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BeitragVerfasst: Fr, 31 Mär, 2006 21:03 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 10756
Plz/Ort: Schweden
Hej gast!

U. a. hattest Du gefragt: "...oder darf man dann nur 3 monate bleiben?..."

Also ich denke, wenn Ihr seit 5 Jahren eine Auswanderung plant, müsstet Ihr bereits herausgefunden haben, dass man ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht länger als 3 Monate bleiben darf.

_________________
Tjingeling!
Annika


Stå på dig - annars gör någon annan det!


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 Betreff des Beitrags: nein echt?
BeitragVerfasst: Fr, 31 Mär, 2006 21:16 
ach ehrlich! ohne pn keine aufenthaltsgenehmigung,d.h.man muß das land nach 3 monaten wieder verlassen!so schlau bin ich selber vergeßt es einfach es hat keinen zweck...


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 Betreff des Beitrags: Warum so unfreundlich???
BeitragVerfasst: Fr, 31 Mär, 2006 21:55 
Hallo an alle,

ich bin sehr erstaunt über den Ton, der hier im Gästebereich herrscht. Zunächst einmal hat ja nur jemand eine Frage gestellt und das Ganze in einer freundlichen Art. Und auch wenn man sich vielleicht manchmal fragt, wie Leute an die Auswanderung rangehen, kann man doch wohl freundlich bleiben.
Die Antworten, die hier gegeben wurden finde ich einfach nur peinlich und erinnern mich sehr an ein anderes Forum, in dem man immer gleich zerfleischt wird.

Grüße aus Målilla
von Sabine


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa, 01 Apr, 2006 8:33 
Ich habe die Diskusion im Gästebereich über "Schwanger in Schweden" mit Interesse verfolgt. Ich hätte nicht gedacht, das jemand auf dieses Schreiben überhaupt antwortet.
Man kann sicherlich geteilter Meinung sein, was manche Leute für eine Einstellung haben und was sie für sich in Schweden erhoffen. Darüber möchte ich aber auch jetzt keine Aussage treffen. Ich fínde, das sich doch einige unserer Forenmitglieder besser zurückgehalten hätten. Denn solche Antworten sind nicht mehr kostruktiv und schaffen nur Konfrontationen die unnötig sind. Hier wäre Schweigen besser gewesen.
In diesem Forum haben sich Menschen (keine Nationalitäten) zusammengefunden, die eine große Liebe miteinander teilen. Ich bin diesem Forum begetreten, weil ich eine große und positive Ressonanz erfahren habe, egal um welches Thema es ging. Ich hoffe und wünsche mir, das dies so bleibt.


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BeitragVerfasst: Sa, 01 Apr, 2006 9:28 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 17112
Plz/Ort: Bergisch Gladbach
Hej hej!

Ich habe die Beiträge mal zusammengefasst, damit man sich nicht
durch drei, vier Themen klicken muss.

Ich finde nicht, dass die Antworten besonderst unfreundlich gewesen
sind. Eher ehrlich.
Na gut, man hätte es etwas anders formulieren können :-)

Allerdings hat Gast, anstatt auf die nicht erhofften Antworten auf die
gestellten Gegenfragen antworten sollen.

Und wie Annika es richtig bemerkte: Wenn man sich schon seit fünf
Jahren mit Auswanderungsplänen beschäftigt, sollte man die
Aufenthaltsbestimmungen und Regelungen bzg. der Personennummer
schon kennen.

Gast hat geschrieben:
kann man sich das deutsche erziehungsgeld nach schicken lassen

Kommt drauf an.
Wenn man "richtig" auswandert wohl nicht.
Zitat:
Bundeserziehungsgeldgesetz
§ 1
Berechtigte

(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
.
.
.



Die anderen Fragen von Gast kann man ohne weitere Informationen
nicht beantworten.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Sa, 01 Apr, 2006 16:10 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
die Regeln fürs Einwandern werden alle Nase lang geändert und wenn Du 20 Behörden fragst bekommst du 20 verschiedene Antworten.

Also kann man garnicht auf solche Fragen antworten und wenn ich diesen grossen Schritt mache muss ich mir leider die Zeit und die Unannehmlichkeiten einplanen ,es geht schliesslich um meine Zukunft!

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

http://www.fbb-immobilien.eu
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BeitragVerfasst: Sa, 01 Apr, 2006 17:38 
Hallo Gast,
so unberechtigt finde ICH die Frage garnicht.
Vor ca. 10 Jahren ist meine Freundin nach Frankreich ausgewandert, und beakm dort auch Mutterschutzgeld und Erziehungsgeld, völlig unproblematisch Formular der Krankenkasse
EU ???. Einfach mal bei der Krankenkasse anrufen !!!
Wie es heute aussieht weiß ich nicht !!!!
Aber ich habe folgendes im Internet gefunden:

1.b
Ähnlich sieht es auch mit dem Anspruch auf Erziehungsgeld aus.

