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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 13:46 
Hej!
Ich hab ein paar Probleme mit dem "varmvattenberedare" in unserem Haus und würde gerne wissen, wie es mit dem Verbraucherschutz und der Gerichtsbarkeit in S aussieht.
Ich habe letztes Jahr einen neuen Durchlauferhitzer gekauft, der aber nun leider schon dieses Jahr defekt war. Wie es sich herausstellte, lag ein Produktionsfehler vor, der von einem Gas-Wasser-Sch...-Installateur fachmännisch behoben wurde. Allerdings hat er festgestellt, daß durch diesen Produktionsfehler das Gerät in unbest. Zeit kaputt gehen wird und zwar durch Verrostung des Wasserbehälters.
Sowohl der Verkäufer (Elektrofirma) als auch der Hersteller selbst (METRO THERM AB) haben es damit abgetan, daß das Gerät ja nun funktionieren würde und ausserdem eine 4jährige Garantie bestehen würde.
Damit will ich mich aber nicht abfinden, denn was nutzt es mir, wenn das Gerät in 5 Jahren durchgerostet ist... und ausserdem hatte ich 1 Woche nur kaltes Wasser (war bei 30Grad ja net so schlimm) und dazu noch einen kleinen Wasserschaden in der Küche!!!
Ich will ein neues Gerät oder mein Geld zurück oder ???

1. Kann ich mich über einen hier ansässigen Rechtsanwalt an die o.g. Beteiligten wenden oder sollte ich besser einen RA in Schweden damit beauftragen?

2. Sind die Bestimmungen wie z.B. Garantie, Schadensersatzansprüche etc. im Rahmen der EU-Richtlinien in Schweden die gleichen oder ähnlichen wie in D?

Falls mir jemand von Euch ein paar Tips und Infos geben kann, dann her damit :YYAY:

:YY: John


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 14:36 
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Zuerst eines vorweg ich bin kein Schwede und wohne nicht dort, sprich alle Angaben ohne Gewähr; Ingo weiss sicher mehr dazu.

- Garantie ist IMMER eine freiweillige Leistung des Herstellers. Sprich da musst du einfach mal in den Unterlagen zum Gerät nachlesen.
- seit April 2005 gilt auf alle in Schweden von Endverbrauchern gekauften Produkte als Umsetzung einer (der vielen ) EU-Richtlinien eine 3 jährige Gewährleistungspflicht.
Allerdings analog zu Deutschland mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Da es sich aber um einen Designmangel handelt (so verstehe ich die Aussage deines Handwerkers) solltest du auch nach 6 Monaten noch einen Gewährleistungsanspruch haben.

Da sich aber nun Hersteller UND Verkäufer (dein Ansprechpartner) querstellen siehts schlecht aus.

Haftbar musst du erst mal den Verkäufer machen.
Geld zurück ist erstmal nicht. Der Verkäufer hat analog zu D ein Recht auf Nachbesserung. Sprich er kann den Boiler 2x reparieren lassen. Sollte das nicht zum Erfolg führen (oder aus dem Designgrund möglich sein) kannst du wandeln. Dann gibts aber nicht 100% $$ zurück sondern 100% minus einer Nutzungspauschale (=Monate der Nutzung/Abschreibungszeitraum).

Problematisch ist hier folgendes:
- Der Boiler funktioniert jetzt ja. Also kannst du daraus nichts ableiten.
Du hast nur die Aussage des Installatuers, dass der Boiler wieder kaputt gehen wird. Die ist im Rechtsstreit aber erst mal nix wert.

Also müsste du jetzt in der Konstellation mit einem Gutachten (musst du erst mal bezahlen) nachweisen dass der Boiler einen Desginfehler hat und damit begründet auf Wandelung klagen.
Dazu brauchst du auf jeden Fall einen schwedischen Anwalt, der sich mit dem schwedischen Produkthaftugnsgesetzen etc. auskennt. Ein deutscher Advocat wird das sicher kaum leisten können. Oder nur für erhöhtes Honorar.

