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BeitragVerfasst: Do, 31 Jan, 2013 12:10 
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Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
kejko hat geschrieben:
Als ich meinen Beitrag schrieb war ich noch unwissend.
Ich dachte, wenn man in Schweden lebt und eine Personennummer hat
kann man die KV in D kündieg und ist automatisch in S versichert.

Das geht wohl nur wenn man auch die schwedische Staatsbürgerschaft annimmt. Oder?


Es war also eine berechigte Frage mit einem konstruierten Fall. hihihi


Gruß Kejko, der in 4 Jahren rübermacht :triller:



Die Staatsbürgerschaft hin oder her macht da übrigens keinen Unterschied. Wenn Du Dir die Broschüre, die ich verlinkt habe, mal durchliest!

Es geht nämlich darum, woher Du Dein Einkommen beziehst und wo Du Deinen Wohnsitz hast und nicht welche (EU-)Staatsbürgerschaft Du besitzt.

Selbst ein schwedischer Staatsbürger, der nehmen wir mal an, Zeit seines Lebens in Deutschland gearbeitet hat, und nun Rente aus Deutschland bezieht und nun in Schweden wohnt, muss weiterhin in Deutschland krankenversichert bleiben.

Was anderes zB ich. Ich habe einige Jahre in Deutschland gearbeitet und nun arbeite ich in Schweden. Beziehe also irgendwann eine Rente aus D-land und aus Schweden. Wenn ich in Schweden wohnen bleibe, dann bekomme ich meine Rente aus Schweden und bin auch dort krankenversichert. Gehe ich nach Deutschland zurück, dann bekäme ich meine Rente von Deutschland und müsste mich dort gesetzlich krankenversichern....

Theoretisch kannst Du auch spanischer Staatsbürger sein, bei der Konstellation, das würde auch nichts ändern....

Zumindest Stand jetzt....;-)

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Do, 31 Jan, 2013 17:19 
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Registriert: 22.05.2011
Beiträge: 30
Hallo Heike!
Vielen Dank für den Link. Ich habe mir das Merkblatt gestern ausgedruckt, sehr informativ!
Da wir beide, meine Frau und ich, bereits im letzten Jahr die beantragte Daueraufenthaltsgenehmigung für Schweden erhalten haben, steht unserem längerem Verbleib in Schweden nichts mehr im Wege.
Jetzt werde ich, dank der vielen Informationen hier im Schweden-Forum, in diesem Jahr auch für uns noch die Personennummer beantragen.
Übrigens, Skruf liegt ja fast nebenan.

_________________
Carpe diem!

Walter

In Hamburg sagt man tschüüüs......


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BeitragVerfasst: Do, 31 Jan, 2013 17:37 
soweit ich weiß, zahlt jeder deutsche Rentner automatisch in die KV ein, das kann man gar nicht kündigen

zum konstruierten Fall: jeder Deutsche (Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung) hat grundsätzlich Anspruch auf Hilfeleistung durch den deutschen Staat. Kehren die Leute zurück und beziehen hier ja weiterhin Ihre Rente, sind sie auch in der KV; das gleiche gilt, wenn sie zum Sozialamt müßten. Hier ist zwangsweise immer erst einmal die AOK zuständig. Also keine Gefahr.


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BeitragVerfasst: Do, 31 Jan, 2013 19:02 
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Walter H. Kraemer hat geschrieben:
Übrigens, Skruf liegt ja fast nebenan.


Wo liegt denn nebenan? :wink:

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Do, 31 Jan, 2013 20:05 
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Beiträge: 367
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@ Helge

Im Grundsatz hast Du Recht, aber es gibt eben auch die Ausnahmen.
Die Befreiung von der Pflichtversicherung der Rentner.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... /kvdr.html

Bei der Rückkehr nach Deutschland sind sie dann nicht mehr in der Pflichtversicherung der Rentner.

Natürlich bekommen sie von den Sozialämtern Hilfe - aber wie!

:YY:

_________________

" När man kastar skit i fläkten gäller det att ducka! "


Hej då, Vimmerbybo


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2013 11:19 
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kejko hat geschrieben:
Als ich meinen Beitrag schrieb war ich noch unwissend.
Ich dachte, wenn man in Schweden lebt und eine Personennummer hat
kann man die KV in D kündieg und ist automatisch in S versichert.


Wenn du hier Einkommensteuer bezahlst, weil du arbeitest, ein Unternehmen hast etc, dann bist du hier auch versichert.
Wenn du aber die Rente aus D erhältst oder dich aus anderen Quellen versorgst (Vermögen bspw), dann zahlst du hier keine Einkommensteuer,
damit auch keine Beiträge in die KV (ist ein Teil davon) und bist damit nicht versichert.
Da das (eine gültige KV) aber die Voraussetzung für dein Aufenthaltsrecht ist, verlierst du dieses.

kejko hat geschrieben:
Das geht wohl nur wenn man auch die schwedische Staatsbürgerschaft annimmt. Oder?

