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 Betreff des Beitrags: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 15:48 
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Hallo zusammen,

Habe mir voriges Jahr bei einem Besuch in D einen kleinen gebr. Anhänger mitgebracht.
Der Hänger hat ein Leergewicht von 150 Kg, zul. Gesamtgew. 600 Kg und ist ungebremst.
Er hat noch TÜV bis 03/2009 und ist noch in D zugelassen.
Da ich im Mai 2009 mit dem PKW wieder zur Bilprovning muss, wollte ich den Hänger gleich mit anmelden.
Frage: Welche Papiere muss ich hierfür haben ?
Muss ich wieder eine Erstbesichtigung machen?
Muss ein ungebremster überhaupt angemeldet werden usw.

Vielleicht hat jemand von Euch diese Prozedur gerade hinter sich.
Wäre dankbar für einige Hinweise.

Gruß Namsen

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 16:18 
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Hej Namsen!

Was für einen Zugwagen hst du denn?
Weil:
Für Gespanne mit ungebremsten Anhänger gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.

Evtl. solltest du den ungebremsten Anhänger in D wieder verkaufen und dir in S einen gebremsten anschaffen. Ist bei 600 kg sowieso sicherer.

:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 17:12 
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Värmi hat geschrieben:
Hej Namsen!

Was für einen Zugwagen hst du denn?
Weil:
Für Gespanne mit ungebremsten Anhänger gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, wenn:
- der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
- der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.

Evtl. solltest du den ungebremsten Anhänger in D wieder verkaufen und dir in S einen gebremsten anschaffen. Ist bei 600 kg sowieso sicherer.

:YY: Värmi


Hej Värmi,

also das Leergewicht meines Moneo beträgt 1290 Kg.
Habe vom Vägverket eine Bescheinigung, daß ich einen ungebremsten Anhänger bis zu einem Höchstgewicht von 650 Kg fahren darf.
Dies bedeutet doch, daß ich dann mehr wie 40 Km/h fahren kann.

Gruß Namsen

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 17:23 
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namsen hat geschrieben:
Dies bedeutet doch, daß ich dann mehr wie 40 Km/h fahren kann.


Jap! :YYBP:
Die Hälfte von 1290 ist 645. Also darfst du mit deinem 600 kg Anhänger 80 km/h fahren.
Bei der An-/Ummeldeprozedur muss dir aber jemand anderes helfen. Da kenne ich mich nicht mit aus.

:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 17:32 
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Värmi hat geschrieben:
namsen hat geschrieben:
Dies bedeutet doch, daß ich dann mehr wie 40 Km/h fahren kann.


Jap! :YYBP:
Die Hälfte von 1290 ist 645. Also darfst du mit deinem 600 kg Anhänger 80 km/h fahren.
Bei der An-/Ummeldeprozedur muss dir aber jemand anderes helfen. Da kenne ich mich nicht mit aus.

:YY: Värmi


Danke Dir!

Gruß Namsen

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 18:38 
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Hej Namsen
Aus eigener Erfahrung kann ich dir bei einem ungebremsten nur raten , ihn einfach mit einem Warndreieck hinten zu versehen ( gibts extra fuer Anhänger in allen Tankstellen )
und ihn dann nur fuer kurze Strecken mit 30 KMH zu verwenden. Damit sparst du dir eine Menge Ärger und musst nicht jedes Jahr zur Bilprovning.
Die Neuabnahme in Schweden kann auch schnell teurer werden als der Anhänger in D gekostet hat.

Martin

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 Betreff des Beitrags: Re: Anhänger anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 10 Dez, 2008 18:58 
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Martin hat geschrieben:
Hej Namsen
Aus eigener Erfahrung kann ich dir bei einem ungebremsten nur raten , ihn einfach mit einem Warndreieck hinten zu versehen ( gibts extra fuer Anhänger in allen Tankstellen )
und ihn dann nur fuer kurze Strecken mit 30 KMH zu verwenden. Damit sparst du dir eine Menge Ärger und musst nicht jedes Jahr zur Bilprovning.
Die Neuabnahme in Schweden kann auch schnell teurer werden als der Anhänger in D gekostet hat.

Martin


Hej Martin,

ich glaube Du hast Recht.

Habe Heute am Spätnachmittag zum VV angerufen.
Man sagte mir, daß ich eine Herstellerbescheinigung für den Anhänger brauche.
Es ist ein Hänger von "Westfalia", eine bekannte Marke aus D. Erstzulassung 1986, aber gut in Schuss und neu bereift.
Nachteil, die Fa. Westfalia stellt nichts mehr her. Über Umwege habe ich eine Telefonnummer gefunden, wo ich noch eine Herstellerbescheinigung anfordern kann.
Kostenpunkt nur für die Bescheinigung: 71,50 Euro.
Wenn ich dann noch die Kosten für die Erstbesichtigung hinzu rechne, kostet mich die Anmeldung hier in Schweden mehr, als ich in D für den Hänger bezahlt habe.
Also werde ich mir ein rotes Dreieck besorgen und ihn nur für kurze Strecken, oder fürs Holz holen im Wald verwenden.
Mit den Erkenntnissen von Heute, hätte ich ihn mir voriges Jahr nicht in D gekauft.

Gruß Namsen

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