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BeitragVerfasst: Di, 14 Mär, 2006 10:37 
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Hej Frank!

Ja, das gibt es in Schweden auch. Es nennt sich förköpsrätt. Meistens sind es die Kommunen, die ein Vorkaufsrecht haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn das aktuelle Grundstück für irgendwelche zukünftigen Pläne der Kommune geeignet ist, etc. Vor der Grundbucheintragung (ansökan om lagfart) bzw. vor dem Verkauf muss die Kommune dazu Stellung nehmen. In den meisten Fällen macht die Kommune allerdings nicht Gebrauch von diesem Recht.

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Annika


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BeitragVerfasst: Di, 14 Mär, 2006 11:22 
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Hej Frank!

Klar doch, gern geschehen.

Wie das mit Privatpersonen aussieht, weiss ich nicht genau. Müsste mich da mal ein bisschen erkundigen. Aber ich befürchte fast, dass dies nicht geht. Ich melde mich nachher nochmal.

Vielleicht weiss ja jemand anders noch was.

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BeitragVerfasst: Di, 14 Mär, 2006 11:31 
kommunales Vorkaufrecht bei Grundstücken über 3000 m², darunter haben die keins.

Privat reicht da ein normaler Vertrag, von zwei Zeugen beglaubigt.


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BeitragVerfasst: Di, 14 Mär, 2006 11:33 
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Hej Frank!

Ich bin's nochmal. Habe gerade noch folgendes gefunden:


http://www.varbostad.se/ArticlePages/20 ... 79.dbp.asp

"Stångåstaden kommer också att erbjuda hyresgästerna att friköpa husen. När hyreskontraktet skrivs kommer hyresgästen därför att erbjudas en option, förköpsrätt, på äganderätt till huset."

Dort ging es also um Mietshäuser. Im Mietvertrag wurde bereits festgelegt, dass die Mieter ein Vorkaufsrecht haben falls die Häuser verkauft werden sollten.

Hm….. dann scheint es wohl doch zu gehen… Bin etwas ratlos. Vielleicht solltest Du mal bei einem Makler oder einer Bank nachfragen?

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BeitragVerfasst: Di, 14 Mär, 2006 15:58 
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natürlich kann man ein Papier schreiben dass einem das Vorverkaufsrecht garantiert,aber was für einen Sinn hat das?
Wenn der Verkäufer den bestmöglichen Preis haben will kommt es auf jeden Fall zum Makler oder in die Zeitung!!
Und dann bekommt der den Zuschlag der höchstbietend ist


mfG.
Ingo

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