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BeitragVerfasst: Do, 23 Aug, 2018 17:09 
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war schon mal hier
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
Hallo liebe Schweden Community =)

Erstmal bin ich ziemlich erleichtert das es dieses Forum gibt wo man um Hilfe suchen kann…wenn es um das Auswandern geht.
Ich bin 27 Jahre alt und bin in einer Fern Beziehung mit einer Schwedin. Sie lebt in Malmö und hat einen Mietvertrag unterschrieben, den unser Ziel ist es unser Leben gemeinsam zu gestalten und deshalb habe ich mich dazu entschlossen Deutschland zu verlassen um nach Schweden auszuwandern.

Die Situation ist wie folgt:


Meine Freundin ist Lehrerin und hat eine Wohnung die wir ab dem 4 Januar gemeinsam beziehen können. Früher geht es nicht da die Wohnung noch im Bau steht.
Ich habe mich bereits ein bisschen informiert wie das in Deutschland abläuft,

- 1 Woche vor dem Auswandern kann ich mich bei der Behörde abmelden.
- Mit dem Bestätigungsformular kann ich mich bei der Krankenkasse abmelden.
- Bankkonto kann ich jederzeit kündigen.
- Habe aktuell einen Job mit 1-Monatiger Kündigungsfrist was auch kein Problem sein sollte.
- Brauche einen Reisepass (Hab ich durch das stöbern hier im Forum bereits herausgefunden)

Diese schritte würde ich Mitte Dezember angehen und jetzt meine Frage was meint ihr dazu? Habe ich etwas übersehen? Oder etwas nicht bedacht?
Ich bringe selbstverständlich Ersparnisse mit nach Schweden und meine Freundin bürgt für mich in Schweden falls etwas passieren sollte.
Mit Babbel habe ich ein wenig Schwedisch gelernt jedoch sind wir und die Eltern meiner Freundin der Überzeugung Learning by doing! Ich kann den Sinn verstehen, wenn man langsam und deutlich spricht jedoch in Skane benutzen sie meist einen Akzent :D

Ich kann fließend Englisch und kann mich so erstmal rantasten. Ich bin ein Typ Mensch der gerne ins kalte Wasser geworfen wird. Nochmal, auf was muss ich Acht geben? Was sind eure Erfahrungen beim Auswandern?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe und danke jeder Antwort schonmal im Voraus =)

( Ich hoffe es ist ok das ich ein eigenes Thema dafür erstellt habe, ansonsten kann es gerne verschoben )


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BeitragVerfasst: Do, 23 Aug, 2018 22:19 
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Registriert: 15.05.2016
Beiträge: 108
Hallo,

zunächst willkommen hier und Glückwunsch zu deiner Entscheidung.

Das mit dem Abmelden bei der Krankenversicherung würde ich mal schön sein lassen. Diese benötigst du hier, um dich in Schweden anzumelden bzw. die Personennummer zu beantragen. Bist du privat versichert in D oder gesetzlich ?

Das deutsche Bankkonto würde ich persönlich auch mal behalten. Kann durchaus praktisch sein.

_________________
Hälsningar

Wolfgang


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BeitragVerfasst: Do, 23 Aug, 2018 22:26 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
SmackdownLegend hat geschrieben:

Ich habe mich bereits ein bisschen informiert wie das in Deutschland abläuft,

- 1 Woche vor dem Auswandern kann ich mich bei der Behörde abmelden.
- Mit dem Bestätigungsformular kann ich mich bei der Krankenkasse abmelden.
- Bankkonto kann ich jederzeit kündigen.
- Habe aktuell einen Job mit 1-Monatiger Kündigungsfrist was auch kein Problem sein sollte.
- Brauche einen Reisepass (Hab ich durch das stöbern hier im Forum bereits herausgefunden)

Diese schritte würde ich Mitte Dezember angehen und jetzt meine Frage was meint ihr dazu? Habe ich etwas übersehen? Oder etwas nicht bedacht?