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. BErzGG kommt es auch hier vorrangig auf das Vorliegen eines Wohnsitzes im oben genannten Sinne oder hilfsweise (hier aber nicht einschlägig) eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland an.

Sofern Sie hier die Voraussetzungen nicht erfüllen sollten, müssten Sie sich gegebenenfalls vorab mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen, da nach meiner Kenntnis im EU-Ausland diesbezüglich aufgrund europarechtlicher Vorgaben dem Erziehungsgeld entsprechende staatliche Leistungen für EU-Ausländer vorgesehen sind.


Ich weiß es geht um Spanien aber Schweden ist ja auch in der EU.


Fragen kostet nichts !!!
Gibt keine dummen Fragen , nur dumme Antworten !!!


:arrow: :arrow: SACHLICH UND FREUNDLICH BLEIBEN !!!!
KEINER KANN ALLES WISSEN !!!
EMOTIONEN AUS SOLCHEN DISKUSSIONEN RAUSLASSEN :YYBP: :YYBP: :YYBP:


Gruß lustige nudel


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BeitragVerfasst: So, 02 Apr, 2006 14:53 
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Beiträge: 2838
Plz/Ort: Filipstad , Värmland , Schweden
Ich kann mich Kärleken und der lustigen Nudel nur anschliessen ! Wie soll ein Gast , der hier nur mal reinschnuppert wissen , welche Fragen hier schon X-mal durchgekaut wurden , oder wie wer auf welche Fragen allergisch reagiert?
Also immer schön freundlich bleiben , besonders im Gästebereich !
Und "Gast " sollte vielleicht nicht vom Kommentar eines einzelnen auf ein ganzes Forum schliessen ! Es ist nämlich so , dass sich viele , die zu dem Thema , also in diesem Fall schwanger auswandern , keine Erfahrung haben und sich desshalb auch nicht geäussert haben !

Martin

_________________
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Die Freizeitanlage im Herzen Ostvärmlands!
www.munkeberg.com


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BeitragVerfasst: Fr, 03 Nov, 2006 17:43 
Frage mal Deine Deutsche Krankenkasse zu dem Thema. Die Privatkasse wird wohl mitspielen - aber die Gesetzlichen werden sich da querstellen.
Die haben nämlich in Deutschland schon für jede Geburt pauschal in einen Topf "gelöhnt" - und sehen sicher keine Veranlassung ohne dass ein Notfall (Frühgeburt oder so) vorläge eine Geburt im Ausland zu bezahlen.

Machen kannst Du´s - aber es wird sehr warhscheinlich ein eher teuerer Spaß - Du bist so oder so als Privatpatient unterwegs.

Deine Subventionen - und da widerspreche ich meinen Vorrednern - kannst Du teilweise mitnehmen. Zumindest das Kindergeld geht nach der Staatsbürgerschaft. (Das Erziehnugsgeld wohl nicht...) Da andere Staaten mitunter nach dem Wohnsitzprinzip Kindergeld bezahlen - könntest Du (mit erstem Wohsitz! - den Du aber wohl nicht bekommst...) sogar in die glückliche Lage geraten und von Deutschland und deinem Wohnsitzland Kindergeld bekommen. (Ob das im Falle von Schweden so wäre weis ich jetzt nicht so aus dem Kopf - aber Du hast ja eh´keinen ersten Woihnsitz)

Also ich würde in Deutschalnd angemeldet bleiben - dort mein Kind zur Welt bringen - und nach den ersten U´s damit als Touri nach Schweden fahren und dort meine Erziehnugszeit verleben

Das Erziehungsgeld kommt auf das deutsche Konto - Falls Du Deine Wohnung zwischenzeitig aufgeben möchtest kannst Du Dich ja bei Deinen Eltern, Freunden oder Verandten anmelden - und gut isses.
Schliesslich fragt Dich in Schweden kein Mensch wie lange Du schon im Lande bist... Notfalls fährt man halt mal kurz in eines der Bruderländer...


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BeitragVerfasst: Sa, 18 Nov, 2006 9:32 
hallo
also ich hab ne Freundin in der Schweiz und die hat es genauso gemacht wie oben beschrieben und es hat funktioniert......
Sie hat alle Vorsorgeuntersuchungen hier machen lassen weil in der Schweiz wohl nur 2 bezahlt werden und hat das Kind auch hier bekommen usw...

MfG Katja


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