jmsprivat hat geschrieben:
Sorry aber dieses Urteil wird keinen Bestand haben !warum ? weil es gegen die Eu Richtline
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
verstößt ...es geht doch so einfach :
http://www.its-pe.eu/126-die-niederlassungsfreiheit-in-der-eu.htmlbefolgen und es funktioniert.....
Grüßle

Hej und vielen Dank für die Bereicherung des Themas
Zumindest ist es so, dass der schwedische Staat ( was die Ausübung
des Maklerberufes in Schweden betrifft ), klare Vorgaben macht:
- Hochschulstudium
- mehrjährige Erfahrung als Maklerassistent in einem bereits bestehenden Maklerbüro
- Registrierung als Makler bei Fastighetsmäklarnamden (FMN)
SELBSTVERSTÄNDLICH hindert niemand einen EU-Bürger daran, sich in Schweden selbständig zu machen. Auch als Makler kann ein EU-Bürger hier arbeiten - ABER unter der Bedingung, dass er die o. g. Kriterien erfüllt.
Beispiel (allgemein und an den Haaren herbeigezogen): ein EU-Bürger, der in der Vergangenheit in seinem Heimatland Eier verkauft hat, macht jetzt einen auf "dicke Hose" und will von Heute auf Morgen (in einem anderen EU-Land) Häuser verkaufen. Ist nicht davon auszugehen, dass dieser Ex-Eiermann dafür erstmal eine bestimmte Qualifikation machen und/oder nachweisen muss ??? Ich denke, dass der Verkauf eines Hauses mit allen Dingen nebenher ein sehr sensibles Thema ist und eine grosse Menge Vertrauen in die Fertig- und Fähigkeiten der jeweilige Maklerperson voraussetzt. Kenntnisse in den gesetzlichen Bestimmungen (und natürlich auch das Wissen ob der Landessprache) sind doch wohl oberste Voraussetzung.
Mehr zu den Tätigkeiten eines schwedischen Maklers demnächst im "Tipp der Woche".
Und hier ist der Knackpunkt: Ich denke nicht, dass die EU den einzelnen Mitgliedsstaaten vorschreiben kann, welche Qualifikationen für bestimmte Berufe gegeben sein müssen. Schliesslich ist der Maklerberuf in Schweden ein ganz anderes Kaliber wie in Deutschland.
UND: Bitte nicht vergessen, dass es bei dem Gerichtsurteil UND dem Warnhinweis des schwedischen Maklers gegen Personen geht, DIE BEHAUPTEN, DIESE QUALIFIKATIONEN ZU HABEN bzw. nach Aussen hin so auftreten! Ich denke, dass in diesen Fällen aber noch nicht mal der deutsche 34 c GewO geschweige denn eine entsprechende Gewerbeanmeldung IN SCHWEDEN gegeben sein dürfte. Spätestens bei der Gewerbeanmeldung HIER IN SCHWEDEN wäre doch die eine oder andere Nachfrage seitens des Skatteverket gekommen.
So, ich habe fertig...
