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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jun, 2020 20:54 
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Und wenn ich Dich richtig verstanden habe... sobald meine ersten Einkünfte in Schweden kommen, sagen wir im September, melde ich mich bei der Försäkringskassa an und belege meine Einkünfte... das wird dann geprüft und ich sollte dann in die Försäkringskassa aufgenommen werden, richtig?

Denn wenn ich erst meine Inkomstdeklaration machen muss, um die Einkünfte zu belegen, wird's Mitte nächsten Jahres, bis ich in die Kassa aufgenommen werde... ;-)


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jun, 2020 22:17 
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BenFin hat geschrieben:
Ja, die Personnummer sollte ich bekommen, ABER: um mich überhaupt in SE anmelden zu können, wird eine KV verlangt, die für mindestens ein Jahr gültig ist... und selbst wenn ich die Personnummer habe, dauert es wohl mehrere Monate, bis der Antrag bei der Försäkringskassa durch ist... natürlich kann ich dann Einkünfte nachweisen, sollte aber im Herbst ein zweiter Lockdown in DE kommen, kann sich das auch wieder auf meine Aufträge auswirken... wenn das dann ganz blöd läuft, hab ich die ersten schwedischen Einkünfte erst im November... ist zwar unwahrscheinlich, aber wer weiß... ich wäre aber schon gerne auch in der Zwischenzeit versichert, deshalb bleibt solange die private KV von mir, bis die Anmeldung bei der Försäkringskassa durch ist... und in der Zwischenzeit braucht auch mein Sambo eine KV...

Ja, das ist EU-Recht, du kommst als "Person mit hinreichenden Mitteln", oder?
Hier gibt es die Regeln, die von den jeweiligen Ländern umgesetzt werden müssen in nationale Gesetze:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... =DE#tocId4 (Artikel 7).
Deine Partnerin kann nicht jetzt schon suchen und ihr wartet, bis sie auch eine Arbeit hat?
Im Moment steht hier alles etwas kopf...

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jun, 2020 23:03 
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vibackup hat geschrieben:
BenFin hat geschrieben:
Ja, die Personnummer sollte ich bekommen, ABER: um mich überhaupt in SE anmelden zu können, wird eine KV verlangt, die für mindestens ein Jahr gültig ist... und selbst wenn ich die Personnummer habe, dauert es wohl mehrere Monate, bis der Antrag bei der Försäkringskassa durch ist... natürlich kann ich dann Einkünfte nachweisen, sollte aber im Herbst ein zweiter Lockdown in DE kommen, kann sich das auch wieder auf meine Aufträge auswirken... wenn das dann ganz blöd läuft, hab ich die ersten schwedischen Einkünfte erst im November... ist zwar unwahrscheinlich, aber wer weiß... ich wäre aber schon gerne auch in der Zwischenzeit versichert, deshalb bleibt solange die private KV von mir, bis die Anmeldung bei der Försäkringskassa durch ist... und in der Zwischenzeit braucht auch mein Sambo eine KV...

Ja, das ist EU-Recht, du kommst als "Person mit hinreichenden Mitteln", oder?
Hier gibt es die Regeln, die von den jeweiligen Ländern umgesetzt werden müssen in nationale Gesetze:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... =DE#tocId4 (Artikel 7).
Deine Partnerin kann nicht jetzt schon suchen und ihr wartet, bis sie auch eine Arbeit hat?
Im Moment steht hier alles etwas kopf...

//M


Ich komme als Selbstständiger mit Kunden in DE und werde eine enskild firma gründen, mit eben diesen Kunden (ist detaillierter im Eingangspost beschrieben)...
Ich verstehe Deinen Einwand, allerdings frage ich mich, wie das realistisch funktionieren soll... sie muss ihre Arbeit kündigen, wir müssen den Mietvertrag kündigen, den kompletten Hausstand umziehen etc. Bekommt sie ein Jobangebot, muss sie sich sicherlich persönlich vorstellen, und dann ist die Frage, ob der potentielle Arbeitgeber gerne 3 Monate warten will, bis sie ihre Stelle antritt...

Mal ganz abgesehen von Lockdowns, Quarantäne und dergleichen... und nicht zu vergessen die horrenden Mietsummen, die man trotz allem hier in München aufbringen darf... ;-)

Und nur der Vollständigkeit halber, wir haben auch "hinreichende Mittel"...

Aber das klärt die Ausgangsfrage zum Thema Krankenversicherung nicht...


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jun, 2020 23:19 
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BenFin hat geschrieben:
Ich komme als Selbstständiger mit Kunden in DE und werde eine enskild firma gründen

Du hast recht, es gibt diese Kategorie... ich hatte nur den Arbeitnehmer gesehen.
Aber die Pflicht zur deutschen KV sollte doch dann entfallen, die gilt doch wohl nur für die Fälle b) und c)?