Fazit: erstmal sind dir so die Hände gebunden. Klagen kann man klar, aber das dauert und kostet erst malrichtig Geld. Und bei der Konstellation, unsterstellt man Sverige eine ähnliche Rechtsauffassung wie in D, ist es eher unwahrscheinlich, dass du gewinnst.

Da dürften die Kosten des Boilers deutlich kleiner sein, leider.

Wie gesagt, das ist meine aus dem deutschen Recht und mit etwas Wissen aus dem schwedischen abgeleitete Ansicht der Sache.
Falls du ne RV hast kannst du dich ja mal bei einem Anwalt hier beraten lassen wie er das ganze sieht.
Aber imho geht da ohne Rechtsstreit gar nix, weil der Boiler ja erfolgreich repariert wurde.


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 14:37 
Hej,

wieso Rechtsanwalt? Wenn Dir der Installateur bestätigt hat, daß das Teil einen Produktionsfehler hat, wird die Herstellerfirma doch zum gleichen Schluß kommen, oder nicht? Hast Du die Reparatur-Rechnung da schonmal eingereicht? Die müßten sie ja auf jeden Fall zahlen. Können natürlich sagen, Du hättest Dich vor der Reparatur melden sollen, jetzt die die Garantie verfallen. Darf ja keiner in der Garantiezeit ohne Rücksprache dran rumschrauben, den der Hersteller nicht beauftragt hat. Oder war's ein Vertragshandwerker? Dann sollte der das doch abwickeln.

Hast Du keinen Garantiezettel beim Kauf bekommen? Wir haben jetzt E-Heizungen gekauft und auf der Rechnung steht die Garantiezeit drauf und auch wie man im Garantiefall vorzugehen hat.

Im Överskottsbolaget (Lagerverkauf, Resteverkauf), haben wir mehrere Elektrogeräte gekauft und für jedes einzelne Teil an der Kasse einen Wisch gekriegt, wo die betreffende Garantiezeit draufsteht (ist wohl nach Produkt unterschiedlich).

Frag doch mal beim Konsumentverket, oder schreib' an den Ombudsmann Deiner Kommune. Ich glaube, die leisten gute und schnelle Arbeit. Vielleicht hat die Herstellerfirma selbst einen, wenn es eine größere Firma ist. Da muß man sich dann nicht mit irgendwelchen Leute in der Telefonzentrale rumschlagen, die meist eh wenig Kompetenz haben.

Viel Glück

Susanne


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 15:53 
...also zur Klarstellung!
- laut Hersteller habe ich eine 4jährige Werksgarantie
- der Installateur, der den Schaden festgestellt hat, wurde von der
Elektrofirma beauftragt, wo ich das Gerät auch gekauft habe!
- es entstanden keine Reparaturkosten...zumindestens mir nicht!
- der Installateur hat bei der Reparatur festgestellt, daß die
"Wärmewelle" im Gerät mit Schrauben befestigt war, die zu lang
waren und die durch das Festdrehen (werksseitig) die Dichtung
(dadurch entstand der Wasseraustritt) und auch die Emailierung
innerhalb des Wasserbehälters beschädigten, was nun zu
Verrostung führen wird
Fazit: Das Gerät läuft zwar, aber durch die beschädigte Emailierung wird der Wasserbehälter im Gerät mit der Zeit durchrosten...das sind die Fakten.
Deshalb muß ich irgendwas unternehmen, weil das Teil ja von Anfang an nicht in Ordnung war....da brauch ich keine Gutachten, weil dies der Installateur bestätigt hat und auch die Elektrofirma das eindeutig mir gegenüber eingesehen hat.....sie will mir aber trotzdem nichts vom Kaufpreis oder sonst was zurückgeben und das ist nicht ok.
In D hätte die E-Firma beim Hersteller ein neues Teil geordert, bei mir eingebaut und dann sich selbst mit dem Hersteller herumgeschlagen und das scheint in S wohl nicht so zu sein!!!

