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BeitragVerfasst: Do, 20 Aug, 2015 16:42 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Jaette hat geschrieben:
Hallo, darf ich noch etwas dazu fragen?
Wollte keinen neuen Thread aufmachen, da es inhaltlich hier gut passt.
Uns wurde ein Grundstück angeboten, das nicht ganz bis zur Ufergrenze geht.
Das heißt, zwischen dem Ende "unseres" Grundstückes und dem Wasser befindet sich ein ca.2,30m breiter Streifen, der im Besitz der Gemeinde ist.
Wenn ich es richtig verstehe, dürfte da doch nichts gebaut werden, dass uns dann den Zugang bzw wenigstens Blick versperrt, oder?
Der Makler meinte natürlich ganz locker, wir sollten uns keine Sorgen machen...

Das hat die Gemeinde vermutlich gut gemacht, und allen Beteiligten Ärger erspart.
Ihr hättet den Leuten den Zutritt eh nicht verwehren dürfen (strandskydd), aber so ist es offensichtlich: das Stück gehört euch einfach nicht, und fertig.
Auf 2,3 m etwas zu bauen erscheint unwahrscheinlich, und natürlich gelten die Restriktionen des Strandschutzes auch für die Kommune... auch wenn die den im Rahmen eines Detailplanes aufheben können... aber da redet dann ja noch das länsstyrelsen ein Wort mit.
Kontrolliert also, ob es so einen Detailplan oder Vorbereitungen dazu gibt; das weiß das byggnadskontoret der Gemeinde, zu der die Fastighet gehört. Der Makler sollte so etwas zwar leichter herausfinden können, ob er aber will, ist die Frage... der findet das ev unnötig oder will einfach das Geschäft abwickeln etc...
Aber OBS: die Restriktionen gelten auf 100 m (manchmal 300 m) vom Strand aus gerechnet, so das kann ev das ganze Grundstück betreffen...

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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