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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mai, 2014 10:19 
Hallo zusammen,
wir beabsichtigen diesen Sommer in Schweden ein Seegrundstück mit Haus und Gästehaus zu kaufen. Jetzt sind wir unsicher wie es sich den Uferlinien verhält. Teilweise gibt es gute Angebote mit eigener Strandlinie, dann heißt es aber, da könne prinzipiell jeder hinkommen und dort sein Boot zu Wasser lassen, teilweise ist das sogar als Servitut (Nießbrauch) eingetragen. Wenn dem so ist, macht es doch nicht viel Sinn, den wesentlich höheren Preis für ein "eigenes" Ufer aufzubringer. So wie alle könnte man ja dann mit seinem Boot wo hinfahren, und es dort zu Wasser lassen. Wir dachten auch an ein größeres Gewässer mit einem stärkeren Boot, dazu braucht man ja entweder einen Liegeplatz oder eine Rampe. Wer hat Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten? :YYAC:


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mai, 2014 11:51 
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Mokälä hat geschrieben:
Strandlinie, dann heißt es aber, da könne prinzipiell jeder hinkommen und dort sein Boot zu Wasser lassen

In Schweden gibt es ein Gesetz (miljöbalken); in dessen 7. Kapitel findest du die entsprechenden Regeln, §§ 13ff sind für dich interessant:
http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19980808.HTM#K7
Kurz: innerhalb von 100 m in beide Richtungen vom Mittelwasserstand darfst du nichts tun, was den allgemeinen Zugang zum Strand behindert oder was das Leben im Wasser beeinträchtigt.
Vor allem darfst du dort nichts bauen oder einen solchen Bau vorbereiten.
Diese Zone kann auf 300 m erweitert werden, wenn das erforderlich ist.
In Einzelfällen kann die Regierung, das länsstyrelsen oder die Kommune ein Dispens erteilen, die Kriterien findest du in den §§ 16ff.
Schwer zu sehen, dass du den bekommen kannst...
Kurz: die Informationen, die du bekommen hast, sind korrekt, jedenfalls soweit du es geschildert hast.
Ein Deutscher hat wohl in Småland mal versucht, diesen Zugang mit einem Zaun zu behindern; der Zaun ist in gemeinsamer Aktion von den Dorfbewohnern abgerissen worden, wenn das stimmt, was mir ein Kollege, der aus Småland stammt, erzählt hat.
Was du prinzipiell nicht darfst, ist allerdings mit motorisierten Fahrzeugen abseits von Straßen fahren (auch hier gibt es Ausnahmen); du kannst also dein Boot nur dort zu Wasser lassen, wo es eine Anlage dafür gibt (wenn du es nicht ohne ein motorisiertes Fahrzeug transportieren kannst). Die interessanten Regeln hierfür findest du hier:
https://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19751313.htm
Mokälä hat geschrieben:
teilweise ist das sogar als Servitut (Nießbrauch) eingetragen.

Wenn es ein Servitut gibt, bist du sogar verpflichtet, die Anlage in Ordnung zu halten und und als Besitzer des dienenden Grundstücks dem Besitzer des herrschenden Grundstücks den Zugang und die Nutzung nach den Regeln des Servituts zu ermöglichen, es also nicht nur zu dulden, sondern auch bspw. Reparaturen auszuführen etc., auch dann, wenn du es selber nicht nutzt.
Du schreibst deutsch, hast aber einen finnisch klingenden Namen gewählt; weisst du, wie es in Finnland geregelt ist?
Die pflegen ja in vielen Fragen ähnliche Regeln zu haben...

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mai, 2014 12:49 
vibackup hat geschrieben:
Mokälä hat geschrieben:
Strandlinie, dann heißt es aber, da könne prinzipiell jeder hinkommen und dort sein Boot zu Wasser lassen

