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 Betreff des Beitrags: Verkauf des hälftigen Anteils an einem Ferienhaus
BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 16:53 
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Wir möchten den hälftigen Anteil unseres Miteigentümers an unserem Ferienhaus kaufen. Müssen bei dem Übertrag des Eigentums - bei dem ja dann ein neuer "Köpebrev" sowie "Köpekontrakt" ausgestellt wird - beide Parteien persönlich erscheinen oder reicht es, wenn die "verkaufende Partei" eine Vollmacht von uns mitbringt. Wir haben uns überlegt, dass wir dann bei unserem nächsten Schwedenaufenthalt den "neuen Köpebrev" sowie "neuen Köpekontrakt"unterschreiben könnten oder die "verkaufende Partei" bringt uns diese Formulare mit und wir senden diese auf dem Postweg zurück oder bringen diese dann persönlich bei unserem nächsten Schwedenaufenthalt vorbei.

Hat das schon jemand so praktiziert - oder weiß jemand ob dies möglich ist.:YYAD:

Danke schonmal für Infos :sflagge:

... wir sind fleißige Leser dieses Forums und sind froh, dass es dieses gibt, hier gibt es Superinfos ... Klasse!!!


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BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 17:04 
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eine Vollmacht reicht,
allerdings reicht es nicht auf einen neuen Köpebrev zu warten ohne dass dieser beim Makler unterschrieben ist.
Dh.erst nach eurer Unterschrift kann der Köpebrev weggeschickt werden um die neue lagfart zu erhalten.
Hier reicht aber der Postweg

mfG.
Ingo

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„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 17:41 
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Danke Ingo, das ging aber flott !!! :dhoch:


Das Haus haben wir damals privat gekauft - nicht über ein Maklerbüro. Wir gingen damals gemeinsam zum Stadtamt oder Gericht (weiß jetzt nicht mehr wie die Institution hieß), dort wurde dann der Kaufvertrag unterschrieben und der Köpebrev ausgestellt.

Die Frage ist jetzt, können wir dies dann wieder genauso praktizieren - eben dann mit der Vollmacht, so wie wir es oben geschildert haben?

:grübel:


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BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 19:46 
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wer hat denn damals die Verträge geschrieben?
und wer soll den Postverkehr und das finanzielle regeln?


mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 20:16 
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Hallo nochmal :D

Es lief damals so, dass die schwedische Familie alles organisiert hat (jetzt wissen wir nicht mehr genau ob der "Köpekontrakt" schon vorgefertigt war oder dieser auf dem Amt ausgefüllt wurde ???). Das Geld für das Haus wurde bar bezahlt und wir gingen gemeinsam zum Rathaus/Gericht und der Köpebrev wurde dort erstellt und unterzeichnet.
:YY:


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BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 20:24 
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sowie ich dich verstanden habe willst Du den gesamten Verkauf vom Fernesehsessel in D aus tätigen!
Da gibt es leider nur eine einzige Alternative und zwar die über den Makler der die gesamten Behördengänge abnimmt und den Briefwechsel führt.
Auch wenn es einige Krönchen kostet

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Sa, 22 Okt, 2005 22:33 
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Deine Antwort war klasse :cool!:

Wie viele Krönchen würde denn so eine Umschreibung ca. kosten, wenn man das vom Fernsehsessel aus D macht?

Wollten halt das finanzielle hier in Deutschland unter uns regeln und die Umschreibung sollten dann die Miteigentümer in die Hand nehmen - mit Vollmacht - wenn das möglich ist. Aber anscheinend ist das nicht so einfach wie wir uns das vorgestellt haben *hmmmmm* ...

Na ja, werden nochmals die damaligen Eigentümer zu Rate ziehen, zu denen wir noch Kontakt haben, und nachfragen ob es damals über einen Makler ablief - unseres Wissens war kein Makler tätig
:grübel:


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BeitragVerfasst: Mo, 24 Okt, 2005 8:35 
Hallo Bootsmann,
wir haben das vor 2 Jahren auch praktiziert.
Vor 5 Jahren haben wir mit unserem Neffen gemeinsam ein Haus in Schweden gekauft und vor 2 Jahren haben wir Ihn ausgezahlt.
Wir haben unseren damaligen Makler dazu eingeschaltet und Ihn um Rat gefragt wie wir das am besten regeln.Er hat uns die gabze Arbeit abgenommen,kostenlos.
Da unser Neffe mehr Geld als die hälfte des damaligen Kaufpreises haben wollte ( er hat einiges ins Haus gesteckt an Geld ) , haben wir trotzdem die hälfte angesetzt,wir brauchten nicht so viel Steuern zahlen und er auch nicht.
Den neuen Kaufvertrag gabs beim Makler und den habe ich mir zuschicken lassen.

Falls Du noch fragen haben solltest : fragen

Liebe Grüße
Roland


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BeitragVerfasst: Fr, 28 Okt, 2005 12:14 
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Hallo Roland,
vielen Dank erstmal fuer Deine Info.

Unsere Fragen wären nun:
Warst Du fuer die Umschreibung persönlich in Schweden oder konnte das Ganze per Schriftverkehr geregelt werden?

Muessen beide Parteien persönlich nach Schweden kommen?

Vielleicht melden wir uns nochmal, wir sind zur Zeit gerade in Schweden und versuchen noch einige Infos hierzu zu bekommen.

Bis dann

Tack so mycket :sflagge:


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BeitragVerfasst: Mi, 02 Nov, 2005 8:14 
Warst Du fuer die Umschreibung persönlich in Schweden oder konnte das Ganze per Schriftverkehr geregelt werden?
Wir haben dem Makler die Unterlagen zugeschickt.

Muessen beide Parteien persönlich nach Schweden kommen?
Nein das ist nicht nötig.

Gruß Roland


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