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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jun, 2020 23:53 
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vibackup hat geschrieben:
BenFin hat geschrieben:
Ich komme als Selbstständiger mit Kunden in DE und werde eine enskild firma gründen

Du hast recht, es gibt diese Kategorie... ich hatte nur den Arbeitnehmer gesehen.
Aber die Pflicht zur deutschen KV sollte doch dann entfallen, die gilt doch wohl nur für die Fälle b) und c)?

//M


Hmm, okay... ich habe mich nochmal durchgeklickt... das scheint tatsächlich so zu sein wie Du sagst... bei einer enskild firma ist eine dt. KV nicht nötig, weder für mich noch für meinen Sambo... wir werden uns zwar wahrscheinlich trotz allem erstmal privat über DE versichern, aber gut zu wissen, dass man dann dabei nicht über irgendwelche Klauseln in der Versicherung stolpert, die Schweden dann möglicherweise nicht als "vollwertig" akzeptiert... :-)


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BeitragVerfasst: So, 28 Jun, 2020 4:10 
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Habe gerade sicherheitshalber nochmal im utlänningslagen nacgeschaut; die 3§ und 4§ 3a kap. sind entsprechend:
Zitat:
3 § En EES-medborgare har uppehållsrätt om han eller hon
1. är arbetstagare eller egen företagare i Sverige,
2. har kommit till Sverige för att söka arbete och har en verklig möjlighet att få en anställning,
3. är inskriven som studerande vid en erkänd utbildningsanstalt i Sverige och enligt en försäkran om detta har tillräckliga tillgångar för sin och sina familjemedlemmars försörjning samt har en heltäckande sjukförsäkring för sig och familjemedlemmarna som gäller i Sverige, eller
4. har tillräckliga tillgångar för sin och sina familjemedlemmars försörjning och har en heltäckande sjukförsäkring för sig och familjemedlemmarna som gäller i Sverige. Lag (2006:219).

4 § En sådan familjemedlem till en EES-medborgare som avses i 2 § första stycket har uppehållsrätt om EES-medborgaren har uppehållsrätt enligt 3 §.

En sådan familjemedlem till en EES-medborgare som avses i 2 § andra stycket har uppehållsrätt.

Uppehållsrätt enligt första eller andra stycket föreligger inte om ett äktenskap ingåtts, ett samboförhållande inletts eller en utlänning adopterats uteslutande i syfte att ge utlänningen uppehållsrätt. Lag (2014:198).


//M

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BeitragVerfasst: So, 28 Jun, 2020 8:06 
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"Meine Lebensgefährtin ist Ergotherapeutin hier in DE und möchte auch in Schweden (im Idealfall) weiter als solche arbeiten..."

Kurz mein Senf dazu (da nur die o.g. Info gegeben wurde): Einfach so bewerben und anfangen zu arbeiten geht nicht, sie muss sich ihr Diplom beim socialstyrelsen anerkennen lassen und das dauert. Bei mir (mittlerweile vor 7 Jahren) stand auf der homepage etwas von 3 Monaten Bearbeitungszeit, es dauerte 14...und ohne diese "legitimation" wird sie keinen Zugang zu den Dokumentationssystemen, Hilfsmittelsystemen usw. bekommen.

Ich bin "mit ausreichend eigenen Mitteln" hergekommen und hatte irgendeines der E- oder S-Formulare meiner dt. GKV dabei (etwas anderes, wie Langzeit- Auslandskrankenversicherung usw, wurde damals nicht anerkannt), die ich kündigen konnte, als ich die personnr (nach 6 Wochen) und nen Job (nach 6 Monaten) bekam.

Viel Erfolg und wie schon vorher geschrieben, lernt so viel schwedisch wie nur möglich!

Saja


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BeitragVerfasst: So, 28 Jun, 2020 8:13 
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Saja83 hat geschrieben:
"Meine Lebensgefährtin ist Ergotherapeutin hier in DE und möchte auch in Schweden (im Idealfall) weiter als solche arbeiten..."

Kurz mein Senf dazu (da nur die o.g. Info gegeben wurde): Einfach so bewerben und anfangen zu arbeiten geht nicht, sie muss sich ihr Diplom beim socialstyrelsen anerkennen lassen...

Das hat sie ja hoffentlich schon gemacht, nehme ich an...
Saja83 hat geschrieben:
lernt so viel schwedisch wie nur möglich!

:perfekt:
C1, und zumindest für Ärzte wird das bereits vom socialstyrelsen gefordert.

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BeitragVerfasst: So, 28 Jun, 2020 9:20 
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Saja83 hat geschrieben:
"Meine Lebensgefährtin ist Ergotherapeutin hier in DE und möchte auch in Schweden (im Idealfall) weiter als solche arbeiten..."