Danke für Eure Beiträge
John


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 16:17 
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Ja klar bist du dann technisch gesehen soweit im Recht.
Keine Diskussion.

Aber wenn der Verkäufer nunmal nichts machen will gehts eben nur juristisch.
Und auch in Deutschland geht sowas vor Gericht nicht ohne Gutachten.
Übrigens kenne ich auch in Deutschland mindestens einen Installatuer der genauso verfährt wie dein Verkäufer in Schweden. Nämlich der, der uns einen Ölbrenner mit Designfehler eingebaut hat und dann auch nix machen wollte. Nur wir konnten uns damals fast problemlos mit dem Hersteller einigen.

Du kannst natürlich die Firma (Hersteller) mit der Aussage des Installateurs konfrontieren und aufgrund dessen auf einen Tausch drängen. Aber wenn die nicht wollen gehts nicht oder nur schwer aussergerichtlich.


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 17:11 
@Herr Jeh
Ich habe vor, sowohl den Hersteller als auch den Verkäufer über meinen RA (im übrigen ein guter Freund, insofern nicht so hohe Kosten) mal anzuschreiben und abzuwarten, ob und wenn ja, welche Reaktion erfolgt.
Aber um nicht von Anfang grobe Fehler zu begehen, hätte ich gerne gewußt, ob die zivilrechtl. Dinge genauso (oder ähnlich) Anwendung finden wie hier in D....das ist der Hauptgrund meiner Frage bei diesem Thema.
Im Übrigen bin ich Ende August wieder oben in S und werde dann ggfs. mal den Ombudsmann der Kommune aufsuchen, wenn keine Reaktion erfolgt bzw. nicht die gewünschte.

Danke für Deinen Beiträge
John


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Jul, 2006 17:17 
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Also soweit ich das (auch nach etwas googlen) überblicken kann, ist zumindest das Gewährleistungsrecht unserem weitestgehend konform.

Frag aber trotzdem am besten mal Ingo, da er aus der "Baubranche" ist hat er denke ich sicher schon mal Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen gemacht und wird dir sicher gerne ein paar Tipps geben.

Aber was Schweden sicherlich auch so ist wie in Deutschland:
Recht haben und Recht bekommen sind meist zwei unterschiedliche Paar Schuhe....

Halte uns doch bitte auf jeden Fall mal auf dem laufenden.


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BeitragVerfasst: So, 09 Jul, 2006 12:13 
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Garantieleistungen sind EU geregelt und da macht S keine Ausnahme, im Gegenteil, haben wir Konsumentvereine die dem Käufer rechtlich zur Seite stehen und die nötigen Schritte einleiten.
sollte der Verkäufer den Forderungen nicht nachkommen kommt er ganz schnell auf die schwarze Liste.
Grosse Firmen werden dies zu vermeiden versuchen und helfen.
Das Problem was ich sehe ist das es noch nicht zum Schaden gekommen ist was den Rostangriff angeht und erst dann etwas unternommen werden kann wenn der Schaden da ist.
Nur auf die Aussage eines Installateurs werden sich wenige Firmen
kulant zeigen

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Ingo

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BeitragVerfasst: So, 09 Jul, 2006 12:38 
Hej Ingo !
Grüsse Dich...wir sind wieder wohlbehalten zuhause angekommen. Haste die Farbe gefunden?
Hast jetzt ja unser kleines Problem mitgekriegt...werde mich mal die nächsten Tage noch weiter informieren und vielleicht melde ich mal die Woche telefonisch kurz bei Dir bzgl. der Konsumentvereine usw.

Trotzdem schon mal danke und schöne Grüsse....auch von der Familie :YY:


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BeitragVerfasst: So, 09 Jul, 2006 14:41 
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