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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2016 20:17 
Hallo zusammen.

Ich habe vor, nach Schweden zu ziehen und erst mal ein Jahr dort zu sein.

Und genau da liegt der Haken: Ich bin mindestens ein Jahr ohne Arbeit lebensfähig. Ich dürfte aber nur 3-6 Monate bleiben.

Dazu zwei Fragen:
- Brauche ich ein Mindestbuget für einen längeren Aufenthalt, auch wenn ich umsonst im Haus lebe?
- Reicht es für ein paar Tage nach Deutschland zu reisen und wieder einzureisen um die Aufenthaltsdauer zu verlängern, beziehungsweise "neu zu starten"?

Vielen Dank, Elchkowski


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BeitragVerfasst: Mi, 27 Apr, 2016 20:34 
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Elchkowski hat geschrieben:
Hallo zusammen.

Ich habe vor, nach Schweden zu ziehen und erst mal ein Jahr dort zu sein.

Und genau da liegt der Haken: Ich bin mindestens ein Jahr ohne Arbeit lebensfähig. Ich dürfte aber nur 3-6 Monate bleiben.

Drei Monate, um genau zu sein.
Elchkowski hat geschrieben:
Dazu zwei Fragen:
- Brauche ich ein Mindestbuget für einen längeren Aufenthalt, auch wenn ich umsonst im Haus lebe?

Ja.
Elchkowski hat geschrieben:
- Reicht es für ein paar Tage nach Deutschland zu reisen und wieder einzureisen um die Aufenthaltsdauer zu verlängern, beziehungsweise "neu zu starten"?

Gute Frage; in der Regel stellt man die Frage nach dem "Lebensmittelpunkt", also wo du mehr als die Hälfte des Jahres bist.
Solange du aber keine Leistungen in Anspruch nimmst (nicht zum Arzt musst etc), nicht strafbar wirst oder sonstwie den Behörden auffällst glaube ich nicht, dass sich irgendwer darum kümmert.
Eine Sache nur, die du bedenken solltest: diese Zeit ist kein legaler Aufenthalt in Schweden, kann also nicht in die 5 Jahre eingehen, die du brauchst, um eventuell die schwedische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Du bist formell in der Zeit illegal in Schweden (auch wenn dich solange du nicht irgendwie auf dich aufmerksam machst, niemand ausweisen wird, nehme ich an)

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Mi, 27 Apr, 2016 20:38 
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http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32004L0038
Artikel 7 ist für dich einschlägig.

//M

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BeitragVerfasst: So, 01 Mai, 2016 20:49 
über einen umfassenden Krankenversicher
ungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat ver-
fügt...

-> Tja, in Schweden ist es aber so, dass man über die Steuern versichert ist. Zahle ich keine Steuern, muss ich in DE versichert sein. Mhm, gibt es doch die Möglichkeit in Schweden sich mitversichern zu lassen, OHNE Arbeit zu haben? Oder kann man sich da beim Arbeitsamt melden? (Natürlich will ich dem Arbeitsamt NICHT auf der Tasche liegen!!!!Nicht falsch verstehen. Es geht darum, schneller Arbeit zu finden)

für sich und seine Familienangehörigen über au
sreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie
während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfel
eistungen des Aufnahmemitgliedstaats in An-
spruch nehmen müssen,

-> Das ist kein Problem. Das erste Jahr käme ich problemlos über die Runden. Danach muss ich SPÄTESTENS Arbeit gefunden haben.

Danke schon mal für eure Antworten das hat mir sehr weitergeholfen!

LG Elchi


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BeitragVerfasst: Mo, 02 Mai, 2016 8:20 
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Also, wenn Du in Deutschland arbeitslos gemeldet bist, dann kannst Du das unter gewissen Umständen nach Schweden übertragen...für 3 oder 6 Monate, ich kenn mich da leider nicht aus....am Besten Nachfragen.

Alternativ musst Du bei Deiner Krankenversicherung nachfragen und dich freiwillig weiterversichern für die Zeit in der Du in Schweden bist. Wie bist Du denn nun versichert?

