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 Betreff des Beitrags: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: Mo, 13 Dez, 2010 13:33 
Hej igen :D

Aus aktuellem Anlass möchte ich diese Woche auf ein Gerichtsurteil hinweisen (Quelle Vimmerby Tidning vom 9. Dezember 2010):

Sinngemäß geht es in diesem Urteil darum, "dass ein Mann in der Kommune Hultsfred professionell Häuser verkauft hat".
Da dieses NUR in Schweden qualifizierten und registrierten Maklern vom Gesetz her erlaubt ist, sah das Gericht einen eklatanten Verstoß gegen eben dieses Gesetz als gegeben, obwohl der Beklagte in der 1. Instanz (Tingsrätt) freigesprochen wurde. In der 2. Instanz (Göta hovsrätt) wurde der Mann zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt! Wohl spielte bei der Verurteilung auch die Tatsache eine Rolle, dass dieser Mann Bilder von zum Verkauf stehenden Häusern auf seine Internet-Seite kopiert und so den Eindruck erweckt hat, "er würde diese Häuser verkaufen" bzw. „er ist Makler“. In dem Artikel wird explizit darauf hingewiesen, dass "der Mann die Tätigkeit ausgeführt hat, OHNE bei FMN (Fastighetsmäklarnamden) registriert zu sein bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation zu haben". FMN ist die staatliche Aufsichtsbehörde für das schwedische Maklerwesen.
Man wird abwarten müssen, welche Kreise dieses Urteil noch zieht...

Interessant hierzu ist auch folgende "Warnung" eines schwedischen Maklers auf seiner Internet-Seite

Bevor jetzt diverse Anwälte (UND/ ODER DEREN MANDANTEN) anfangen, Purzelbäume zu schlagen und mein Briefkasten mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen usw. überquillt, sei ausdrücklich bemerkt:
ICH ZITIERE HIER DAS VON DIESEM MAKLER GESCHRIEBENE WÖRTLICH!!

Zitat Anfang

WARNUNG
Die Immobilienvermittlung und der Verkauf von Immobilien in Schweden obliegt gem. Gesetz allein den entsprechend in Schweden zertifizierten Immobilienmaklern. Aus diesem Grunde sind entsprechende Tätigkeiten sogenannter freier "Schwedenhaus-Vermittler" illegal. Wir möchten Sie an dieser Stelle vor Angeboten dieser Herkunft warnen, da es auch auf Seiten des Käufers zu erheblichen Problemen mit dem Gesetz kommen kann.


Zitat Ende

Bevor mich jetzt jeder fragt (was Er oder Sie natürlich machen kann), warum ich denn mit Lönneberga-Immobilien da noch aktiv bin bzw. aktiv sein darf...
…antworte ich hiermit kurz und bündig: man(n) muss sich NUR an die Gesetze halten und KLARE GRENZEN ZIEHEN!

Sollte sich jemand von Euch mit Kaufabsichten tragen und unsicher sein, was er denn nun machen soll oder darf: Informiert Euch, ob der Anbieter tatsächlich ein zugelassener Makler in Schweden ist ( Schöne Bilder auf der Webseite BESTÄTIGEN DAS NICHT und der deutsche "Maklerschein" 34c GewO interessiert hier auch niemanden!!)

Viele Vor-Weihnachtliche Grüße an Alle und bis zum nächsten Mal… :YY:


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: Mo, 13 Dez, 2010 14:23 
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Beiträge: 1236
Lönneberga-Immobilien hat geschrieben:
mein Briefkasten mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen usw. überquillt,

kannst du denn überhaupt (erfolgreich und vor allem kostenpflichtig) von einem in deutschland uzgelassenen anwalt abgemahnt werden wegen deiner internetseite?
meines erachtens kann nen anwalt in deutschland nichts machen wenn du (der die seite auf eine schwedische adresse registriert hast) auf deiner seite kein impressum angibtst beispielsweise.


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: Mo, 13 Dez, 2010 16:20 
findus hat geschrieben:
Lönneberga-Immobilien hat geschrieben:
mein Briefkasten mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen usw. überquillt,

kannst du denn überhaupt (erfolgreich und vor allem kostenpflichtig) von einem in deutschland uzgelassenen anwalt abgemahnt werden wegen deiner internetseite?
meines erachtens kann nen anwalt in deutschland nichts machen wenn du (der die seite auf eine schwedische adresse registriert hast) auf deiner seite kein impressum angibtst beispielsweise.


