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 Betreff des Beitrags: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Fr, 20 Feb, 2015 13:22 
Hallo alle zusammen,

ich heiße Janna und bin neu im Forum und in Schweden. Am 30.01.15. bin ich zu meinem Freund nach Schweden gezogen. Als ich hier ankam, wusste ich bereits, dass so einiges an Formalitäten zu klären ist. Ich habe meinen Job zum 15.01.15 gekündigt bzw mich nicht übernehmen lassen damit ich Arbeitslosengeld bekomme was ja auch hier bis zu 6 Monate gezahlt werden kann. Aber nun habe ich ein Problem. Ich sollte mich innerhalb der ersten 6 Tage beim schwedischen Arbeitsamt melden, da ich aber durch den ganzen Papierkram total verwirrt war, bin ich zwar sofort zum Schwedischen Finanzamt aber nicht zum Arbeitsamt. Nun war ich erst am 18en Tag da. Ich musste auch ein U2 Formular haben dass mir angeblich beim deutschen Arbeitsamt ausgestellt wurde. Mir wurde aber nichts ausgestellt. Ich kann mich zwar an die Info mit den 6 Tagen erinnern (leider sehr spät) aber das Formular habe ich noch nie gesehen. Es wurde jetzt auch hier ausgefüllt und nach Stockholm geschickt. Gott sei Dank ist das jetzt nun geklärt. Aber nun habe ich eine Frage. Da ich mich nicht rechtzeitig gemeldet habe, was kommt auf mich zu? Wird mir das Arbeitslosengeld gestrichen? Ich habe bald schon Panik Zustände weil ich bald ganz durcheinander bin mit den ganzen Formalitäten.

Ich würde mich über eure Antworten freuen

Liebe Grüße


Janna


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Fr, 20 Feb, 2015 13:35 
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Registriert: 15.09.2004
Beiträge: 17598
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Deine Fragen kann dir sicher deine deutsches Arbeitsamt via Telefon beantworten. Mit Spekulationen von Seiten des Forums/seiner User ist dir ja nicht geholfen.

_________________
Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Fr, 20 Feb, 2015 13:40 
Ich habe bereits danach meiner Beraterin in D eine E-Mail geschrieben, aber leider noch keine Antwort bekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Fr, 20 Feb, 2015 19:33 
jana,du hättest dich 4 wochen dem deutschen arbeitsamt zur verfuegung stellen muessen, bzw. 4 wochen vor deiner ausreise dich arbeitslos melden muessen in deutschland.

lies dir mal alles genau durch

http://www.google.se/url?sa=t&rct=j&q=& ... 5890,d.d24

das ist eine pdf-datei


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Fr, 20 Feb, 2015 22:28 
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Registriert: 24.09.2012
Beiträge: 93
Die Regelung, ALG1 auch im europäischen Ausland bis zum 6 Monaten empfangen zu können, musst du unbedingt vor deiner Auswanderung mit dem AA klären. Die bewilligen oder verwehren dir diese PD U2 Sache. Denn das ganze Ding ist eine Kann-Bestimmung und hängt entscheidend davon ab, welche Empfehlung dein Sachbearbeiter beim AA gibt. Dann gewähren sie dir vorerst sowieso nur 3 Monate, und das Ganze kann verlängert werden bis auf 6 Monate. Da der Weiterbezug im Ausland ausdrücklich zur Hilfe bei der Jobsuche dient, musst du dich auch so schnell bei arbetsförmedlingen melden. Denn erst wenn die dem deutsche AA melden, dass du bei ihnen warst, gibt das deutsche AA die Zahlung frei. Wie ich deinem Post entnehme hast du kein bestätigtes PD U2 Dokument aus Deutschland in der Hand? Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie du jetzt an das Geld kommen sollst. Da sehe ich schwarz. Oder habe ich was falsch verstanden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Fr, 20 Feb, 2015 22:45 
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Beiträge: 173
Plz/Ort: Im Badischen
"....bzw. mich nicht übernehmen lassen"...wenn Du einen befristeten Vertrag hattest und nicht wusstest, ob Du zum Tag X übernommen wirst, hättest Du Dich schon sehr viel früher beim Arbeitsamt melden müssen.
Wenn Du gemeldet warst, muß Du Dich ja irgendwie verabschiedet haben, einfach weg und jetzt ne Email schreiben, ist nicht gerade zielführend. Es würde sicher Sinn machen, wenn Du persönlich vorstellig würdest. Da könntest Du zur Not noch sagen, Du warst in Urlaub...


