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 Betreff des Beitrags: Wie erhält man eine Personennummer?
BeitragVerfasst: Mi, 21 Jan, 2009 22:22 
Hallo,

ich habe eine Arbeit als Lehrer in Schweden ab 1.8.2009. Bis zum 20.06. bleibe ich in D und arbeite, danach nehme ich meinen Resturlaub und bin bis zum 31.07. noch angestellt.
Da wir ein Haus zum Mieten gefunden haben, wird meine Familie schon ab 1.5. in Schweden wohnen (Kinder, Schule, Sprache). Nun stellen sich aber viele Fragen ....

Ab wann kann ich mich in Schweden anmelden, ohne das Kindergeld und die Krankenversicherung in D schon aufgeben zu müssen?
Wie erhalte ich nach meiner Anmeldung beim Migrationsverket die Personennummer?
Reichen normale Kopien (Heiratsurkunde, Geburturkunden, etc.) oder müssen es beglaubigte sein?
Was ist ein folkbokföringsbevis? Wo gibt es den?

Ich habe noch mehr Fragen, aber das reicht erst einmal. Wäre nett, wenn uns jemand weiterhilft.

posting.php?mode=post&f=10#
:YY:

Grüße

jeppi


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Jan, 2009 22:44 
Hallo jeppi !!

willkommen! das ist schön und ich freu mich für dich......

die Personnummer bekommst Du beim SKATTERVERKET, hierzu brauchst du "nur" eine Adresse und Deinen Personalausweis.
Sobald du eine Adresse in Schweden hast kannst du die Nummer beantragen.
In sachen Kindergeld etc.. in Deutschland kenne ich mich nicht aus...
Mit der anmeldung beim skatterverkett und erhalten der PN (ca 2wochen) sollte es aber nix zu tun haben. Eine endgültige Abmeldung in D und anmeldung in schweden Migrationsverket würd ich bis zu deinem Berufsstart und Wohnen in Schweden warten...

Wenn Du weitere Fragen hast kannst du dich gern bei mir melden...wir haben diese Ganue Prozedure gerade hinter uns

henny


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Jan, 2009 23:05 
Danke für Deine Antwort

Bedeutet das, dass jeder, der in Schweden ein Haus (Ferienhaus) gekauft hat sich eine Personennummer besorgen kann?
Muss man sich nach dem Erhalt der PN schnellstmöglich beim Migrationsverket anmelden? Verliert man mit dem Erhalt der PN seine Krankenversicherung in D?

Grüße

jeppi


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Jan, 2009 23:22 
meine Erfahrung zeigt,,,,,dass es eigentlich so ist,, auch wenn du kein ferienhaus hast ;-) aber eigentlich sollst du mindestens 1 Jahr in Schweden leben....aber dich kann ja keiner festhalten und keiner kann in die Zukunft schauen.....
Wenn DU in Deutschland sozialversichert bist, belibt es auch so..... bis du dort abgemeldet bist/wirst....
Oft höre ich auch von ablehungen bzgl Personnummer, aber wenn du hier einen Job hast ----solltest du diese Nummer SOFORT und einfach erhalten können, wozu diese nummer dir nutzt und dass Sie hier einfach notwendig ist, wenn Du hier lebst, wirst du wohl wissen....

henny


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BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2009 9:41 
@jeppi: die normalen Personnummern, wie sie auch die Schweden haben, gibt es nur, wenn man seinen Wohnsitz länger als 12 Monate in Schweden haben wird. In diesem Fall ist die Personnummer nicht nur Steuernummer, sondern auch die Eintrittskarte in die Gesundheitsversorgung, um nicht zu sagen die ganze schwedische Bürokratie. Für andere Fälle, wie z.B. Saisonarbeiter und Ferienhausbesitzer, werden spezielle Personnummern ausgegeben.
Zur Anmeldung beim Skatteverket wäre noch zu sagen, dass man nachweisen können muss, dass man eine Anstellung hat. Eine Adresse alleine tut es nicht.

Die Anmeldung beim Migrationsverket ist bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten Pflicht. Seit einiger Zeit ist es so, dass das Skatteverket bei der Zuteilung der PN nicht mehr nach der Bescheinigung vom Migrationsverket fragt. Man kann also beide Sachen mehr oder weniger getrennt behandeln. Das Migrationsverket nimmt Anträge auch online entgegen - man kann sich also schon lange vor Einreise darum kümmern, indem man Scans von allen relevanten Dokumenten macht und diese dort einreicht.

