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BeitragVerfasst: Mo, 15 Jan, 2007 23:18 
Hej hej

Weiß zufällig jemand wie die Gesetzeslage in Schweden bezüglich Alkoholhaltigem Gebäck ist ? Ich denke da an Punschtörtchen und Schwarzwälder Kirschtorte o.ä.

Hej då
Jörg


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BeitragVerfasst: Mo, 15 Jan, 2007 23:47 
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Beiträge: 2838
Plz/Ort: Filipstad , Värmland , Schweden
Die Altersgrenze beim Verkauf von Alkohol liegt bei 18 Jahren , bei stärkeren Getränken ( oder auch Törtchen) liegt sie glaub ich bei 20 oder 21 Jahren. Alles was ueber 3,5% geht darf nur durch die staatlichen Stellen ( Systembolaget) oder aber mit einer entsprechenden Schanklizenz verkauft werden.
Diese Lizenz ist erstens nicht leicht zu bekommen , sehr teuer und Verstösse werden ziemlich hart bestraft. Bei jedem Törtchen muesste man sich theoretisch den Ausweis zeigen lassen , wenn der Käufer jung aussieht.
Auskunft gibt es in der jeweiligen Kommunalverwaltung , hier mal die Formulare ( nur als Beispiel) von der Sala - Kommune.

http://www2.sala.se/internet%5CWebExpre ... enDocument

Martin

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BeitragVerfasst: Sa, 20 Jan, 2007 2:40 
Hej Jörg,
ich meine mich zu erinnern, das Lidl zu seinen Anfangszeiten in S so seine Schwierigkeiten mit alkohlhaltigen Süßigkeiten hatte ...;-)

Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, das eine absolut echte Schwarzwälder-Kirschtorte Aufsehen erregen würde!
Punschtörtchen? Welcher Art?
Also das Punschgebäck in S ist nicht unbedingt mit Alkohol gleichzusetzen...

Und falls du in dieser Richtung etwas beabsichtigst, dann sieh echt zu, für den entsprechenden Kirschenimport zu sorgen ;-)

Frohes Backen!
Heike


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