Das hat damit erstmal nichts zu tun.
Aber natürlich: ein schwedischer Staatsbürger kann sein Aufenthaltsrecht nicht verlieren.
Und um den muss die Gesellschaft hier sich kümmern, wenn er das selber nicht mehr kann.
Bei Ausländern gilt das nicht, da ist erstmal der jeweilige Heimatstaat zuständig.
Aber wer 5 Jahre legal hier war ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (das ist Voraussetzung), den kann man vermutlich als dauerhaften Bewohner Schwedens ansehen.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2013 11:50 
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Beiträge: 1083
vibackup hat geschrieben:
kejko hat geschrieben:
Als ich meinen Beitrag schrieb war ich noch unwissend.
Ich dachte, wenn man in Schweden lebt und eine Personennummer hat
kann man die KV in D kündieg und ist automatisch in S versichert.


Wenn du hier Einkommensteuer bezahlst, weil du arbeitest, ein Unternehmen hast etc, dann bist du hier auch versichert.
Wenn du aber die Rente aus D erhältst oder dich aus anderen Quellen versorgst (Vermögen bspw), dann zahlst du hier keine Einkommensteuer,
damit auch keine Beiträge in die KV (ist ein Teil davon) und bist damit nicht versichert.
Da das (eine gültige KV) aber die Voraussetzung für dein Aufenthaltsrecht ist, verlierst du dieses.

kejko hat geschrieben:
Das geht wohl nur wenn man auch die schwedische Staatsbürgerschaft annimmt. Oder?

Das hat damit erstmal nichts zu tun.
Aber natürlich: ein schwedischer Staatsbürger kann sein Aufenthaltsrecht nicht verlieren.
Und um den muss die Gesellschaft hier sich kümmern, wenn er das selber nicht mehr kann.
Bei Ausländern gilt das nicht, da ist erstmal der jeweilige Heimatstaat zuständig.
Aber wer 5 Jahre legal hier war ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (das ist Voraussetzung), den kann man vermutlich als dauerhaften Bewohner Schwedens ansehen.

//M






Aber wer 5 Jahre legal hier war ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (das ist Voraussetzung), den kann man vermutlich als dauerhaften Bewohner Schwedens ansehen.

Dann könnte ich in D kündigen und alles wäre legal?

Ab wann kann ich denn eine Peronnummer bekommen.
Wenn ich Hausbesitzer bin und ein dauerhaftes Leben in S anstrebe?

Gruß Kejko :YY:


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2013 11:56 
kejko hat geschrieben:
Ab wann kann ich denn eine Peronnummer bekommen.

Wenn du dich dauerhaft und nachweislcih selber versorgen kannst.


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2013 12:10 
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kejko hat geschrieben:
vibackup hat geschrieben:
Aber natürlich: ein schwedischer Staatsbürger kann sein Aufenthaltsrecht nicht verlieren.
Und um den muss die Gesellschaft hier sich kümmern, wenn er das selber nicht mehr kann.
Bei Ausländern gilt das nicht, da ist erstmal der jeweilige Heimatstaat zuständig.
Aber wer 5 Jahre legal hier war ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (das ist Voraussetzung), den kann man vermutlich als dauerhaften Bewohner Schwedens ansehen.

Dann könnte ich in D kündigen und alles wäre legal?

Hmmm... nun bin ich nicht das Migrationsverket, so die Frage müssen die beantworten.
Aber als Gedankenexperiment ist das interessant: ein Rentner (EU-Mitbürger) wandert aus EU-Land A nach EU-Land B aus, erhält seine Rente aber weiterhin aus A.
Nach der vorgeschriebenen Anzahl Jahren (eine solche Regel vorausgesetzt) beantragt er die Staatsbürgerschaft in B.
Bekäme er die?
Ich weiß es nicht. Ich habe die schwedische Staatsbürgerschaft nicht beantragt, daher mich noch nicht so intensiv damit beschäftigt, wie exakt der administrative Teil aussieht. Mit der Frage selbst kämpfe ich allerdings seit nunmehr sechs Jahren, ohne jedoch zu einem Entschluss zu kommen, was "the right thing to do" ist.

kejko hat geschrieben:
Ab wann kann ich denn eine Personnummer bekommen.
Wenn ich Hausbesitzer bin und ein dauerhaftes Leben in S anstrebe?

Du musst dich für mindestens ein Jahr (nach den letzten Forderungen des Örebroer skatteverket) in Schweden aufhalten, fest hier wohnen und entweder arbeiten oder die nötigen Mittel haben, um dich dauerhaft zu versorgen, ohne Hilfen der schwedischen Gesellschaft in Anspruch nehmen zu müssen.
Hier die Direktive:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 048:DE:pdf
Artikel 7 (1), iirc.

//M

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ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2013 13:20 
Ja der Rentner bekommt die schwedische Staatsbuergerschaft. Das hat jemand bei uns aus dem Freundeskreis gemacht. Er hat jetzt die schwedische und die deutsche.


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