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 Betreff des Beitrags: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: So, 11 Okt, 2015 12:04 
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Hej,

ich hatte ja schon mal berichtet, dass wir unsere Kläranlage renovieren müssen. Nun ist es so, dass der Abstand der Filtration zum Trinkwasserbrunnen mind. 50 Meter betragen muss. Aus diesem Grund liegt unsere Filtration seit dem Hausbau im Jahre 1949 auf dem benachbarten Grundstück, einer landwirtschaftlich genutzten Wiese.
Offenbar will unser bäuerlicher Nachbar nun nicht mehr, dass wir die neue Filtration wieder auf seinem Grund erstellen. Daher meine Frage an mit dem schwedischen Recht Vertraute: gibt es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, kann der Nachbar nach so vielen Jahren jetzt seine Zustimmung verweigern, welche Möglichkeiten habe ich?

Gruß
Ingo


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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: So, 11 Okt, 2015 12:23 
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Ohne Servitut wirst du schlechte Karten haben. Mach ihm ein gutes Angebot für das Stück Wiese, das du brauchst und kaufe es. Dann ist Ruh'. Hoffentlich hast du dich mit deinem Nachbarn noch nicht verkracht :weifa:

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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: So, 11 Okt, 2015 17:36 
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Ich geh mal davon aus, dass der Bauer die Absprache für die Infiltration mit dem Vorbesitzer hatte. Von Gewohnheitsrecht für dich also keine Spur, denke ich. Und wie attusa scho schrieb, wirst du ohne eingetragenes Servitut kein Glück haben.
Ich sag mal so: ich verstehe den Bauern.

Du solltest dir also etwas Neues und für dich Machbares ausdenken. :YYAK:

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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: So, 11 Okt, 2015 19:02 
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Ich hatte mich eigentlich an Leute gewandt, die fundierte Kenntnisse im schwedischen Recht haben; mit Vermutungen allein ist mir nicht geholfen. Da ich das Haus nun auch schon seit mehr als 10 Jahren besitze, denke ich, dass man schon von Gewohnheitsrecht sprechen kann. Jedoch weiß ich nicht, wie das tatsächlich im schwedischen Recht geregelt ist. Ich werde mal einen schwedischen Anwalt mit der Klärung beauftragen! Da mir der Vorbesitzer nichts über die tatsächliche Lage der Filtration gesagt hat, denke ich, dass auch hier noch Möglichkeiten bestehen, den Vorbesitzer haftbar zu machen.

VG
Ingo


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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: So, 11 Okt, 2015 19:20 
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Lupo hat geschrieben:
Ich hatte mich eigentlich an Leute gewandt, die fundierte Kenntnisse im schwedischen Recht haben;


Die dürften dir vermutlich eh keine rechtsverbindliche Beratung geben, da das mW in Schweden ebenso wie in Deutschland geregelt ist.
Denn...


Lupo hat geschrieben:
Ich werde mal einen schwedischen Anwalt mit der Klärung beauftragen!


...diese spezielle Frage kann dir nur ein Anwalt sicher vorerst beantworten. Im worst case würdest du ggf. ein Gericht benötigen.

Zudem war deine Eingangsfrage sehr offen gestellt...also kein Grund jetzt Frust (auf andere) zu schieben...

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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: So, 11 Okt, 2015 23:54 
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Lupo hat geschrieben:
Ich hatte mich eigentlich an Leute gewandt, die fundierte Kenntnisse im schwedischen Recht haben; mit Vermutungen allein ist mir nicht geholfen. Da ich das Haus nun auch schon seit mehr als 10 Jahren besitze, denke ich, dass man schon von Gewohnheitsrecht sprechen kann. Jedoch weiß ich nicht, wie das tatsächlich im schwedischen Recht geregelt ist. Ich werde mal einen schwedischen Anwalt mit der Klärung beauftragen! Da mir der Vorbesitzer nichts über die tatsächliche Lage der Filtration gesagt hat, denke ich, dass auch hier noch Möglichkeiten bestehen, den Vorbesitzer haftbar zu machen.

