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BeitragVerfasst: Fr, 26 Sep, 2014 13:46 
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sehr aktives Forenmitglied
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Registriert: 14.09.2012
Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
Hallo Hammerklavier,

hier ist das ja etwas unterschiedlich mit der Krankenversicherung.

Wenn Du eine Firma in Schweden gründest und auf Grund dessen auch Deinen Wohnsitz nach Schweden verlegst, sollte es kein Problem geben eine Personnummer vom skatteverk zu erhalten. Aufgrund dessen bist Du dann in Schweden mit der ärztlichen Versorgung entsprechend abgesichert.

Was anderes ist die finanzielle Versorgung bei Krankheit. Hier kommt es auf dein Jahreseinkommen an, wieviel dir die försäkringskassan bei eventuell längerer Krankheit bezahlt. Einen festen Betrag was du an die Krankenkasse bezahlst gibt es nicht, sondern ist abhängig von deinem Verdienst. Das heisst, das Du Deinen Gewinn am Ende des Jahres entsprechend versteuerst und auch Deine Arbeitgeberabgabe davon bezahlst.

Am Besten mal einen Termin beim skatteverk ausmachen und dich beraten lassen. Das skatteverk wird dich da sicher unterstützen, neue Firmengründer sind immer Willkommen.

Einen Tipp, den ich selber neulich gelesen habe. Es beisst sich nämlich in den Schwanz, das Du eine Personnummer brauchst um eine Firma zu Gründen und eine Firma gegründet haben musst um dein Aufenthaltsrecht geltend zu machen und eine Personnummer bekommst. Man kann auch mit einer samordningsnummer eine Firma gründen. Die samordningsnummer kannst du beim skatteverk beantragen.

Aber einfach beim skatteverk nachfragen....das scheint immer etwas auslegungssache zu sein.

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Fr, 26 Sep, 2014 14:04 
Danke für den Hinweis mit der samordningsnummer.
Ich komme dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr nach Schweden, werde aber dem skatteverket einfach eine mail schicken und fragen.


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BeitragVerfasst: Fr, 26 Sep, 2014 21:00 
Hej!

Wie schon von anderen geschrieben, werden im Krankheitsfall auf jeden Fall die Behandlungskosten von der Försäkringskassan übernommen, wie viel du an Krankengeld bekommst (also für den Verdienstausfall), das hängt von deinem Verdienst ab. Der Begriff dafür heißt SGI= sjukpenning grundande inkomst= Einkommen, das dem Krankengeld zu Grunde gelegt wird. Dieser SGI wird von der Försäkringskassa festgelegt, dafür musst du selbst z.B. einen Arbeitsvertrag, Steuerbescheid o.ä. vorweisen können.

Bei einer neugegründeten Firma sieht das anders aus, da geht die Kasse davon aus, dass man in der Aufbauphase nicht so viel verdient und setzt daher in der ersten zwei Jahren nach Firmengründung als Verdienst den üblichen Verdienst von jemandem aus der entprechenden Branche an. Für viele Berufe gibt es Tabellen mit Durchschnittsgehältern, wenn man einen sehr unüblichen Beruf hat, legt der Sachbearbeiter den SGI fest und versucht sich dazu die entspr. Infos zu besorgen, evtl. mit deiner Hilfe.

Ich musste auf einem Formular ausfüllen, was ich selbst einem Angestellten, der meine Tätigkeiten ausführt, zahlen würde. Nach ein paar Tagen hat der Sachbearbeiter angerufen und mitgeteilt, ich hätte den Betrag wohl zu tief angesetzt (!), er hätte nachgesehen, die üblichen Gehälter lägen wohl höher, er hätte meinen SGI daher höher angesetzt. :-P

(Ich hatte zum Zeitp. der Firmengründung schon lange eine Personnummer, war auch hier anderweitig berufstätig. In der ersten Zeit nach dem Umzug habe ich meine deutsche Versicherung ruhen lassen, nicht gleich ganz gekündigt, die deutsche Pflegeversicherung habe ich weiterlaufen lassen, die konnte ich nicht kündigen, sie zahlt jedoch auch im Pflegefall im europ. Ausland)

Viel Glück bei deinem Vorhaben :YY:


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