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Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Tipp der Woche: Steuern für Wohn-/ Ferienhaus
BeitragVerfasst: Mo, 06 Dez, 2010 16:26 
Hej igen, :D
es ist wieder Montag und damit Zeit für den "Tipp der Woche".
Diesmal speziell für Alle, die bereits ein Häus`chen in Schweden besitzen. Was aber nicht bedeuten soll, dass diese Info für alle zukünftigen Hausbesitzer uninteressant ist...

Es gibt immer wieder einige "Unstimmigkeiten" und "Missverständnisse", wie es denn nun um die steuerliche Belastung eines Hauses in Schweden bestellt ist. Hier kommt nun die offizielle und aktuelle Version vom schwedischen Finanzamt (Skatteverket):


Kommunale Liegenschaftsgebühr:
Wer ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus besitzt, hat kommunale Liegenschaftsgebühr zu entrichten.

Einfamilienhaus:
Die Gebühr für jedes Wohngebäude beträgt 6.362 SEK für das Steuerjahr 2009 und 6.387 SEK für das Steuerjahr 2010 bzw. 0,75 % des Einheitswertes von Gebäude und zugehörigem Grundstück, falls letzterer Betrag geringer ist.

Mehrfamilienhaus:
Die Gebühr für jede Wohnung beträgt 1.272 SEK für das Steuerjahr 2009 und 1.277 SEK für das Steuerjahr 2010 bzw. 0,4 % des Einheitswertes
von Gebäude und zugehörigem Grundstück, falls letzterer Betrag geringer ist.

Sobald die Zahlen für 2011 da sind, werden diese selbstverständlich nachgereicht.

Die Gebühr wird jährlich entsprechend der Veränderung des Einkommensbemessungsbetrages vom Skatteverket angepasst. Der "Taxeringsvärd" (Besteuerungsbetrag oder Einheitswert) wird vom Skatteverket festgelegt und ist in der Regel in der Angebotsexpertise des Hauses, das zum Verkauf steht, angegeben.

Neubauten:
Für Neubauten (Einfamilienhäuser/Wohnungen) wird in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung keine Liegenschaftsgebühr erhoben, in den darauf folgenden fünf Jahren nur die halbe Gebühr.

Immobiliensteuer:
Die Immobiliensteuer ist für unbebaute Grundstücke, Mietshäuser und Gewerbegebäude zu entrichten.

Eigentümer der Liegenschaft zum 1. Januar:
Der zum 1. Januar des Steuerjahres registrierte Eigentümer der Liegenschaft hat die Liegenschaftsgebühr bzw. die Liegenschaftssteuer für das gesamte Jahr zu entrichten, auch wenn die Liegenschaft im Laufe des Jahres den Besitzer wechselt.


So, ich hoffe, diesmal wieder etwas Interessantes an Euch weitergegeben zu haben.

Vi ses på Måndag. :YY:


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Steuern für Wohn-/ Ferienhaus
BeitragVerfasst: Mo, 06 Dez, 2010 19:50 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 10796
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
Eigentümer der Liegenschaft zum 1. Januar:
Der zum 1. Januar des Steuerjahres registrierte Eigentümer der Liegenschaft hat die Liegenschaftsgebühr bzw. die Liegenschaftssteuer für das gesamte Jahr zu entrichten, auch wenn die Liegenschaft im Laufe des Jahres den Besitzer wechselt.


wobei wichtig ist dass der neue Besitzer "seine" Steuer bei
Übergabe der Immobilie bezahlt!(Also dem Verkäufer eine Rückerstattung zukommen lässt)
Auf diese Tatsachen weisen leider nur Makler hin dabei
Privatverkauf diese Regel nie beachtet wird

mfG.
Ingo

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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Steuern für Wohn-/ Ferienhaus
BeitragVerfasst: Mo, 06 Dez, 2010 21:25 
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war schon mal hier
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Registriert: 05.11.2010
Beiträge: 5
Danke für die Info.


Bine :YY:


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Steuern für Wohn-/ Ferienhaus
BeitragVerfasst: Di, 07 Dez, 2010 9:03 
...wobei wichtig ist dass der neue Besitzer "seine" Steuer bei
Übergabe der Immobilie bezahlt!(Also dem Verkäufer eine Rückerstattung zukommen lässt)
Auf diese Tatsachen weisen leider nur Makler hin dabei
Privatverkauf diese Regel nie beachtet wird

mfG.
Ingo[/quote]

:perfekt: Das ist natürlich wichtig. Danke für die Ergänzung.


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