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BeitragVerfasst: Mo, 14 Jun, 2021 12:51 
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Beiträge: 501
Plz/Ort: 36330 Rottne
shangrila hat geschrieben:
ich nehme mal hier einen Anlauf, da ich davon ausgehe, dass die mal gelesene, sinngemässe Anmerkung "es sollten ja zahlreiche Rentner hier im Forum sein" zutrifft - auch wenn ich mir bewusst bin, dass es Spezialwissen ist.
Für Inputs wäre ich gleichwohl dankbar.

Ausgangslage:
Wir (älteres Paar) wollen als Frühpensionäre nach Schweden, mit genügend Mitteln
Die Rente werden wir in eingen Jahren erhalten.
In der Schweiz gelten wir als frühpensioniert, mit der Möglichkeit, die 3.Säule in Form einer kleinen Rente ab sofort oder des Kapitals ausbezahlt zu erhalten.
(wir können wählen, für den Wohnsitzwechsel nach Schweden wäre aber nach meiner Recherche steuerlich der Kapitalbezug besser, die 3.Säule/BVG->Rente fällt unter das Doppelbesteuerungsabkommen, die reguläre Rente später nicht)

Da ich auch etwas EInkommen haben werde (zB. Aktienverkäufe, unregelmässige Aufträge), werde ich in Schweden auch Steuern bezahlen.
Entsprechend möchte ich eigentlich daher nicht weiterhin die Krankenkasse in der Schweiz behalten, sondern in die Schwedische Wechseln.

Deshalb:
- ist das unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich? (oder was müsste sonst erfüllt sein)
- spielt es eine Rolle, ob ich die Einkünfte als Selbständiger erwerde oder eine Firma gründe (wenn das überhaupt möglich ist)
- spielt es eine Rolle, ob ich bis zum Pensionsalter eine Rente der 3.Säule habe oder nicht (viel kleiner als reguläre Rente ab 65)
- wie sähe das für meine Partnerin aus, falls sie kein EInkommen hat (oder höchstens Aktienverkäufe)

danke Euch


Hej

mit einer Personennummer bist du automatisch krankenversichert. Die Personennummer erhälst du wenn du arbeitest.
Beim Migrationsverket kannst du um Aufenthaltsbewilligung beantragen, schau mal dieses Formular an. Als Pensionär benötigst du genügend Mittel....

in eurem Fall wird es wahrscheinlich das Beste sein wenn ihr euch bei der CH-Botschaft in Stockholm informiert sowie auch beim migrationsverket.

Weiss ja nicht welche Stufe/Zusatz ihr bei der CH Krankenversicherung habt, aber wenn ihr euch nach ein paar Jahren umentschliesst und wieder zurück in die Schweiz geht werdet ihr dann nur noch die einfachste Krankenversicherung erhalten da ihr (ist leider so) zu alt seit für Zusatz oder anders da nicht attraktiv für Versicherer.


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BeitragVerfasst: Mo, 14 Jun, 2021 15:13 
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Beiträge: 132
villa.vxo hat geschrieben:
shangrila hat geschrieben:
ich nehme mal hier einen Anlauf, da ich davon ausgehe, dass die mal gelesene, sinngemässe Anmerkung "es sollten ja zahlreiche Rentner hier im Forum sein" zutrifft - auch wenn ich mir bewusst bin, dass es Spezialwissen ist.
Für Inputs wäre ich gleichwohl dankbar.

Ausgangslage:
Wir (älteres Paar) wollen als Frühpensionäre nach Schweden, mit genügend Mitteln
Die Rente werden wir in eingen Jahren erhalten.
In der Schweiz gelten wir als frühpensioniert, mit der Möglichkeit, die 3.Säule in Form einer kleinen Rente ab sofort oder des Kapitals ausbezahlt zu erhalten.
(wir können wählen, für den Wohnsitzwechsel nach Schweden wäre aber nach meiner Recherche steuerlich der Kapitalbezug besser, die 3.Säule/BVG->Rente fällt unter das Doppelbesteuerungsabkommen, die reguläre Rente später nicht)

Da ich auch etwas EInkommen haben werde (zB. Aktienverkäufe, unregelmässige Aufträge), werde ich in Schweden auch Steuern bezahlen.
Entsprechend möchte ich eigentlich daher nicht weiterhin die Krankenkasse in der Schweiz behalten, sondern in die Schwedische Wechseln.

Deshalb:
- ist das unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich? (oder was müsste sonst erfüllt sein)
- spielt es eine Rolle, ob ich die Einkünfte als Selbständiger erwerde oder eine Firma gründe (wenn das überhaupt möglich ist)
- spielt es eine Rolle, ob ich bis zum Pensionsalter eine Rente der 3.Säule habe oder nicht (viel kleiner als reguläre Rente ab 65)
- wie sähe das für meine Partnerin aus, falls sie kein EInkommen hat (oder höchstens Aktienverkäufe)

danke Euch


Hej

mit einer Personennummer bist du automatisch krankenversichert. Die Personennummer erhälst du wenn du arbeitest.
Beim Migrationsverket kannst du um Aufenthaltsbewilligung beantragen, schau mal dieses Formular an. Als Pensionär benötigst du genügend Mittel....

in eurem Fall wird es wahrscheinlich das Beste sein wenn ihr euch bei der CH-Botschaft in Stockholm informiert sowie auch beim migrationsverket.