In Schweden gibt es ein Gesetz (miljöbalken); in dessen 7. Kapitel findest du die entsprechenden Regeln, §§ 13ff sind für dich interessant:
http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19980808.HTM#K7
Kurz: innerhalb von 100 m in beide Richtungen vom Mittelwasserstand darfst du nichts tun, was den allgemeinen Zugang zum Strand behindert oder was das Leben im Wasser beeinträchtigt.
Vor allem darfst du dort nichts bauen oder einen solchen Bau vorbereiten.
Diese Zone kann auf 300 m erweitert werden, wenn das erforderlich ist.
In Einzelfällen kann die Regierung, das länsstyrelsen oder die Kommune ein Dispens erteilen, die Kriterien findest du in den §§ 16ff.
Schwer zu sehen, dass du den bekommen kannst...
Kurz: die Informationen, die du bekommen hast, sind korrekt, jedenfalls soweit du es geschildert hast.
Ein Deutscher hat wohl in Småland mal versucht, diesen Zugang mit einem Zaun zu behindern; der Zaun ist in gemeinsamer Aktion von den Dorfbewohnern abgerissen worden, wenn das stimmt, was mir ein Kollege, der aus Småland stammt, erzählt hat.
Was du prinzipiell nicht darfst, ist allerdings mit motorisierten Fahrzeugen abseits von Straßen fahren (auch hier gibt es Ausnahmen); du kannst also dein Boot nur dort zu Wasser lassen, wo es eine Anlage dafür gibt (wenn du es nicht ohne ein motorisiertes Fahrzeug transportieren kannst). Die interessanten Regeln hierfür findest du hier:
https://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19751313.htm
Mokälä hat geschrieben:
teilweise ist das sogar als Servitut (Nießbrauch) eingetragen.

Wenn es ein Servitut gibt, bist du sogar verpflichtet, die Anlage in Ordnung zu halten und und als Besitzer des dienenden Grundstücks dem Besitzer des herrschenden Grundstücks den Zugang und die Nutzung nach den Regeln des Servituts zu ermöglichen, es also nicht nur zu dulden, sondern auch bspw. Reparaturen auszuführen etc., auch dann, wenn du es selber nicht nutzt.
Du schreibst deutsch, hast aber einen finnisch klingenden Namen gewählt; weisst du, wie es in Finnland geregelt ist?
Die pflegen ja in vielen Fragen ähnliche Regeln zu haben...

//M


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BeitragVerfasst: Do, 21 Aug, 2014 15:25 
Hallo Mokälä,

Ja, das nennt man landläufig "Allemansrätt" (= Jedermannsrecht). Den genauen Wortlaut findest Du z. B. unter http://www.schwedenbox.com/natur.htm.

In dem dort zitierten Buch findest Du einiges zu den Sorgen von Grundstückseigentümern in Schweden.

Deinen Einwand, dass Du sowieso anderen Zugang gewähren müsstest und sich deshalb das eigene Ufer nicht richtig lohnt, ist so nicht ganz richtig:

1. Man kann nicht alle Ufer einfach so unter Berufung auf das Allemansrätt betreten, z. B. dann nicht, wenn sich dort in unmittelbarer Nähe ein Wohnhaus befindet.

Man kann darauf auch durch die Gestaltung der Uferzone Einfluss nehmen (z. B. nicht zu einladend). Auch kann man das Heranfahren mit dem Auto durchaus verbieten. Das Allemansrätt erlaubt es dem Eigentümer, Autos auf seinem Land zu verbieten. Allerdings muss man immer sehr aufpassen, dass man nicht bestimmten Nachbarn (die dann oft mit vielen anderen verwandt sind) auf die Füße tritt. Da ist viel Fingerspitzengefühl gefragt.

2. Bei der dünnen Besiedelung ist es eh eher selten, dass sich jemand an "Dein" oder "Mein" Ufer verirrt. Ich habe einige hundert Meter Seefront und über die Jahre kaum mal einen Menschen dort gesehen (Småland).

3. An dem Eigentum am Ufer ist mir besonders wichtig, dass ich bestimmen kann, was dort wächst oder gebaut wird etc. So kann ich sicher sein, dass ich immer Seeblick habe.

Viele Grüße aus Småland
FrankS


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BeitragVerfasst: Do, 21 Aug, 2014 15:56 
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Beiträge: 4161
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hallo frank!

