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 Betreff des Beitrags: Suche nach einer Grundschule
BeitragVerfasst: Do, 06 Mai, 2021 18:43 
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war schon mal hier
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Registriert: 17.03.2021
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich werde eine Weile in Schweden leben. Mein Kind wird bald 6 und ich möchte ihn dort zur Schule anmelden. Leider haben uns zwei Internationale Schulen abgesagt, mit der Begründung, dass ich als Elternteil keinen Arbeitsvertrag bzw. keinen Studienplatz in Schweden habe. Gibt es denn irgendeine Möglichkeit für die Beschulung in der ersten Klasse? Ich habe gelesen, dass man ohne einen Job mit eigenen Mittel in Schweden leben darf. Wo sollen aber schulpflichtige Kinder untergebracht werden? Bzw. ist mein Sohn ein Kann-Kind (Schuleingangsuntersuchung bereits erfolgt).

Vielen Dank im Vorfeld :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Suche nach einer Grundschule
BeitragVerfasst: Do, 06 Mai, 2021 19:42 
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Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Ja, als Unionsbürger hast du das Recht, dich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU länger als drei Monate aufzuhalten, wenn du gewisse Kriterien erfüllst.
Diese Kriterien sind in den EU-Direktiven definiert und dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt worden.
Für Schweden sind diese Regeln in das utlänningslagen (2005:716) im 3a kap und indie utlänningsförordning (2006:97) 3a und 3b kap eingeflossen.
Du bist dann ein "utlänning med tillräckliga medel" und musst eine "heltäckande sjukförsäkring" und ein Einkommen nachweisen können, das mindestens dem Sozialhilfenivå hier für dich und dein Kind entspricht.
Dein Kind wird hier dann genau nach den selben Regeln wie die schwedischen Kinder eingeschult, also ab dem Jahr in dem es 6 Jahre alt wird in die Vorschulklasse und ab dem Jahr, in dem es 7 Jahre wird in die erste Klasse. Zuständig ist die Kommune in die ihr zieht. Was ein Kann-Kind ist, ist mir unbekannt, das ist vielleicht etwas spezifisch deutsches?
Beantwortet das deine Frage?

//M
PS: Hinweis meiner Frau: wenn du nicht arbeitest oder studierst gilt für den Kindergarten (Vorschule) die 15-Stunden (pro Woche) Regel. Nur wenn du Arbeit für mehr als 15 Stunden pro Woche hast, hast du Recht auf mehr als das.
DS

_________________
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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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