Ja, in der Tat.
Du hast die Auswanderung geplant, aber eigentlich willst du ja ein- und nicht auswandern. Nämlich nach Schweden.
Deshalb mein Vorschlag: beschäftige dich mal mit den Regeln zur Einwanderung nach Schweden; dass Deutschland dich gehen lässt, das ordnet sich.
Stichworte, nach denen du suchst sind
- Aufenthaltsrecht (das ist EU-Recht und der leichtere Weg) und die Bedingungen dafür, wenn man einen Job hat resp wenn man keinen hat. Eventuell zerschiesst du dir diesen Weg, wenn du die KV kündigst.
- Aufenthaltsgenehmigung (das ist schwedisches Recht) und die Voraussetzungen dafür.
EU-Recht kannst du auf deutsch nachlesen, für das schwedische Recht sind das utlänningslagen und die utlänningsförordningen einschlägig (in denen aber auch das EU-Recht umgesetzt wird).
Und: schwedisch lernen ist die Eintrittskarte in diese Gesellschaft. Oder skånska, in deinem Fall.
Ohne schwedisch hast du es viel schwerer. So: lerne schwedisch, und zwar richtig gut. Das ist nicht unmöglich, die meisten Deutschen, die ich kenne, waren nach drei Monaten "fit for fight", aber man muss sich halt dahinterstecken.
Skånska ist schwerer, wenn man rikssvenska gelernt hat, aber wer hindert dich, glech skånska zu lernen? Du hast ja sogar eine Lehrerin als Freundin...
Es gibt Ausländer hier, die mit Englisch klarkommen, vor allem einen Typ: Forscher an der Universität.
Falls das deine Perspektive ist und du nur ein-zwei jahre bleiben und eh keine dauerhaften Verbindungen aufbauen willst: fein. Falls das nicht so ist: lern schwedisch. Und: such dir einen Job hier falls noch nicht geschehen. Das geht von Deutschland aus, vor allem weil du ja Support in Malmö hast.
Erst wenn du das beides hast, dann kommen die obigen, von dir skizzierten Schritte dran.
Mvh

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Aug, 2018 15:24 
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war schon mal hier
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
Erstmal danke für die Antworten freut mich rießig wie hilfsbereit ihr seid =)

Wolfi hat geschrieben:
Hallo,

zunächst willkommen hier und Glückwunsch zu deiner Entscheidung.

Das mit dem Abmelden bei der Krankenversicherung würde ich mal schön sein lassen. Diese benötigst du hier, um dich in Schweden anzumelden bzw. die Personennummer zu beantragen. Bist du privat versichert in D oder gesetzlich ?

Das deutsche Bankkonto würde ich persönlich auch mal behalten. Kann durchaus praktisch sein.


Ich bin Gesetzlich Krankenversichert =) Ist es schwieriger für mich wenn ich Gesetzlich Krankenversichert in Deutschland bin?

--------------------------------------------------------------------------

@vibackup

Danke für die Infos :D

Wie wäre es wie folgt:

- Da ich noch 4 Monate zeit habe werde ich mein Schwedisch verbessern und mein Ziel ist es das B1 in Schwedisch zu erreichen.

- Ich werde deinem Rat folgen und meine Krankenversicherung nicht kündigen. Genauso wenig mein Bankkonto.

- Ich werde mich auf die EU-Freizügigkeit fixieren was bedeuted ich habe 3 Monate Zeit um mir einen Job zu besorgen in Schweden, falls ich bis Januar noch keinen gefunden haben sollte. In Schweden gibt es auch Zeitarbeit ectr. was auf langer Distanz keine Lösung ist mein Ziel ist es jedoch schnell irgendwo unterzukommen und so schnell es geht zu arbeiten.

- Ich möchte diese Fernbeziehung beenden weil es nach 1 Jahr echt Hart wird, was ich nicht verstehe, wenn meine Freundin in Schweden lebt und eine Wohnung besitzt und sie für mich aufkommen wird ( in der Zeit wo ich noch keine Arbeit gefunden habe) kann ich doch auch über die 3 Monate hinaus in Schweden Leben. Ich liege dem Schwedischen Staat ja nicht auf der Tasche?

Nochmal danke für die Infos und hoffe auf weiter zahlreiche unterstützung danke =)


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BeitragVerfasst: Fr, 24 Aug, 2018 15:37 
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Beiträge: 1400
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Du benötigst in Schweden einen Nachweis, dass Du in Deutschland eine volldeckende Krankenversicherung hast. Zur Vorlage in Schweden kannst Du Dir von der dt. KV das Formular S1 (bzw. E106) ausstellen lassen. Damit hast Du den Nachweis erbracht. Näheres ergibt sich dann in Schweden bei der försäkringskassan: arbeitslos? von eigenen Mitteln lebend? im Arbeitsverhältnis stehend?