Kurz mein Senf dazu (da nur die o.g. Info gegeben wurde): Einfach so bewerben und anfangen zu arbeiten geht nicht, sie muss sich ihr Diplom beim socialstyrelsen anerkennen lassen und das dauert. Bei mir (mittlerweile vor 7 Jahren) stand auf der homepage etwas von 3 Monaten Bearbeitungszeit, es dauerte 14...und ohne diese "legitimation" wird sie keinen Zugang zu den Dokumentationssystemen, Hilfsmittelsystemen usw. bekommen.

Ich bin "mit ausreichend eigenen Mitteln" hergekommen und hatte irgendeines der E- oder S-Formulare meiner dt. GKV dabei (etwas anderes, wie Langzeit- Auslandskrankenversicherung usw, wurde damals nicht anerkannt), die ich kündigen konnte, als ich die personnr (nach 6 Wochen) und nen Job (nach 6 Monaten) bekam.

Viel Erfolg und wie schon vorher geschrieben, lernt so viel schwedisch wie nur möglich!

Saja


Hej Saja!

Natürlich haben wir uns im Vorfeld informiert und wissen, dass sie eine Legitimation benötigt, was mehrere Monate dauert, bis der Antrag durch ist. C1 ist ebenfalls Pflicht... die C1 Prüfung kann man in DE aber nicht machen... wir lernen seit ca. 4 Jahren schwedisch... haben Privat-Unterricht, jeden Tag 1 Std. Filme auf schwedisch, jeden Tag 1 Std. ein Buch auf schwedisch, wir machen alles was geht, im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten. Klingt vielleicht nicht nach viel, aber nach mehreren Jahren ist man dann doch auf einem ganz anständigen Niveau...

Es geht auch nicht darum, SOFORT als legitimierte Ergotherapeutin in SE loszulegen... der Plan ist also, erstmal arbeiten, gerne im Gesundheitswesen, aber auch etwas anderes, weiter in SE Sprachkurse machen, und dann die Legitimation beantragen...

"Hinreichende Mittel" haben wir beide... wenn also erstmal 6 Monate "Urlaub" ist das auch okay... ;-)

Zum Thema KV:
Hast Du dann Deinen "Wohnsitz" in DE behalten, oder bist Du nach Schweden, hast Dich dort angemeldet, und in DE abgemeldet? Das ist nämlich bei uns genau der Punkt...

Wenn Du nach 6 Monaten einen Job hattest, musstest Du bei Einreise ja eben dieses S1 (?) Formular vorlegen... uns sagt aber die AOK, wenn Theresa ihren Wohnsitz in DE abmeldet, stellen sie zwar das Dokument aus, aber dann sind die Leistungen sehr beschnitten... sprich eigentlich nur Unfälle, Notfälle, sonst nix...


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BeitragVerfasst: So, 28 Jun, 2020 11:25 
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Also, ich glaube, wenn deine Freundin erstmal im Gesundheitswesen oder der Pflege einsteigt, bis ihre Legitimation durch ist, dann hat sie gute Chancen direkt anfangen zu können bei der Momentanen Situation. Einfach mal bei der Kommune oder der Region auf der Homepage schauen, da werden dringen Leute gesucht, mit und ohne Ausbildung. Bei uns wurden Leute über Facebook gesucht und gefunden.

Nochmal zur verdeutlichung wegen der försäkringskassan. Das sind zwei getrennte Bereiche. Das eine geht um die Krankenversorgung, also das ihr bei Bedarf zum Arzt gehen könnt oder ins Krankenhaus. Das ist sofort möglich, sobald ihr Eure Personnummer erhaltet, du als Selbständiger und deine Freundin als dein sambo!

Das andere handelt um Krankengeld, und das bekommst du nur, wenn du auch etwas verdienst. Logisch. Dazu brauchst du dich nicht extra anmelden, sondern erst wenn du krank wirst. Als selbstständiger wählst du die Zahl der Karenztage und danach werden deine Abgaben berechnet. Wenn du krank wirdst, dann musst du dein Einkommen darlegen....ich würde da durchaus das Einkommen aus Deutschland mit angeben, wenn du im ersten oder zweiten Jahr erkrankst.

Deine Freundin erhält Krankengeld, wenn sie eine feste Arbeitsstelle hat, entsprechend ihrem Einkommen.

Ich hoffe, das war soweit etwas deutlicher...und nur meine persönliche Meinung, wenn ihr die Mittel habt, würde ich in Deutschland noch eine private Krankenversicherung für ein Jahr abschliessen (schauen, das ihr damit im Notfall in Deutschland behandelt werden könnt) wie vibackup schreibt, momentan ist Chaos und keine normaler Krankenbetrieb.....im Prinzip nur Notfälle oder wenn du Glück hast kriegst du einen Arzt ans Telefon....

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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