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Sa, 21 Feb, 2015 12:08 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Janna2810 hat geschrieben:
Ich habe meinen Job zum 15.01.15 gekündigt bzw mich nicht übernehmen lassen damit ich Arbeitslosengeld bekomme...

Bekommt man denn in D Arbeitslosengeld, wenn man selber kündigt?
Gab es da nicht eine Sperre?
Naja, bin schon eine Zeit aus Deutschland weg, daher nicht so up-to-date mit meinem Wissen...
THX für das PDF, immer wieder faszinierend wie unpädagogisch deutsche formale Texte geschrieben sind... das ist hier, finde ich, echt ein Vorteil.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Sa, 21 Feb, 2015 13:33 
Das Wichtigste in Kürze

Die Agentur für Arbeit ordnet eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld I (ALG I) an, wenn Sie selbst gekündigt haben oder Sie von Ihrem Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt wurden.
Durch die Sperrzeit bekommen Sie zwölf Wochen kein ALG I und insgesamt ein Viertel weniger Geld, als Ihnen eigentlich zustünde.
Sie können ohne Sperrzeit kündigen, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen.
Haben Sie aus einem anderen wichtigen Grund gekündigt, müssen Sie das gegenüber der Agentur nachweisen. So können Sie eine Sperrzeit vermeiden.

http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

man sollte sich wiurklich vorher informieren


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Sa, 21 Feb, 2015 13:36 
und hier in schweden ist es so..falls man eine pn hat

und sich beim arbeitsamt eingeschrieben hat und kein arbeitslosengeld hier in schweden bekommt, darf man 18 monate warten, bevor man arbeitslosengeld bekommt, ohne in schweden gearbeitet zu haben


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitslosengeld
BeitragVerfasst: Sa, 21 Feb, 2015 19:24 
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Registriert: 24.09.2012
Beiträge: 93
Ich sehe 2 Probleme.

1. Wenn das AA dahinterkommt, dass man sich nicht hat uebernehmen lassen, obwohl man hätte können, gibt es ne Sperrfrist.
Fuer die Zeit der Sperrung muesste man dann Grundsicherung ALG2 "Hartz4" beantragen. ALG2 kann man aber nicht mittels PD U2 Regelung im Ausland weiterbeziehen. Das gilt, wenn dann nur fuer ALG1.

2. Selbst wenn ihr ALG1 genehmigt wird, muss man den Antrag auf PD U2 vor seiner Auswanderung bewilligen lassen, und man muss dem deutschen Arbeitsmarkt zwischen Kuendigung und Weiterbezug (PD U2) einen Monat zur Verfuegung stehen. Das deutsche AA gibt einem dann einen genehmigten PD U2 Antrag mit, den man dann innerhalb der ersten 5 Tage nach Auswanderung bei arbetsförmedlingen abgeben muss. Die schreiben dann ihren Psalm dazu, schicken das nach Stockholm und die senden das an das ehem. zuständige AA nach Deutschland weiter. Erst dann erfolgt eine Zahlung.
Das im nachhinein zu versuchen, halte ich fuer absolut aussichtslos. Weg ist weg, das interessiert das AA nicht mehr. Fuer die zaehlt nur die Statistik.

Aber dennoch viel Glueck. Vielleicht erlebst du ja doch eine Ueberraschung.


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