Hej, Marlies,
Euch ist da ja wirklich etwas sehr Unschönes widerfahren.
Im deutschen Gesetz gibt es den Betrug, im schwedischen Lag die Bedrägeri. Die Tatbestandsmerkmale sind in beiden Gesetzen gleich.
http://sv.wikipedia.org/wiki/Bedr%C3%A4 ... svensk_lagErforderlich ist die
Täuschung ( hier die Angabe, es sei nicht genau bekannt was in dem Servitut stehe und, dass das Servitut keine Bedeutung mehr habe.)
Die Verkäuferin macht diese Angaben, obwohl sie genau wissen muss was das Servitut bedeutet, da ihr eigener Mann der Begünstigte ist.
Dadurch erzeugt sie bei Euch einen
Irrtum. Ihr glaubt, ein Grundstück mit uneingeschränktem Nutzungsrecht zum normalen Grundstückswert zu kaufen. Durch die Belastung mit dem Servitut ist das Grundstück für Euch jedoch völlig wertlos.
Dadurch ist die Verkäuferin zu einem
Vermögensvorteil gekommen - sie hat einen höheren Preis für das Grundstück bekommen. Diesen Preis hätte sie nicht bei der Offenlegung des Servitutes erhalten
Ich seid dagegen in Eurem
Vermögen beschädigt worden. Ihr habt einen zu hohen Preis für ein wertloses Grundstück gezahlt.
Es sieht so aus, als wäret Ihr betrogen worden!
Auffällig ist jetzt noch, dass die Verkäuferin und ihr Mann sich erst nach genau fünf Jahren melden. In beiden Ländern verjähren Betrug und Bedrägeri nach fünf Jahren.
An Eurer Stelle würde ich mich jetzt zunächst an die Maklerin halten. In Deutschland hat der Makler in bestimmten Fällen eine Garantenstellung. Das heißt er muss alles tun, um von seinem Kunden Schaden abzuwenden. Danach wäre es seine Pflicht gewesen, den genauen Inhalt des Servituts festzustellen. Es reicht da ganz sicher nicht der Hinweis "die Nachbarn wüssten es wohl am besten" !