Schaun mer mal....
Es geht hier auch nicht um meine Internet-Seite. Die ist NACH SCHWEDISCHEM RECHT und NACH ABSPRACHE MIT SCHWEDISCHEN MAKLERN (was die Definition und deutliche Abgrenzung zum "Makler in Schweden" betrifft) RECHTSICHER.

Es handelt sich hier um Zitate aus der Zeitung und von einem schwedischen Makler. Wenn jemand abgemahnt werden kann (erfolgreich oder nicht), dann müsste es an diese Adressen gehen.

Ich denke, es wird auf jeden Fall versucht werden, soviel weiss ich schon.


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: Mo, 13 Dez, 2010 21:00 
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Beiträge: 10796
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Lönneberga-Immobilien hat geschrieben:

Ich denke, es wird auf jeden Fall versucht werden, soviel weiss ich schon.
dann lass den Idioten es doch versuchen
Du bist halt kein Makler sondern "Fastighetskonsult"
und da kann er sich drehen und wenden wie er will solange du keine Kaufverträge machst oder irgendwelche Aktivitäten wie Preisverhandlungen oder Besichtigungen durchführst.
Ausserdem sind diese Gummiparagraphen durch den "Mäklarsamfundet" erleichtert worden.
Soll heissen du darfst ruhig mal die Tür einer Immobilie öffnen und dann einfach dem Makler mit deinen Sprachkenntnissen helfen!
Oder mach eine Ausbildung zum Maklerassistent,kostet zwar ein paar Krönchen aber dann kann dir Keiner an die Karre pi....!!
Mal eine andere Frage ,ist dieser Denunziant selber ein Hornbläser?
Sollte mich nicht wundern :lol:

mfG.
Ingo

_________________
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http://www.fbb-immobilien.com
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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: Di, 14 Dez, 2010 10:41 
Ingo hat geschrieben:
Lönneberga-Immobilien hat geschrieben:

Ich denke, es wird auf jeden Fall versucht werden, soviel weiss ich schon.
dann lass den Idioten es doch versuchen
Du bist halt kein Makler sondern "Fastighetskonsult"
und da kann er sich drehen und wenden wie er will solange du keine Kaufverträge machst oder irgendwelche Aktivitäten wie Preisverhandlungen oder Besichtigungen durchführst.
Ausserdem sind diese Gummiparagraphen durch den "Mäklarsamfundet" erleichtert worden.
Soll heissen du darfst ruhig mal die Tür einer Immobilie öffnen und dann einfach dem Makler mit deinen Sprachkenntnissen helfen!
Oder mach eine Ausbildung zum Maklerassistent,kostet zwar ein paar Krönchen aber dann kann dir Keiner an die Karre pi....!!
Mal eine andere Frage ,ist dieser Denunziant selber ein Hornbläser?
Sollte mich nicht wundern :lol:

mfG.
Ingo


Na das ist doch mal eine Ansage :perfekt:
Übrigens ist der "Denunziant" ein bei FMN registrierter Makler. Der hatte wahrscheinlich die Faxen vom "Bilderklau" dicke. Wenn ich mir überlege, welche Auflagen bzgl. Zusammenarbeit ich von den Maklern bekommen habe, kommt mir dieses Urteil recht gelegen. Es gibt einige, die sich mit fremden Federn schmücken und den Eindruck erwecken, SIE wären die Makler. Wurde Zeit, dass da mal langsam ein Riegel vorgeschoben wird. ENTWEDER ALLE GLEICH ODER GAR KEINER !!
Auf dass man mich in der Luft zerreissen möge :#!ke:


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: So, 19 Dez, 2010 16:03 
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Beiträge: 50
Sorry aber dieses Urteil wird keinen Bestand haben !

warum ? weil es gegen die Eu Richtline

Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

verstößt ...es geht doch so einfach :

http://www.its-pe.eu/126-die-niederlassungsfreiheit-in-der-eu.html

befolgen und es funktioniert..... :triller:

Grüßle :perfekt:


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: So, 19 Dez, 2010 16:33 
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jmsprivat hat geschrieben:
einfach :

http://www.its-pe.eu/126-die-niederlass ... er-eu.html

befolgen und es funktioniert..... :triller:


intereressanter punkt, der es soweit ich weiss ja auch einigen autowerkstätten in deutschland erlaubt zu laufen ohne nen meistertitel zu haben.
die hintertür scheint diese formulierung zu sein:
Zitat:
Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ist verboten und kann nur unter strengen Voraussetzungen zu rechtfertigen sein
was sind jetzt strenge voraussetzungen? könnten sie im maklermilieu zutreffen?