Kann es sein, dass du geschrieben hast, bevor du gelesen hast?
FrankS hat geschrieben:
Ja, das nennt man landläufig "Allemansrätt"

Nein, das allemansrätt ist hier nicht einschlägig, sondern der, wie oben geschrieben, strandskydd.
Du hast ein paar Fehler in deinen Ausführungen, folge mal den Links im Beitrag über deinem.
Zum allemannsrätt gibt es auch keinen Wortlaut wie von dir vermutet, sondern nur eine Praxis. Der einzige "Wortlaut" findet sich in der schwedischen Verfassung:
2 kap. 15 § regeringsformen:
Alla ska ha tillgång till naturen enligt allemansrätten oberoende av vad som föreskrivits ovan. Lag (2010:1408).
Das hier kann dir aber Informationen geben:
http://www.naturvardsverket.se/Document ... f?pid=3915

Im Einzelnen:
Zitat:
1. Man kann nicht alle Ufer einfach so unter Berufung auf das Allemansrätt betreten, z. B. dann nicht, wenn sich dort in unmittelbarer Nähe ein Wohnhaus befindet.


Das ist unerheblich, eben weil es nicht um das Allemannsrätt geht, sondern um den strandskydd, und der ist (siehe oben) eindeutig definiert.

Zitat:
Man kann darauf auch durch die Gestaltung der Uferzone Einfluss nehmen (z. B. nicht zu einladend).


In gewissem Maße. Bauen darfst du da allerdings nichts. Hatten wir das nicht gerade, dass da ein Mitglied hier eine Hütte verschieben musste?
Oder war das in einem anderen Forum?

Zitat:
Auch kann man das Heranfahren mit dem Auto durchaus verbieten. Das Allemansrätt erlaubt es dem Eigentümer, Autos auf seinem Land zu verbieten.


Hmmm... also noch mal von Anfang an: das Allemannsrätten ist zu wenig definiert, um so etwas zu definieren.
Dieses Recht stützt sich im wesentlichen auf das Prinzip:
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Motorisierte Fahrzeuge abseits befestigter Straßen zu fahren ist allerdings in Schweden prinzipiell verboten, mit gewissen Ausnahmen, und damit natürlich auch am Strand, und zwar sowohl für den Besitzer, als auch für andere.
Zitat:
Allerdings muss man immer sehr aufpassen, dass man nicht bestimmten Nachbarn (die dann oft mit vielen anderen verwandt sind) auf die Füße tritt. Da ist viel Fingerspitzengefühl gefragt.

Das stimmt nun wieder.
Zitat:
3. An dem Eigentum am Ufer ist mir besonders wichtig, dass ich bestimmen kann, was dort wächst oder gebaut wird etc. So kann ich sicher sein, dass ich immer Seeblick habe.

Tja, und genau dieses Recht hast du eben nur eingeschränkt. Siehe oben.

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BeitragVerfasst: Do, 21 Aug, 2014 18:42 
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Danke M für deinen Beitrag. Spar ich mir die Arbeit mit den Ergänzungen, wobei du auch immer so feine Quellen findest :perfekt: :YYBP:

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BeitragVerfasst: Mi, 19 Aug, 2015 16:46 
Hallo, darf ich noch etwas dazu fragen?
Wollte keinen neuen Thread aufmachen, da es inhaltlich hier gut passt.
Uns wurde ein Grundstück angeboten, das nicht ganz bis zur Ufergrenze geht.
Das heißt, zwischen dem Ende "unseres"
Grundstückes und dem Wasser befindet sich ein ca.2,30m breiter Streifen, der im Besitz der Gemeinde ist.
Wenn ich es richtig verstehe, dürfte da doch nichts gebaut werden, dass uns dann den Zugang bzw wenigstens Blick versperrt, oder?
Der Makler meinte natürlich ganz locker, wir sollten uns keine Sorgen machen...

(Ein anderer Punkt ist der, dass das eigentlich 2 Grundstücke verkauft werden, das eine ist das (Fast-)Seegrundstück, das andere ist ein Stück Autobahn :?, das gesamte Immobilienangebot gilt nur für beide Grundstücke zusammen...und wir machen uns doch etwas Gedanken, ob wir dann nicht rechtlich verpflichtet wären, da bestimmte Auflagen zu erfüllen --- "Hej, ihr müsst noch euren Abschnitt teeren!" :wink:)
Schon mal vielen Dank im Voraus und Grüße von einer Möchtegern-Ferienhausbesitzerin :YY:


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Aug, 2015 18:01 
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Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
Jaette hat geschrieben:
Hallo, darf ich noch etwas dazu fragen?
Wollte keinen neuen Thread aufmachen, da es inhaltlich hier gut passt.
Uns wurde ein Grundstück angeboten, das nicht ganz bis zur Ufergrenze geht.
Das heißt, zwischen dem Ende "unseres"
Grundstückes und dem Wasser befindet sich ein ca.2,30m breiter Streifen, der im Besitz der Gemeinde ist.
Wenn ich es richtig verstehe, dürfte da doch nichts gebaut werden, dass uns dann den Zugang bzw wenigstens Blick versperrt, oder?
Der Makler meinte natürlich ganz locker, wir sollten uns keine Sorgen machen...

