen anderen Nachweis braucht, damit ich Föräldrarpenning beantragen kann. Wenn das stimmt, frage ich mich:

Wie komme ich an das mir zustehende Föräldrarpenning während meiner mammaledighet, wenn mein Kind keine Personennummer hat?
Bzw einen Schritt zurück: Wie kann ich mein Kind in Schweden existent melden, und so eine PN erhalten?

Hat jemand von euch (nachträglich) Föräldrarpenning beantragt für Kinder, die nicht in Schweden geboren wurden?

Falls mir jemand das Brett vom Kopf nehmen kann wäre ich dankbar!
Ich sehe gerade keine Einfahrt in den Kreisel....

Lieben Dank =)
bf


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BeitragVerfasst: Mi, 07 Dez, 2016 12:17 
Hej igen,

ich habe jetzt vielleicht schon einen ersten Schritt verstanden. Hier:
https://www.forsakringskassan.se/wps/wc ... OD=AJPERES
steht:
Zitat:
Hur gör jag för att få föräldrapenning?
När du som är gravid besöker Mödravårdscentralen (MVC) får du ett moderskapsintyg. Intyget kan du skicka till Försäkringskassan. Det fungerar som en anmälan om föräldrapenning. När vi tagit emot intyget får du mer information om föräldrapenning från oss.
...
Du kan anmäla och ansöka om ersättning direkt på vår webbplats, http://www.forsakringskassan.se. Anmälan ska göras senast samma dag som du vill ta ut föräldrapenning. För att göra anmälan på webbplatsen behöver du en e­legitimation s...

Okay. An alle Eltern hier:
Musste man der F-kassan weiterhin etwas melden oder ging das tatsächlich, dass man Geld bekam ohne ein Kind "vorweisen" zu müssen?
(Ich glaube nicht daran, so wie ich die Schweden kenne...)
Denn sonst gäbe es ja auch keine Regelung für besondere Vorkomnisse wie Totgeburten (zB https://www.forsakringskassan.se/sjukva ... orlossning) o.ä.
Das ist ein markaberes Beispiel, aber das was mir in den Sinn kam um die Logik zu hinterfragen.

Danke für weiteren Input von euch!
LG
bf


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BeitragVerfasst: Do, 08 Dez, 2016 9:02 
bei der Anmeldung fuers Föräldrarpenning brauchst du die Personennummer des Kindes. Totgeburt wird wohl meiner Meinung nach keine Personennummer bekommen

es gibt zwei Stufen bei der Anmeldung des Föräldrarpenning, die erste Stufe wie in dem von Dir zitierten steht, aber wenn das Kind dann da ist musst du es abrufen das Geld und da brauchst du wie gesagt die Personennummer des Kindes


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BeitragVerfasst: Do, 08 Dez, 2016 22:25 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Wir mussten damals für unseren Sohn das Aufenthaltsrecht beantragen.
Das ist aber schon was (> 10 Jahre) her und kann sich geändert haben, aber bei uns war das MV steinhart.
Über die Köpenickiade die hier gerade läuft erzähle ich, wenn sich alles geklärt hat.

//M

_________________
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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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