Eine Vernetzung von deutschem und schwedischem Meldewesen, wie du sie annimmst, gibt es nicht. Es hat für die Anmeldung in Schweden keinerlei Relevanz, wo du noch gemeldet bist. Wenn du nicht mehr in Deutschland wohnst, begehst du mit der Nichtabmeldung eine Ordnungswidrigkeit. Das ist natürlich nicht so zum fürchten, aber mittelfristig sollte man natürlich alles in Deutschland abwickeln, um eventuellen Ärger zu vermeiden.

Mein Auswandererguide kann dir vielleicht auch noch einige Fragen beantworten: http://delengkal.de/auswandererguide/ - manche Sachen sind leider nicht mehr ganz aktuell.


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BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2009 14:32 
wie ich bereits schon erwähnt habe... ist das vorweisen einer anstellung nicht zwingend notwendig !! kann sein, dass es in den einem oder anderen skatterverket nötig ist oder danach gefrgat wird,,, bei uns aber nicht !!! wir haben NUR den PERSO und eine Adresse ( keine dokumente hierfür) benötigt !
das wars ! definitiv ...
aber wir ich auch schon schreib ist die nummer nur für leute gedacht die länger als 12 monate in schweden leben !


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BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2009 14:41 
perfektHem hat geschrieben:
wie ich bereits schon erwähnt habe... ist das vorweisen einer anstellung nicht zwingend notwendig !! kann sein, dass es in den einem oder anderen skatterverket nötig ist oder danach gefrgat wird,,, bei uns aber nicht !!! wir haben NUR den PERSO und eine Adresse ( keine dokumente hierfür) benötigt !
das wars ! definitiv ...
aber wir ich auch schon schreib ist die nummer nur für leute gedacht die länger als 12 monate in schweden leben !


Das bestreite ich ja nicht - nur Jeppi scheint ja permanent in Schweden leben zu wollen, und da ist eine temporäre Personnummer annähernd wertlos. Wenn es um Gesundheitsversorgung etc. geht, wird man damit nämlich nicht allzuweit kommen, denke ich.

@Jeppi: die letzten beiden Fragen hatte ich ganz vergessen. Beglaubigte Kopien gibt es in Schweden nicht. Man lässt einfach jemanden anderen mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Dokumente echt sind. Oft ist aber nicht einmal das nötig.
In welchem Zusammenhang brauchst du einen Folkbokföringbevis? Ich kenne nur den Personbevis, den man ganz einfach online beim Skatteverket bestellen kann.


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BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2009 15:14 
ich rede auch nicht von einer temporären Personnummer.... wir haben unser RICHTIGE Personnummer OHNE Anstellung , Mietvertrag etc.. bekommen.. meistens reicht der Perso und eine adresse...... aber bei ihm stellt sich diese frage ja nicht , da er einen job hat,,, nur kann er die Nummer auch ohne Job oder Nachweis darüber beantragen...


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BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2009 15:22 
perfektHem hat geschrieben:
ich rede auch nicht von einer temporären Personnummer.... wir haben unser RICHTIGE Personnummer OHNE Anstellung , Mietvertrag etc.. bekommen.. meistens reicht der Perso und eine adresse...... aber bei ihm stellt sich diese frage ja nicht , da er einen job hat,,, nur kann er die Nummer auch ohne Job oder Nachweis darüber beantragen...


Dann würde ich sagen, dass es sich bei euch um einen Verfahrensfehler gehandelt hat. Zumindest waren hier und anderswo schon oft Berichte darüber zu lesen, dass man belegen muss, weswegen man sich in Schweden aufhält. Schließlich muss man für einen permanenten Aufenthalt die Bedingungen für das Aufenthaltsrecht erfüllen.


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BeitragVerfasst: Do, 22 Jan, 2009 15:33 
nein ! definitiv nicht ! ausserdem hat sich das verfahren seit dezember geändert habe sobene mit dem skatterverkett telefoniert ... ansonsten einfach mal anrufen ! ein aufenthaltsrecht als solches gibt es nicht mehr,,, bei der benatragung der personnummer angeben , dass man hier bleiben will und um den personenbeweis (auch einfach zu bekommen) mit anfordern ! wir hatten alles nach 10 Tage in der Post!


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