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Mo, 02 Mai, 2016 9:46 
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Mit wem willst du dich denn mitversichern lassen?
Auch ist hier jeder selbst versichert


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BeitragVerfasst: Mo, 02 Mai, 2016 16:28 
Man kann sich in D freiwillig versichern lassen. Habe das aus einer anderen Konstellation heraus gecheckt:

Der Beitrag beläuft sich (vermutlich je nach GKV) auf um die 160€/Monat ohne Einkommen.
Mein Vorhaben ist es, dass ich gemeldet und krankenversichert bleibe in Deutschland, bis ich etwas schriftliches von der F-kassan in der Hand halte und anschließend haben die beim Einwohnermeldeamt in D schneller Post als sie gucken können.

Eine andere Möglichkeit fällt mir nicht ein, auch wenn ich vorher schon beim Skatteverket gemeldet bin (sprich, theoretisch 2 erste Wohnsitze habe). Aber da scheint es ja eine Totzeit zu geben zwischen dem Antragstag beim Skatteverket und der tatsächlichen Eintragung bei der F-kassan (alle möglichen Stories schon gelesen..bis hin zu monatelangem Warten auf die PN, ohne welche ja bei der F-kassan nichts geht).

Meine Horrorvorstellung wäre es, in dieser Zeit in dieses schwarze Loch einer nicht-Versicherung zu fallen weil ich mich schon in D abgemeldet und die KV gekündigt habe und die F-kassan nichts von mir wissen will und man am Ende schwer krank wird. Auch wenn das wiederum off-topic ist, sorry.

LG
bf


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BeitragVerfasst: Mo, 23 Mai, 2016 21:31 
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Beiträge: 161
Nachdem hier geschrieben wurde, dass man nur 3 Monate max sich aufhalten darf, ging ich jetzt nochmal auf die Seiten von Migrationsverket, und unter uppehallstillstand for EU borgere fand ich folgendes, siehe link:
http://www.migrationsverket.se/Privatpe ... rgare.html


Om du arbetar, studerar eller har egna medel för din försörjning har du automatisk uppehållsrätt i Sverige och behöver därför inte ansöka om uppehållstillstånd eller kontakta Migrationsverket. Om du är familjemedlem till en EU-medborgare som har uppehållsrätt, så har även du uppehållsrätt. Efter fem år har du möjlighet att få permanent uppehaldsrett.

Bloß, wie weise ich die fünf Jahre dann nach, frage ich mich.

Also, er sich selbst versorgen kann, braucht keine Aufenthaltsgnehmigung. Was das für die Krankenversicherung heißt, ist eine andere FRage.


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BeitragVerfasst: Mo, 23 Mai, 2016 21:57 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Hej!

Relativ einfach: wenn du die Bedingungen des Aufenthaltsrechts erfüllst, gehst du zum Einwohnermeldeamt (skatteverket-folkbokföringen) und meldest dich hier wohnhaft. Das sollte, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, gelingen.
Wenn du das das erste Mal machst, wird dir auch eine hier so oft als magisches Elixier gehandelte Personnummer zugeordnet, eine Art erweiterte Steuernummer.
Damit bist du hier registriert und auch krankenversichert und hast Recht auf sowohl die wohnortgebundenen als auch die einkommen(steuer)gebundenen Vorteile der hiesigen Sozialversicherung.
Und nach fünf Jahren kannst du dir von dort auch den Nachweis holen, dass du solange hier gewohnt hast.
OK?

//M

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BeitragVerfasst: Di, 24 Mai, 2016 10:26 
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vibackup hat geschrieben:
Hej!

...gehandelte Personnummer zugeordnet, eine Art erweiterte Steuernummer.
Damit bist du hier registriert und auch krankenversichert und hast Recht auf sowohl die wohnortgebundenen als auch die einkommen(steuer)gebundenen Vorteile der hiesigen Sozialversicherung.
Und nach fünf Jahren kannst du dir von dort auch den Nachweis holen, dass du solange hier gewohnt hast.
OK?

//M


Hej vibackup
Das verstehe ich nicht und ist mir neu. Ich habe seit 5 Jahren eine Personennummer als auch eine Steuernummer, bezahle allerdings in D meine Einkommenssteuer da in D beschäftigt. In S zahle ich mehr oder minder nur die Grundsteuer auf mein Immobilieneigentum. Warum sollte man automatisch in S krankenversichert werden, nur weil man eine Personennummer hat? Was habe ich da nicht nicht verstanden? Die Krankenkasse in S hat es abgelehnt mich zu versichern.

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