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Ferien in Småland: http://www.ferienhausmiete.de/ferienhau ... j_nr=34130
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BeitragVerfasst: Fr, 24 Aug, 2018 17:49 
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Beiträge: 108
Hallo,

unter Umständen ist es sogar etwas günstiger, wenn du gesetzl. krankenversichert bist, weil du das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine freiwillige Versicherung umstellen kannst, bei der die Beiträge günstiger sein dürften, als bei einer privaten KV.

Meine KV hat mich übrigens erst aus dem Vertrag 'gelassen', nachdem ich eine Bescheinigung der Försäkringskassan geliefert habe, dass ich in Schweden krankenversichert bin.

Es ist übrigens in Schweden sehr verbreitet, ja fast schon üblich, dass man zunächst über eine Zeitarbeitsfirma irgendwo das Arbeiten beginnt. War bei mir auch so.

Im Übrigen haben schwedische Zeitarbeitsfirmen mit Deutschen kaum etwas gleich. Die Bedingungen sind eher gut !

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Hälsningar

Wolfgang


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BeitragVerfasst: So, 26 Aug, 2018 10:58 
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Beiträge: 8
Nochmals Vielen Dank für die weiteren Antworten =)

Mein Plan sieht nun folgender maßen aus:

1. Schwedisch lernen zur Stufe B2
2. Job in Schweden von Deutschland aus suchen.
3. Meinen Arbeitsvertrag in Deutschland Kündigen und Arbeitslos melden.
4. Bei meiner Krankenkasse lasse ich mir das Formular S1 (bzw. E106) ausstellen als Beweis meiner Krankenversicherung
5 Im Januar nach Schweden ziehen ohne Kündigung der Bank & Krankenversicherung

6. Mich beim migrationsverket anmelden
7. Ich werde die Bedingung für das uppehalstilstand geltend machen das ich genügend Geldreserven mit nach Schweden bringen und meine Freundin für mich bürgt.
8. Beantragung der Personummer beim skatteverket da ich bis dahin ein vorläufiges aufenthaltsrecht besitze und ich über längere Zeit in Schweden leben möchte mehr als 1 Jahr.
9 Anschließend beantrage ich beim Steueramt meine Id-Kort als Beweis müsste doch mein Vorläufiges aufenthaltsrecht reichen + Nachweis mit Reisepass ectr.
10. försäkringskassan: Zur Vorlage dient meine Dt. Krankenversicherung + Ausweißmittel.

Falls ich bereits einen Job in Schweden besitze bzw. ich diese Dinge erledigt habe werde ich mich in Deutschland abmelden und geg. meine Dt. Krankenversicherung kündigen sobald ich bei der försäkringskassan alles erledigt habe und wie schon gesagt ich einen Job besitze.

Sieht das nach einem guten Plan aus?

Nochmals danke für eure große Unterstützung =)


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BeitragVerfasst: So, 26 Aug, 2018 15:25 
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Registriert: 15.05.2016
Beiträge: 108
SmackdownLegend hat geschrieben:
Nochmals Vielen Dank für die weiteren Antworten =)

Mein Plan sieht nun folgender maßen aus:

1. Schwedisch lernen zur Stufe B2
2. Job in Schweden von Deutschland aus suchen.
3. Meinen Arbeitsvertrag in Deutschland Kündigen und Arbeitslos melden.
4. Bei meiner Krankenkasse lasse ich mir das Formular S1 (bzw. E106) ausstellen als Beweis meiner Krankenversicherung
5 Im Januar nach Schweden ziehen ohne Kündigung der Bank & Krankenversicherung

6. Mich beim migrationsverket anmelden
7. Ich werde die Bedingung für das uppehalstilstand geltend machen das ich genügend Geldreserven mit nach Schweden bringen und meine Freundin für mich bürgt.
8. Beantragung der Personummer beim skatteverket da ich bis dahin ein vorläufiges aufenthaltsrecht besitze und ich über längere Zeit in Schweden leben möchte mehr als 1 Jahr.
9 Anschließend beantrage ich beim Steueramt meine Id-Kort als Beweis müsste doch mein Vorläufiges aufenthaltsrecht reichen + Nachweis mit Reisepass ectr.
10. försäkringskassan: Zur Vorlage dient meine Dt. Krankenversicherung + Ausweißmittel.

