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 Betreff des Beitrags: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Fr, 08 Jan, 2010 18:51 
Hallo
Ich bin neu hier und hab gleich ne wichtige Frage.Darf man nach Schweden einwandern trotz einer Vorstrafe?
LG Schwedenbraut


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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Sa, 09 Jan, 2010 15:51 
Hallo,

wenn du aus Deutschland kommst dann wanderst du nicht mehr nach Schweden ein, sondern du ziehst innerhalb der EU um.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Sa, 09 Jan, 2010 17:35 
Würde ich auch sagen - Vorstrafen sind für sich genommen kein Versagungsgrund. Um den Aufenthalt zu verbieten, muss man schon von einem schwedischen Gericht ausgewiesen werden. Dazu müssen schon handfeste Gründe dafür vorliegen, dass die Person in Schweden die öffentliche Ordnung stört oder etwas in der Art.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Sa, 09 Jan, 2010 17:36 
Das heißt es dürfte keine Probleme geben?????


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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Sa, 09 Jan, 2010 17:47 
Ich denke nicht - es sei denn, du verstößt gegen Bewährungsauflagen oder so. Dann bekommst du aber eher Probleme von deutscher Seite.


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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Mo, 11 Jan, 2010 13:19 
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was hast du denn verbrochen

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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Mo, 11 Jan, 2010 13:23 
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achso ja, hier war ja noch was.... :mrgreen:
Ich habe weder auf der Seite von migrationsverket noch in deren Formularen eine Frage nach Vorstrafen gefunden. Selbst kann ich mich auch nicht erinnern, dass mir die Frage jemals gestellt wurde.....inwieweit dein Hintergrund anhand deines Passes/Ausweises von migrationsverket geprüft wird, weiss ich nicht.

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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 Betreff des Beitrags: Re: Einwandern trotz Vorstrafe
BeitragVerfasst: Sa, 23 Jan, 2010 14:02 
Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen :perfekt:


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