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BeitragVerfasst: Di, 26 Jun, 2018 21:03 
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Registriert: 28.08.2012
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Loca hat geschrieben:
- Dies mit dem Arbeitgeber abklären, ggf bescheinigen lassen (Ist hierfür dann noch eine beglaubigte Übersetzung für SE notwendig ?)

Die für mich spannende Frage hier ist die Steuerfrage: wo bist du einkommensteuerpflichtig? Und falls in Schweden: wer zahlt dann deine Arbeitgeberanteile? Denn von den Steuern wird hier ua die KV bezahlt... falls du in D steuerpflichtig bleibst, musst du auch eine deutsche KV behalten, dann wärst du eine Person mit hinreichenden Mitteln im Sinne des Aufenthaltsrechts. Das scheint mir die einfachste Variante... aber ich bin da Laie...
Loca hat geschrieben:
-- Den Wohnsitz nach Schweden verlegen und in D abmelden (sofern ich nachweisen kann, das ich dem schwedischen Staat nicht finanziell zur Last falle)

Wenn du genug Einkommen hast, sollte das funktionieren. Aber wie gesagt: deine deutsche KV brauchst du vermutlich weiterhin.
Loca hat geschrieben:
- Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn diese gewährt ist eine PN beantragen.

Diesen Schritt kannst überspringen; die PN oder eine samordningsnummer bekommst du automatisch, wenn du dich hier wohnhaft meldest, und eine Aufenthaltsgenehmigung solltest du nicht brauchen, da du als Person mit hinreichenden Mitteln (ich nehme an dass dein Einkommen über dem schwedischen Sozialhilfeniveau liegt) ein Aufenthaltsrecht in Schweden haben solltest. Wenn du also deinen Wohnsitz hierher verlegst (indem du dich beim skatteveret hier wohnhaft meldest) ist das erledigt. Das skatteverket agiert hier im Auftrag des migrationsverket und prüft, ob du die Kriterien des Aufenthaltsrechts erfüllst.
Loca hat geschrieben:
- Anschließend entsprechende Geldeingänge vom Gehalt dort mitteilen für die Abzüge

Falls du mit "dort" das skatteverket meinst: ich vermute, dass du in D steuerpflichtig bleibst, aber das solltest du abklären. Und ja, auch in S muss man eine Steuererklärung machen, in der Regel im Mai. Aber wart mal ab, ob das überhaupt relevant ist für dich.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Do, 28 Jun, 2018 10:35 
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war schon mal hier
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Registriert: 26.06.2018
Beiträge: 2
Vielen Dank für die Antworten (:

Mir ist klar das ich da einiges mit dem Arbeitgeber abzuklären habe, ich möchte das Thema beim AG aber erst anbringen, wenn ich mehr Informationen über andere Punkte in Erfahrung gebracht habe und ich auch eine zeitliche Idee dann habe, bis wann es auch wirklich klappen könnte.

Ja das mit der Steuerpflicht, bzw. auch den Arbeitgeberabgaben sind auch noch Fragen.
Ich hatte das so verstanden, wenn ich meinen "Hauptwohnsitz" in Schweden habe und dort auch mehr als 183 Tage lebe, dann muss ich in Schweden steuern zahlen.
Liege ich damit richtig ?

Mit den Arbeitgeberabgaben habe ich bislang noch keine Info gefunden wie dies gehen könnte. Hatte gehofft, mit etwas Glück, jemanden zu finden der hier Ahnung hat. Wenn ich keine Informationen finden sollte, muss ich dieses Thema wohl verschieben bis ich mit dem Arbeitgeber geredet habe.

In Deutschland Steuer zahlen wäre etwas umständlich, nicht nur wegen der KV, sondern da müsste ich dann ja auch einen Wohnsitz in D Unterhalten, das hatte ich eigentlich nicht vor wenn es mal so weit ist *g


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BeitragVerfasst: So, 08 Jul, 2018 18:35 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Loca hat geschrieben:
In Deutschland Steuer zahlen wäre etwas umständlich, nicht nur wegen der KV, sondern da müsste ich dann ja auch einen Wohnsitz in D Unterhalten, das hatte ich eigentlich nicht vor wenn es mal so weit ist *g

Jetzt kommt meine Laienansicht (für eine authoritative Aussage würde ich das MV fragen):
Du hast keine Arbeit hier und kannst damit nicht als Arbeitnehmer kommen, sondern nur als Person mit hinreichenden Mitteln.
Damit zahlst du weiterhin in D Steuern auf dein Einkommen und musst vor allem eine deutsche KV haben.
Es sei denn, dein Arbeitgeber kannn sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil hier in Schweden abführen.
Dann hättest du das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer.
Aber frag das MV, die müssen das wissen.

//M

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