Falls ich bereits einen Job in Schweden besitze bzw. ich diese Dinge erledigt habe werde ich mich in Deutschland abmelden und geg. meine Dt. Krankenversicherung kündigen sobald ich bei der försäkringskassan alles erledigt habe und wie schon gesagt ich einen Job besitze.

Sieht das nach einem guten Plan aus?

Nochmals danke für eure große Unterstützung =)


Hallo,

Punkt 6. migrationsverket entfällt nach meinem Kenntnisstand. Personennummer direkt beim Skatteverket beantragen.

Schau auf jeden Fall, dass du einen deutschen gültigen Reisepaß mitnimmst. Den brauchst du z.b. bei der Beantragung der ID-kort und u.U. auch bei der Bank. Der deutsche Personalausweis ist in Schweden jetzt nicht so viel wert.

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Hälsningar

Wolfgang


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BeitragVerfasst: So, 26 Aug, 2018 18:19 
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war schon mal hier
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Registriert: 23.08.2018
Beiträge: 8
Wolfi hat geschrieben:
SmackdownLegend hat geschrieben:
Nochmals Vielen Dank für die weiteren Antworten =)

Mein Plan sieht nun folgender maßen aus:

1. Schwedisch lernen zur Stufe B2
2. Job in Schweden von Deutschland aus suchen.
3. Meinen Arbeitsvertrag in Deutschland Kündigen und Arbeitslos melden.
4. Bei meiner Krankenkasse lasse ich mir das Formular S1 (bzw. E106) ausstellen als Beweis meiner Krankenversicherung
5 Im Januar nach Schweden ziehen ohne Kündigung der Bank & Krankenversicherung

6. Mich beim migrationsverket anmelden
7. Ich werde die Bedingung für das uppehalstilstand geltend machen das ich genügend Geldreserven mit nach Schweden bringen und meine Freundin für mich bürgt.
8. Beantragung der Personummer beim skatteverket da ich bis dahin ein vorläufiges aufenthaltsrecht besitze und ich über längere Zeit in Schweden leben möchte mehr als 1 Jahr.
9 Anschließend beantrage ich beim Steueramt meine Id-Kort als Beweis müsste doch mein Vorläufiges aufenthaltsrecht reichen + Nachweis mit Reisepass ectr.
10. försäkringskassan: Zur Vorlage dient meine Dt. Krankenversicherung + Ausweißmittel.

Falls ich bereits einen Job in Schweden besitze bzw. ich diese Dinge erledigt habe werde ich mich in Deutschland abmelden und geg. meine Dt. Krankenversicherung kündigen sobald ich bei der försäkringskassan alles erledigt habe und wie schon gesagt ich einen Job besitze.

Sieht das nach einem guten Plan aus?

Nochmals danke für eure große Unterstützung =)


Hallo,

Punkt 6. migrationsverket entfällt nach meinem Kenntnisstand. Personennummer direkt beim Skatteverket beantragen.

Schau auf jeden Fall, dass du einen deutschen gültigen Reisepaß mitnimmst. Den brauchst du z.b. bei der Beantragung der ID-kort und u.U. auch bei der Bank. Der deutsche Personalausweis ist in Schweden jetzt nicht so viel wert.


Hab es mir aufgeschrieben danke nochmals =)


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BeitragVerfasst: So, 26 Aug, 2018 19:06 
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Wolfi hat geschrieben:
Punkt 6. migrationsverket entfällt nach meinem Kenntnisstand. Personennummer direkt beim Skatteverket beantragen.

Die amtliche Meldung mit Zuteilung der Personnummer liegt immer in der Zuständigkeit des Einwohnermeldeamtes, das hier eine Abteilung des Finanzamtes (skatteverket) ist.
Wenn das Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen wird, dann beschliesst das skatteverket im Rahmen der Amtshilfe, auch wenn eigentlich das MV zuständig ist.
Eigenartige Konstruktion, aber so läuft es. Aufenthaltsrecht setzt entweder einen Job hier (dann ist man hier auch krankenversichert und braucht keine ausländische KV mehr) oder hinreichende Mittel (dann braucht man eine ausländische KV) voraus.
Wenn allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird, was relevant wird, wenn es um Familienzusammenführung geht und bspw. der Partner einen versorgt, dann geschieht der Beschluss beim MV, soweit ich weiss. Das sind also drei verschiedene Situationen und Verfahren, je nachdem, woher das Geld kommt.

//M

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ʿAlī ibn Abī Tālib


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