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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 9:26 
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Ich finde dauerhaft im Ausland lebende Deutsche sollten gar kein Wahlrecht haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 9:59 
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Rudi hat geschrieben:
Ich finde dauerhaft im Ausland lebende Deutsche sollten gar kein Wahlrecht haben.


Warum nicht?

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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 11:41 
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Der Frage kann ich mich nur anschliessen!! :shock:

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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 12:06 
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Die Einschränkung des Wahlrechtes (s.u.) ist , so glaube ich, teilweise vernünftig, sie folgt sozusagen dem gesunden Menschenverstand, indem ein tieferes , langjähriges und dauerhaftes Interesse an und Wissen über Deutschland vorausgesetzt wird.

Da steht Rudi also mit seiner Meinung nicht alleine.

Schwierig wird es aber wohl mit dem Nachweis, falls man schon über 25 Jahre weg ist.
Doppelte Staatsbürgerschaft und daran gekoppelt, doppeltes Wahlrecht könnte für mich eine Lösung sein.

Aus Wikipedia:
" Bei Bundestagswahlen dürfen Auslandsdeutsche seit dem 3. Mai 2013[8] nur wählen, wenn sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. "Auslandsdeutsche, auf die dies nicht zutrifft, haben kein Wahlrecht bei Bundestagswahlen. Die vorige Regelung war im Juli 2012 für verfassungswidrig erklärt worden,[1] so dass zwischenzeitlich keine Rechtsgrundlage für das Wahlrecht von Auslandsdeutschen bestand. Auslandsdeutsche können sich in das Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnsitzwahlkreises eintragen lassen und per Briefwahl teilnehmen.[9] Auslandsdeutsche, die noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, haben ihren Wahlkreis am Schwerpunkt ihrer persönlichen Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland, also ihren Arbeitsort bei Grenzpendlern, weiterhin die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im Bundesgebiet, oder bei Ortskräften deutscher Auslandsvertretungen in der Regel das Auswärtige Amt und damit das Bezirksamt Mitte von Berlin (Wahlkreis 75).
Bei Europawahlen dürfen Auslandsdeutsche in Deutschland ihre Stimme abgeben, wenn sie in einem anderen Land der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben und bei der entsprechenden dortigen Wahl nicht teilnehmen.[10]
Das Recht zur Teilnahme an regionalen Wahlen ist an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden."
zitiert aus : http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsdeutsche

Michael

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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 13:06 
lamborn hat geschrieben:
ein tieferes , langjähriges und dauerhaftes Interesse an und Wissen über Deutschland

Diese Vorraussetzung dürften eine Riesenmenge in Deutschland lebender Wähler ja schon allein nicht besitzen;-) Sprich bildungsferne Schichten, etc.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 14:03 
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findus hat geschrieben:
lamborn hat geschrieben:
ein tieferes , langjähriges und dauerhaftes Interesse an und Wissen über Deutschland

Diese Vorraussetzung dürften eine Riesenmenge in Deutschland lebender Wähler ja schon allein nicht besitzen;-) Sprich bildungsferne Schichten, etc.


Ja, das ist mir auch in Sinn gekommen, als ich den Satz schrieb.
Aber welche Schlüsse soll man daraus jetzt ziehen?
Eintrag ins Wählerverzeichnung für alle erst nach Eignungstest?
Demokratie hat es nicht immer einfach, aber gleiche Rechte für alle, dabei muss es bleiben.

M :YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 14:05 
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ich gehe nun mal davon aus, das derjenige, der wählen geht ein gewisses Interesse an Deutschland, egal wo man wohnt.

Natürlich, wenn man nie in Deutschland gewohnt hat und auch sonst keinen Bezug dazu hat...aber wie gesagt in dem Fall würde ich vermuten, das dann auch kein Interesse besteht zu wählen.

Ich gehe mal von mir aus, habe doch den grössten Teil meines Lebens in Deutschland verbracht, werde auch die Beziehungen dorthin nicht loswerden und wie es in Deutschland weitergeht wird mein Leben weiterhin in recht hohem Umfang beeinflussen, unter anderem nämlich was die Rente angeht...oder eben auch meine Eltern....

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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 14:40 
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Rudi hat geschrieben:
Ich finde dauerhaft im Ausland lebende Deutsche sollten gar kein Wahlrecht haben.


:YYAJ:

und nicht mehr einreisen dürfen in Ihr Vaterland
:YYBZ:

schon mal überlegt dass es Deutsche gibt die im Ausland arbeiten und vielleicht im Rentenalter mal zurückwollen?Warum sollten diese Leute ,solange sie deutsche Staatsbürger sind,nicht das Recht haben
die finanzverantwortlichen Politiker wählen zu dürfen??

PS.
Ich gehöre nicht zu diesen Leuten Rudi,aber trotzdem schnell mal nachdenken

:YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 15:09 
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Rudi hat geschrieben:
Ich finde dauerhaft im Ausland lebende Deutsche sollten gar kein Wahlrecht haben.

Rudi, das hört sich ja wie eine Straftat an, dauerhaft im Ausland zu leben! :shock:
Das wuerde ja heissen, wer auf "Montage" oder als Entwicklungshelfer zum Zeitpunkt der Bundestagswahl im Ausland ist, der duerfte nicht wählen, könnte ja länger weg sein, sich aus D abgemeldet haben. Und was ist mit den deutschen Rentnern im Ausland, die ihre verdiente Rente ins Ausland bezahlt bekommen? Die wollen wohl mitbestimmen, wie ihre kuenftige Rente aussieht.

Es ist doch ganz klar, solange man deutscher Staatsbuerger ist, hat man auch das Recht den deutschen Bundestag zu wählen. Vielleicht kommt man ja wieder zurueck nach D, das Recht hat man doch auch. Nee, nee, die Regelung ist schon glasklar und gut so.
Vielleicht meintest Du ja endgueltig. Also mit Abgabe des Passes. Aber dann ist man ja auch kein Deutscher mehr.

Ich hab ja nur nicht gedacht, dass man in D, im Zeitalter von PC und Internet, drei Wochen vor der Wahl das Wählerverzeichniss schliesst. Ich hab schon ein Interesse, wie es in D weitergeht, schliesslich leben meine Kinder dort, meine Enkeltochter. Hätte gern gewählt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bundestagswahl in Deutschland
BeitragVerfasst: Do, 12 Sep, 2013 17:14 
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kuntanen hat geschrieben:
Ich hab ja nur nicht gedacht, dass man in D, im Zeitalter von PC und Internet, drei Wochen vor der Wahl das Wählerverzeichniss schliesst. Ich hab schon ein Interesse, wie es in D weitergeht, schliesslich leben meine Kinder dort, meine Enkeltochter. Hätte gern gewählt.

Ich schaue mir gerade die Informationen auf dieser Seite an:

http://www.bundeswahlleiter.de/de/bunde ... sdeutsche/

Man könnte vielleicht mal mit denen von der zuständigen Gemeinde reden, ob man sich auf eine glaubwürdige Ausrede für das Fristversäumnis einigen kann. Wenn die sich bockig stellen, mir kommt der Großteil des Textes überhaupt ziemlich gummiartig und anfechtbar vor, vor allem der Teil unter "Wer ist wahlberechtigt". Die Teilnahme an der Wahl ist ein Grundrecht, das man nicht ohne triftigen Grund entziehen darf. Von dieser Seite betrachtet wird ein Schuh daraus. => zur Not Verfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof.

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Auf meinem Grabstein soll stehen: „Guck nicht so blöd, ich würde jetzt auch lieber am Strand liegen!“


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