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BeitragVerfasst: Do, 08 Jun, 2023 11:17 
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Beiträge: 23
Plz/Ort: Schriesheim bei Heidelberg
Guten Tag,

Das "avsöndring" ist eine private Grundstücksteilung, d.h. ein Teil wurde abgetrennt, um ein neues Grundstück zu bilden. Dies wurde bis 1928 durchgeführt,
denn ab dann trat das Landteilungsgestz in Kraft.

Mein Partner ist davon betroffen. Es gibt ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster von 1897. Leider ist es in Sütterlin und ich habe es noch nicht übersetzt.
Die Grenzen wurden bisher nicht festgelegt vom landmäteriet.
Das Nachbargrundstück ist in der gleichen Situation.
Auf der Karte (im Anhang) vom Landmäteriet sind die Grundstücksgrenzen eingezeichnet. Beide Grundstücke liegen an einem kleinen Weg, rechts und links davon.
Bisher dachten alle, die Mitte des Weges ist die Grenze.
Dieser Weg führt aber nur über das Grundstück der Nachbarin. Sie besteht jetzt darauf, daß die Zufahrt zum Grundstück neu gemacht wird und gibt dafür einen
kleinen Teil ihres Grundstücks her. Ohne Eintragung ins landmäteriet.

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:
Eine Grenzbestimmung vom landmäteriet oder eine Vereinbarung mit der Nachbarin.

Meine Fragen dazu:
- Wer hat hat schon Erfahrung mit dem Avsöndring gemacht?
- Wenn ja: wie entscheidet das Landmäteriet? Nimmt es in diesem Fall die Mitte des Weges als Grenze?
Das Grundstück zu vermessen kostet einige Tausend Euro und macht keinen Sinn, wenn die Grenzen so bleiben, wie sie im Moment sind.

Ich danke für die Antworten und das Mitdenken.

Viele Grüße
Hilda.


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BeitragVerfasst: Fr, 16 Jun, 2023 17:56 
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Beiträge: 285
Plz/Ort: 34194 Ljungby
Deine Karte sagt nicht viel aus. Da ist die alte avstyckningskarta, tomtkarta schon wichtiger.
Wenn Du willst, kann ich Dir bei Vermessungssachen helfen.
0702064863
Hälsningar
Peter


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