dieser satz könnte das ganze auch brechen:
Zitat:
Voraussetzung ist jedoch, dass mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist.
ist denn davon auszugehen wenn man keinen maklerschein hat?

ich kann mir vorstellen dass man hier wie in deutschland erstmal jahrelang gerichte beschäftigen müsste wenn man es ohne den eingangs von lönneberga erwähnten schein machen will.

spannend:-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: So, 19 Dez, 2010 17:42 
jmsprivat hat geschrieben:
Sorry aber dieses Urteil wird keinen Bestand haben !

warum ? weil es gegen die Eu Richtline

Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

verstößt ...es geht doch so einfach :

http://www.its-pe.eu/126-die-niederlassungsfreiheit-in-der-eu.html

befolgen und es funktioniert..... :triller:

Grüßle :perfekt:


Hej und vielen Dank für die Bereicherung des Themas :YYBC:
Zumindest ist es so, dass der schwedische Staat ( was die Ausübung
des Maklerberufes in Schweden betrifft ), klare Vorgaben macht:

- Hochschulstudium
- mehrjährige Erfahrung als Maklerassistent in einem bereits bestehenden Maklerbüro
- Registrierung als Makler bei Fastighetsmäklarnamden (FMN)

SELBSTVERSTÄNDLICH hindert niemand einen EU-Bürger daran, sich in Schweden selbständig zu machen. Auch als Makler kann ein EU-Bürger hier arbeiten - ABER unter der Bedingung, dass er die o. g. Kriterien erfüllt.

Beispiel (allgemein und an den Haaren herbeigezogen): ein EU-Bürger, der in der Vergangenheit in seinem Heimatland Eier verkauft hat, macht jetzt einen auf "dicke Hose" und will von Heute auf Morgen (in einem anderen EU-Land) Häuser verkaufen. Ist nicht davon auszugehen, dass dieser Ex-Eiermann dafür erstmal eine bestimmte Qualifikation machen und/oder nachweisen muss ??? Ich denke, dass der Verkauf eines Hauses mit allen Dingen nebenher ein sehr sensibles Thema ist und eine grosse Menge Vertrauen in die Fertig- und Fähigkeiten der jeweilige Maklerperson voraussetzt. Kenntnisse in den gesetzlichen Bestimmungen (und natürlich auch das Wissen ob der Landessprache) sind doch wohl oberste Voraussetzung.

Mehr zu den Tätigkeiten eines schwedischen Maklers demnächst im "Tipp der Woche".

Und hier ist der Knackpunkt: Ich denke nicht, dass die EU den einzelnen Mitgliedsstaaten vorschreiben kann, welche Qualifikationen für bestimmte Berufe gegeben sein müssen. Schliesslich ist der Maklerberuf in Schweden ein ganz anderes Kaliber wie in Deutschland.

UND: Bitte nicht vergessen, dass es bei dem Gerichtsurteil UND dem Warnhinweis des schwedischen Maklers gegen Personen geht, DIE BEHAUPTEN, DIESE QUALIFIKATIONEN ZU HABEN bzw. nach Aussen hin so auftreten! Ich denke, dass in diesen Fällen aber noch nicht mal der deutsche 34 c GewO geschweige denn eine entsprechende Gewerbeanmeldung IN SCHWEDEN gegeben sein dürfte. Spätestens bei der Gewerbeanmeldung HIER IN SCHWEDEN wäre doch die eine oder andere Nachfrage seitens des Skatteverket gekommen.

So, ich habe fertig... :YYAO:


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: So, 19 Dez, 2010 18:23 
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Hej, hej,

Lönneberga - Immobilien schrieb:

Beispiel (allgemein und an den Haaren herbeigezogen): ein EU-Bürger, der in der Vergangenheit in seinem Heimatland Eier verkauft hat, macht jetzt einen auf "dicke Hose" und will von Heute auf Morgen (in einem anderen EU-Land) Häuser verkaufen.

Gar nicht so an den Haaren herbeigezogen. :mrgreen:

So etwas soll es geben!

:YY:

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Hej då, Vimmerbybo


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 Betreff des Beitrags: Re: Tipp der Woche: Heisse Kiste !!
BeitragVerfasst: So, 19 Dez, 2010 19:20 
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Zitat:
Ich habe zwar keine Eier verkauft aber Nüsse geschaukelt in Deutschland.
Darf ich jetzt als Makler in Schweden arbeiten?


;-)


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