(Ein anderer Punkt ist der, dass das eigentlich 2 Grundstücke verkauft werden, das eine ist das (Fast-)Seegrundstück, das andere ist ein Stück Autobahn :?, das gesamte Immobilienangebot gilt nur für beide Grundstücke zusammen...und wir machen uns doch etwas Gedanken, ob wir dann nicht rechtlich verpflichtet wären, da bestimmte Auflagen zu erfüllen --- "Hej, ihr müsst noch euren Abschnitt teeren!" :wink:)
Schon mal vielen Dank im Voraus und Grüße von einer Möchtegern-Ferienhausbesitzerin :YY:


Ein Stück Autobahn? Wie ist das denn zu verstehen? Grenzt Euer Grundstück an die Autobahn? Da wären die 2,30 bis zum Wasser das meiner Meinung nach kleinere Übel...

Erzähl mal...

achso, eigentlich müsste da ein servitut eingetragen sein, wegen der Autobahn....vermute ich mal. Und daraus müsste hervorgehen, was das für den Besitzer bedeutet....die lantmäteriet sollte Auskunft geben können....und natürlich auch ein seriöser Makler.

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Aug, 2015 21:18 
vinbergssnäcka hat geschrieben:

Ein Stück Autobahn? Wie ist das denn zu verstehen? Grenzt Euer Grundstück an die Autobahn? Da wären die 2,30 bis zum Wasser das meiner Meinung nach kleinere Übel...

Erzähl mal...

achso, eigentlich müsste da ein servitut eingetragen sein, wegen der Autobahn....vermute ich mal. Und daraus müsste hervorgehen, was das für den Besitzer bedeutet....die lantmäteriet sollte Auskunft geben können....und natürlich auch ein seriöser Makler.

Hej Heike und Danke für die Antwort

Ganz so schlimm ist es doch nicht, das Grundstück mit Haus am Wasser ist an einer "normalen" Mini-Straße, das Grundstück mit der Autobahn ist eine ganze Ecke weiter weg, ohne Kontakt und mit anderen Liegenschaften dazwischen.

Ich habe keine Ahnung, wie sowas Zustande gekommen ist, vermutlich wurde mal ein großes Grundstück in viele kleine aufgeteilt und irgendwann blieben die zwei übrig?
Das Autobahndingens ist ja auch völlig wertlos für uns (na ja, für jeden!), außer, wir könnten eine eigene Mautstation eröffnen. :YYAO:
Dankeschön für den Tip mit der Lantmäteriet, warum hab ich nicht daran gedacht? :oops:
In Deutschland frage ich doch auch nach dem Grundbuchauszug.. :doof:

Wir werden den Makler auch noch beim offiziellen Besichtigungstermin löchern (von außen haben wir schon mal geguckt).

Hoffentlich denken wir an alles!

Wir lassen auf jeden Fall das Haus nochmal vom Fachmann untersuchen auf versteckte Mängel, wenn der Rest zufriedenstellend geklärt wird und wir wirklich kaufen wollen, das steht zuoberst auf der Liste.

Hach, ich muss einfach aufpassen, dass das Logikzentrum nicht komplett aussetzt beim Gedanken "Eigenes Schwedenhaus".


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BeitragVerfasst: Do, 20 Aug, 2015 8:38 
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Beiträge: 838
Plz/Ort: Skruv / Schweden
ok, na dann sieht die Sache ja nicht ganz so schlimm aus....zumindest für das Grundstück mit dem Haus.....aber auch da schaun, ob irgendetwas eingetragen ist bei der lantmäteri.....und vielleicht auch gerne bei der kommune nachfragen. Eventuell könnt ihr das Stück bis zum Wasser ja benutzen und pflegen....oder wie ist das eigentlich gedacht....sinn, das das kommunales Eigentum ist, ist sicher das andere eben auch ans Wasser können...trotzdem mal nachhaken...

Wegen dem anderen Grundstück....naja, gut informieren, wo da der Haken ist...

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Heike

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