VG
Ingo


Japp. Versuch dein Glück mit dem Einen wie dem Anderen Anliegen :YYBP:
Mit fundierten Kenntnissen kann und will ich in einem Forum und unter Nicknamen ganz und gar nicht zur Verfügung stehen. Wobei deine Frage ja auch ziemlich unfundiert war. Dies hier ist ein Forum zum Austausch.
Aber: Ich kann dir an einem Beispiel, ganz unqualifiziert, dafür aber vor ca. 2 Jahren persönlich erlebt, mitteilen, dass es für eine Infiltrationsanlage keine Möglichkeit gab, ein Gewohnheitsrecht (qualifiziert schwedisch ausgedrückt: sedvanerätt oder sedvänja) geltend zu machen und auch kein nyttjanderätt oder ein servitut einschreiben zu lassen für genau so eine Infiltrationsanlage, die sich seit Jahren auf unserem Grundstück befunden hat, weil unsere Vorväter (die des Fragenden und die des Gefragten also) es sich 1957 so ausgemacht hatten via Handschlag und unter Freunden. Nix niedergeschrieben, somit weiss man nix Genaues. Und unserem Fall hatten die jetzigen Eigentümer die Grundstücke seit 1995 (der Gefragte) und 2001 (der Fragende) in Besitz, also beide mehr als 10 Jahre. Aber fundiert Rechnen kannst du sicher selbst.
Bei uns hat das übrigens lantmäteriet geklärt. Aber kann ja sein, dass dem Fragenden ein Anwalt zu teuer war. :YYAK: :YYAK: Wir brauchten keinen Anwalt, denn für uns war die Sache sonnenklar. Aber wir waren ja auch die Gefragten und somit völlig ungefrustet, nur froh, dass wir die Infiltrations losgeworden sind :perfekt: :D Du kannst dir natürlich vorstellen, dass der Fragende, ein heute noch saurer Schwede, sich auch an der Nase gezogen fühlte. Aber nun wissen beide Parteien, wie der Hase läuft.

Frustfreies Anwalt befragen wünsch ich dir! :YYAY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: Mo, 12 Okt, 2015 0:34 
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Auch ich kann dir keine fundierte Rechtsberatung zukommen lassen. Nur noch eine Anmerkung:

Sollte das nachbarschaftliche Verhältnis bereits nachhaltig Schaden genommen haben gibt es noch eine Lösung, die mir bei der Renovierung meiner Infiltrationsanlage auch angeboten wurde. Es handelt sich um eine biologische Kläranlage, die ein Infiltrieren mit 50 m Abstand zum Trinkwasserbrunnen nicht erforderlich macht.

Siehe hier: http://www.xn--markbddpburk-kcbr.se/

wird übrigens in Deutschland hergestellt: http://www.biorock.de/

Aber selbstverständlich ist ein herkömmliches Infiltrationbädd erheblich preisgünstiger.

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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: Mo, 12 Okt, 2015 20:33 
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Hej,

ich kann Lis nur zustimmen: unsere Filtrationsanlage liegt streng genommen auch außerhalb unseres Grundstücks und ist nicht als Servitut eingetragen. Was wer wann - vor unserer Zeit - vereinbart hat, weiß man nicht. Irgendwie ist diese Anlage da hingekommen, aber ein "Recht" darauf haben WIR jetzt sicher nicht. Im Gegensatz zum Servitut, daß ein Weg/Zufahrt zu unserem Grundstück durch das Fremdgrundstück liegen darf und daß ein Brunnen auf dem Fremdgrundstück geschlagen und genutzt werden darf. Letzterer ist zwar durch einen neuen (auf unserem Grundstück) ersetzt, aber nichtsdestotrotz ist der alte noch als Servitut eingetragen.

In unserem Fall sicher kein Problem, weil das umliegende Grundstück dem Staat gehört, es keiner nutzt und uns sicher auch keiner böswilligerweise den Betrieb untersagen wird, aber einen Anspruch hätten wir sicher nicht.

Je nachdem, wie Euer Verhältnis ist, laßt doch die Kommun mal vermitteln. Schließlich hat die (oder landstyrelsen) die Vorschrift ausgegeben, daß die Teile modernisiert/aufgerüstet werden MÜSSEN. Ist ja nicht auf Deinem Mist gewachsen

Viel Erfolg
Suse


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 Betreff des Beitrags: Re: Schwedisches Nachbarrecht
BeitragVerfasst: Di, 13 Okt, 2015 9:27 
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Seh ich auch so, dass die Kommune vielleicht eine Idee zur Lösung hat. Jedenfalls habe ich erlebt, dass die entsprechende Abteilung einer Kommune sofort bereit war, bei dem Problem der Renovierung vor Ort zu erscheinen, wenn ein Grundstück diesbezüglich Probleme bietet. Ob das überall so ist, weiß ich allerdings nicht. Fragen kostet nichts.
Gruß Ronja


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