Das Frage-, Antwort- und Spaßportal für alle Schwedenfans

Solidarität | Cолідарність
Schwedeninfos:Treibstoffpreise WechselkursStellenangeboteEinkaufenKalender
Schwedenurlaub:Online ReiseführerFährüberfahrtenFerienhäuserZimmerWoMo/WW mieten
Unterhaltung:ChatWebcamsGalerie
Schwedisch lernen:Unterwegs & nebenbei: Lerne beim Sport, Kochen oder im Auto.
Tipp:ab 37,90 € - mit dem Sparpreis Europa der Bahn nach Schweden.


Aktuelle Zeit: Do, 25 Apr, 2024 18:15

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rückritt vom Maklervertrag
BeitragVerfasst: So, 15 Jan, 2023 17:48 
Offline
war schon mal hier
war schon mal hier

Registriert: 23.11.2022
Beiträge: 8
Hej zusammen,

nur eine kurze Frage: Kann entweder der Verkäufer oder Käufer eines Hauses in SE vom Maklervertrag zurücktreten? Oder ist das mit der Unterschrift "besiegelt" oder gibt es auch dort eine Art Widerrufsrecht?

Besten Dank schon im Vorfeld.

LG Nadine

_________________
Ich habe keine Macken!
Das sind Spezialeffekte!!!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rückritt vom Maklervertrag
BeitragVerfasst: So, 15 Jan, 2023 18:27 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 17.04.2015
Beiträge: 1956
Plz/Ort: hela världen
NaScha hat geschrieben:
Hej zusammen,

nur eine kurze Frage: Kann entweder der Verkäufer oder Käufer eines Hauses in SE vom Maklervertrag zurücktreten? Oder ist das mit der Unterschrift "besiegelt" oder gibt es auch dort eine Art Widerrufsrecht?

Besten Dank schon im Vorfeld.

LG Nadine


"Både säljaren och mäklaren kan avsluta ett förmedlingsuppdrag genom att säga upp uppdragsavtalet. Det brukar stå i uppdragsavtalet hur och när avtalet kan sägas upp. Om det är säljaren som säger upp avtalet ska mäklaren ge en skriftlig bekräftelse på att avtalet har sagts upp."

Normalerweise steht in dem Vertrag wie er beendet werden kann.

https://fmi.se/vad-galler-vid-formedling/intaget/formedlingsuppdraget/

_________________
Nordic by Nature


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rückritt vom Maklervertrag
BeitragVerfasst: So, 15 Jan, 2023 18:32 
Offline
war schon mal hier
war schon mal hier

Registriert: 23.11.2022
Beiträge: 8
Danke Scotty,

ich meinte allerdings wenn Verkäufer und Käufer beim Makler den "Kaufvertrag" unterschrieben haben, ob dann innerhalb einer Frist noch Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann.

Besten Dank nochmal...

_________________
Ich habe keine Macken!
Das sind Spezialeffekte!!!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rückritt vom Maklervertrag
BeitragVerfasst: So, 15 Jan, 2023 19:18 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 17.04.2015
Beiträge: 1956
Plz/Ort: hela världen
Wenn Käufer und Verkäufer unterschrieben haben ist der Vertrag bindend.
Evtl. Rücktrittsfristen müßen im Vertrag festgehalten sein.
Aus dem Vertrag kommt man dann sonst kaum wieder raus.
Es müssen schon schwerwiegende Gründe wie verschwiegene Mängel oder andere falsche Angaben zu Grunde liegen.
Sollte der Käufer nicht zahlen können oder den Vertrag anderweitig brechen kann der Verkäufer aussteigen.
Er kann dann in der Regel die Anzahlung behalten und ggf weitere Entschädigung verlangen.

Letztendlich immer eine Einzelfallbetrachtung, das ganze sichert dann meist das Einkommen der Anwälte.

https://lexly.se/faq/forsaljning-fastighet/kan-man-angra-sig-efter-att-man-har-skrivit-under-kontraktet

_________________
Nordic by Nature


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rückritt vom Maklervertrag
BeitragVerfasst: Mo, 16 Jan, 2023 5:47 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
NaScha hat geschrieben:
Danke Scotty,

ich meinte allerdings wenn Verkäufer und Käufer beim Makler den "Kaufvertrag" unterschrieben haben, ob dann innerhalb einer Frist noch Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann.

Besten Dank nochmal...

In der Regel unterschreibt man zweimal:
einen Vorvertrag und einen endgültigen.
Zumindest bei uns stand im Vorvertrag eine Klausel, die das regelte.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


Nach oben
 Profil  
 
Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute


Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:




Impressum und rechtliche Hinweise | Nutzungsbedingungen | Datenschutzrichtlinie


Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO