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BeitragVerfasst: Di, 08 Nov, 2022 14:08 
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war schon mal hier
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Registriert: 08.11.2022
Beiträge: 3
Moin in die Runde,

und mit diesem ersten Beitrag direkt in medias res! :)
Am ehesten habe ich Infos zu diesem Themenkomplex in diesem Forum gefunden, daher wage ich nun den Schritt in diese Community :YYAY:

Schon länger besitze ich ein Haus in Kalmar Län und spiele nun mit dem Gedanken mir ein weiteres Grundstück dazu zu kaufen.
Über dieses Grundstück führt in einer Ecke allerdings ein öffentlicher Weg (auf einer Länge von ca. 30 m), welcher letztlich 9 weitere Häuser anbindet. Insgesamt sind es von da an mehr als 1.200 m Weg.
Zudem wird der Weg wirtschaftlich von einem Bauern und von einem Waldbesitzer und des Weiteren natürlich von kommunalen Fahrzeugen genutzt.
Außerdem wird hierüber auch ein Bahnübergang mit technischer Ausrüstung der SJ erreicht, also ggf. für Wartungsarbeiten.

Womit muss ich nun rechnen?
Würde hier eine Unterhaltspflicht meinerseits bestehen?
Könnte es sein, dass die Kommune den Unterhalt übernimmt, um die Erreichbarkeit und Versorgung der anhängenden Bewohner zu gewährleisten?
Gibt es hier ein Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? (30m zu >1.200 m)?
Ich kenne die Servituten nicht und der Kontakt zur Verkäuferin ist sehr schleppend, daher lässt sich die Sache über den Weg nur schwer klären.

Bin gespannt auf eure Gedanken und Erfahrungen.

Liebe Grüße! :hey:


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BeitragVerfasst: Di, 08 Nov, 2022 19:32 
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Registriert: 18.06.2014
Beiträge: 20
Die Antwort auf die von Ihnen gestellten Fragen ergeben sich aus der von der Verkäuferin vorzulegenden Abschrift der Vereinbarung zur Bestellung des Servituts. Das Original ist beim Grundbuchamt hinterlegt.
So wie in Deutschland bezüglich einer Grunddienstbarkeit auch. Der Inhalt des Wegerechts wird frei ausgehandelt, deshalb bin ich mir sehr sicher, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht neben der Belastung durch das Wegerecht weitere Belastungen (etwa Unterhaltskosten) übernimmt.


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BeitragVerfasst: Do, 10 Nov, 2022 8:30 
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Geht der Verkauf über einen Makler?

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Sa, 17 Dez, 2022 13:09 
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Beiträge: 20
Re: Servitutrechte in Schweden
BeitragVerfasst: Fr, 26 Mär, 2021 19:44 

"Rüdiger hat es gut zusammengefasst ..."


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