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BeitragVerfasst: So, 12 Feb, 2023 14:35 
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Strafzettel Falschparken
Wer kann uns helfen?
Wir haben im letzten Sommerurlaub in Stockholm falsch geparkt.
Wir haben bezahlt, aber auf der Seite gestanden, die freitags für die Kehrmaschine frei sein muss.Es gab einen Strafzettel der Stadt, 1100kr an der Windschutzscheibe, aber nie ein Schreiben per Post.
Wir haben Einspruch eingelegt, aber nicht bezahlt.
Nun, fast 5 Monate später, kommt ein offizielles Schreiben, dass wir einen Anwalt angeben sollen, der uns vertritt. Wir wollen keine Verhandlung.
Was nun? Können wir noch bezahlen?
Oder was können wir sonst tun?
Wer hat Erfahrung?
Erschrockene Grüße Ste


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BeitragVerfasst: So, 12 Feb, 2023 15:09 
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Hallo,

wo ist das Problem? Jetzt hast Du doch dein postalisches Schreiben erhalten. Auch schwedische Bürokratie dauert halt. Jetzt läßt Du dich anwaltlich Vertreten und gut ist. Was sonst hast Du mit dem Einspruch denn bezweckt? Hast Du beim Einspruch bereits entlastendes für Dich vorgebracht, oder nur "pro forma" Einspruch eingelegt?

Vielleicht kannst Du dich ja selbst vertreten, aber das dürfte wohl an den sprachlichen und nicht vorhandenen schwedischen Rechtskenntnissen scheitern.

Viel Erfolg trotzdem

unknown


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BeitragVerfasst: So, 12 Feb, 2023 20:33 
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Doofe Geschichte, aber sicher lösbar :YYBP:

Was mich im Internet immer wundert:

Ste hat geschrieben:
Nun, fast 5 Monate später, kommt ein offizielles Schreiben, dass wir einen Anwalt angeben sollen, der uns vertritt. Wir wollen keine Verhandlung.


Das Schreiben kommt doch sicher von irgendwem. Und dieser Irgendwer wird doch irgendwo auf dem Schreiben inkl. Anschrift etc. genannt sein?!
Auch euren Einspruch habt ihr ja an irgendwen Kunde getan?

Wie wäre es dann, wenn du erst mal direkt den Ansprechpartner des Schreibens kontaktierst und dort nach dem weiteren Vorgehen fragst?
Und steht in dem Schreiben nichts à la: a) XXX SEK inkl. Gebühren und Auslagen bezahlen oder b) das Widerspruchsverfahren durchziehen?

Das schlechteste was man in so einer Situation machen kann, ist sich irgendwelche Tipps im Internet holen bei Leuten (mich eingeschlossen) die den Sachverhalt in keinster
Weise kennen. Wie soll man das denn beurteilen, wenn man den Schriftverkehr nicht kennt? Und nein, bitte nicht die Post vom Amt direkt irgendwo hochladen ;)

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BeitragVerfasst: So, 12 Feb, 2023 22:16 
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Auf deinem Strafzettel sollte das mögliche Vorgehen beschrieben sein:

Erst zahlen, dann Widerspruch einlegen. Wo und wie sollte dort vermerkt sein.
Wird auch hier beschrieben: https://www.hallakonsument.se/varor-och ... eringsbot/

Du bist als Verkehrsteilnehmer (auch als Tourist) leider
verpflichtet, dich mit den Straßenverkehrsvorschriften vertraut zu machen und sie zu beachten.
Ja, das ist blöd, ich weiß, aber anscheinend ist das europäischer Standard.
Widerspruch wegen touristischer Unkenntnis ist zwecklos.
Ich habe jetzt mal kreuz und quer gelesen und komme jedenfalls grundlegend zu der Annahme, du solltest schnellstmöglich zahlen und dich dann um deinen Widerspruch kümmern.
Ist denn darauf gar nicht Bezug genommen worden?

Aber wie von Herr Jeh bereits beschieben: Wie soll man das denn beurteilen, wenn man die Details nicht kennt?

Michael

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BeitragVerfasst: Mo, 13 Feb, 2023 8:35 
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Ich versteh den Einspruch nicht ganz. Da wurde etwas (aus Unwissenheit) falsch gemacht und ihr wurdet abgestraft. Warum bucht man das nicht als "Lehrgeld" ab sondern legt Einspruch ein?

Bringt meistens eh nix, eben weil man etwas Falsch gemacht hat.

Ansonsten ein Anruf beim Absender (wie bereits geschrieben) sollte mehr Auskunft bringen wie die Frage hier im Forum.


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BeitragVerfasst: Mo, 13 Feb, 2023 9:52 
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Ich hatte auch so einen Fall, habe geschrieben was passiert ist , habe eine Antwort bekommen ,keine Chance der Sache zu entkommen . Da ich keine Kontodaten für eine Überweisung hatte wurde mir " geholfen " habe alles( Bic, IBAN ) bekommen und bezahlt.Die Mitarbeiter sind sehr hilfsbereit. :triller:
Ein zweites Mal hat sich der Parkschein gedreht ,da ging es ohne Probleme die Strafe abzuwenden. :perfekt:

Ich zahle jetzt immer mit Kreditkarte ,die Daten sind gelistet und alles ist gut.

Also,melden und bezahlen .Die holen sich das Geld.


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BeitragVerfasst: Mo, 13 Feb, 2023 9:56 
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hansss hat geschrieben:
Ich zahle jetzt immer mit Kreditkarte ,die Daten sind gelistet und alles ist gut.


Sofern man die Wahl zwischen "klassischem" Automat und einer Park-app hat, würde ich auch auf alle Fälle die App wählen.
Nicht nur, dass man meistens bequem nachlegen kann, wenn es länger dauert, man hat eben einen digitalen Beleg für den Parkvorgang.
Zudem sieht man in den Apps regelmäßig ob man richtig steht, wenn das Licht angeht ;)

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BeitragVerfasst: Mo, 13 Feb, 2023 9:57 
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zerberus hat geschrieben:
Ich versteh den Einspruch nicht ganz. Da wurde etwas (aus Unwissenheit) falsch gemacht und ihr wurdet abgestraft. Warum bucht man das nicht als "Lehrgeld" ab sondern legt Einspruch ein?

Bringt meistens eh nix, eben weil man etwas Falsch gemacht hat.

Ansonsten ein Anruf beim Absender (wie bereits geschrieben) sollte mehr Auskunft bringen wie die Frage hier im Forum.


Genau so!

Wir hatten ein Ticket wegen vergessener Parkscheibe und sollten 500 Kronen zahlen. Noch im Urlaub bezahlt und Gut war’s.

Für seinen Mist muss man einstehen, sollte gerade als Gast in einem anderen Land normal sein.

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med vänlig hälsning

Dirk


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BeitragVerfasst: Mo, 13 Feb, 2023 10:03 
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Das sieht man bei der Kreditkarte auch ,Quittung kommt per Mail.


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BeitragVerfasst: Fr, 17 Feb, 2023 18:59 
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Letzte Anmeldung: So, 12 Feb, 2023 15:43



...tja die passenden Antworten waren wohl nicht dabei :mrgreen:

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