Weiss ja nicht welche Stufe/Zusatz ihr bei der CH Krankenversicherung habt, aber wenn ihr euch nach ein paar Jahren umentschliesst und wieder zurück in die Schweiz geht werdet ihr dann nur noch die einfachste Krankenversicherung erhalten da ihr (ist leider so) zu alt seit für Zusatz oder anders da nicht attraktiv für Versicherer.


hej
vielen Dank für die Infos.
Das wären INfos und die Links. das wären sehr gute Nachrichten: soweit ich bisher recherchiert habe, muss man innerhalb der EU (gilt auch für die CH) als Pensionär in jenem Land krankenversichert sein, wo der Grossteil/die ganze Rente her kommt = zwingend in der CH.
nochmals danke!


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BeitragVerfasst: Do, 17 Jun, 2021 21:58 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
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shangrila hat geschrieben:
Das wären INfos und die Links. das wären sehr gute Nachrichten: soweit ich bisher recherchiert habe, muss man innerhalb der EU (gilt auch für die CH) als Pensionär in jenem Land krankenversichert sein, wo der Grossteil/die ganze Rente her kommt = zwingend in der CH.
nochmals danke!

Du hast die korrekte Information, so sind die EU-Regeln (Aufenthaltsrecht).
Als Person mit hinreichenden Mitteln musst du eine vollständige KV ausserhalb Schwedens vorweisen können.
Das würde sich nur ändern, wenn du hier Einkommenssteuer zahlst und als Unternehmer oder Arbeitnehmer kämst.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Di, 29 Jun, 2021 8:49 
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Beiträge: 15
Hej,

das mit der Ärztlichenbehandlung in Schweden sehe auch als ein Problem. Daher haben wir uns ein Haus in Südschweden gekauft und planen alle 3 Monate nach Rostock für 2-3 Tage zu fahren um Routine und Vorsorge machen zu lassen.
Dazu suchen wir noch eine nette Unterkunft. Für uns hat es den Vorteil das wir dann auch noch etwas Einkaufen können für uns und unsere lieben Nachbarn (z.b. Bier, Wein). Für die Dinge wo man in Schweden so manche Dienstleistung schneller und kostenlos bekommt :). Also Unter dem Strick könnte es sich rechnen.


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BeitragVerfasst: Di, 29 Jun, 2021 19:54 
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Beiträge: 132
vibackup hat geschrieben:
shangrila hat geschrieben:
Das wären INfos und die Links. das wären sehr gute Nachrichten: soweit ich bisher recherchiert habe, muss man innerhalb der EU (gilt auch für die CH) als Pensionär in jenem Land krankenversichert sein, wo der Grossteil/die ganze Rente her kommt = zwingend in der CH.
nochmals danke!

Du hast die korrekte Information, so sind die EU-Regeln (Aufenthaltsrecht).
Als Person mit hinreichenden Mitteln musst du eine vollständige KV ausserhalb Schwedens vorweisen können.
Das würde sich nur ändern, wenn du hier Einkommenssteuer zahlst und als Unternehmer oder Arbeitnehmer kämst.

//M


danke für die Info.
Wir würden tatsächlich Einkommenssteuer bezahlen. Weil wir regelmässige kleine Aufträge (Internet) durchführen und bis zur regulären Pensionierung eine kleine Berufsrente kriegen. Aber das erweist sich ja erst später bei der Deklaration. Oder geht das auch vorweg/gleich beim Antrag auf Aufenthaltsrecht?


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BeitragVerfasst: Di, 29 Jun, 2021 19:57 
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Beiträge: 132
Dirk V. hat geschrieben:
Hej,

das mit der Ärztlichenbehandlung in Schweden sehe auch als ein Problem. Daher haben wir uns ein Haus in Südschweden gekauft und planen alle 3 Monate nach Rostock für 2-3 Tage zu fahren um Routine und Vorsorge machen zu lassen.
Dazu suchen wir noch eine nette Unterkunft. Für uns hat es den Vorteil das wir dann auch noch etwas Einkaufen können für uns und unsere lieben Nachbarn (z.b. Bier, Wein). Für die Dinge wo man in Schweden so manche Dienstleistung schneller und kostenlos bekommt :). Also Unter dem Strick könnte es sich rechnen.


recht pragmatisch - da haben wir eine grössere Distanz zurück in die Schweiz

die halb/halb-Jahres-Konstellation mit 2 "Wohnsitzen" scheints auch recht häufig zu geben; muss man sich aber auch leisten können und es muss an zwei Orten passen


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