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 Betreff des Beitrags: Rentier zählt nicht
BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 8:20 
Mittwoch, 13. April 2005



Haarwild ist nicht gleich Haarwild
Rentier zählt nicht

Ein Autofahrer ist nicht in jedem Fall gegen Wildunfälle versichert. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil. Vielmehr gelte der Versicherungsschutz nur bei Zusammenstößen mit so genanntem Haarwild, das im Bundesjagdgesetz ausdrücklich aufgezählt sei (AZ: 7 U 190/02). Dazu gehörten Rotwild und Damwild.
 
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte bei einem Urlaub in Norwegen mit seinem Wagen einen Unfall erlitten, weil ihm nach seinen Angaben ein Rentier in das Fahrzeug gelaufen war. Die Versicherung weigerte sich jedoch, den Schaden zu bezahlen.
Nach ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen greife der Versicherungsschutz nur bei Unfällen mit bestimmten Haarwildarten, heißt es in dem in der Zeitschrift "recht und schaden" veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung des OLG ist es durchaus zulässig, wenn die Versicherung den Schutz auf bestimmte Wildtierarten beschränke, die in Deutschland regelmäßig anzutreffen seien. 
Quelle: n-tv.de


 


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 12:09 
Hej Sobbo

Das glaube ich doch jetzt wohl nicht, ich bin zwar kein Autofahrer, aber sowas ist für mich Kleinkariert.

Muss sich ein Autofahrer jetzt sein Urlaubsland nach den Tierarten seiner Versicherungsgesellschaft aussuchen?


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 13:55 
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Muss doch gleich mal in meiner Police nachschauen ob ein Unfall mit einem Elch auch versichert ist. Nicht das ich noch im Falle eines Falles einen Elch zum Hirsch machen muss.


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 15:46 
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:YYAT: :YYAT: :YYAT: :YYAT: :YYAT:

Entschuldigung...kleiner hysterischer Anfall!!!
Das darf ja wohl echt nicht war sein.Mal gleich bei meiner Versicherung nachfragen ob die auch so blöd sind.
Hoffentlich läuft mir kein Igel vors Auto das ist ja
bekanntlich Stachelwild und somit bestimmt nicht mitversichert.
Ach ja Wildschweine gelten ja im allgemeinen als Stinkwild, auch
nicht versichert. Oder Schnecken (Schleimwild) nicht zu vergessen die Elefanten die häufig bei uns auftreten (Rüsselwild)
Ne, ne :YYAV: dagegen ist man nicht versichert.....

:YYBN: :YYBN: :YYBN: :YYBN: :YYBN: :YYBN: :YYBN:

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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 16:10 
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........da fällt mir so ein total süsser Bilderwitz ein, den ich mal vor jahren in einer Zeitschrift entdeckte, ausgeschnitten hab und in den Versicherungsordner in D in der Firma geheftet hatte. So hatte man wenigstens etwas zu schmunzeln, wenn man den Ordner brauchte.

Und zwar erklärte ein Versicherungsvertreter einem auf dem Sofa sitzenden Ehepaar gaaaanz ernst: und das Besondere bei dieser Lebensversicherung: die Versicherungssumme verdoppelt sich, wenn ihr Ehegatte durch einen vergifteten Pfeil ums Leben kommt! -Die Gesichter der drei Anwesenden - Versicherungsvertreter u. Eheleute waren sowas von köstlich!

Na denn -

:YY: Sabine


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 17:40 
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Huhuuuu Andrea!!! :YYAC:

Grööööööööööööööööhl! :YYAI: :YYAI: plumps :YYBB: :YYBB: Hilft mir mal bitte jemand auf????? :YYAI:

Aber ... liebeste Andrea ... Du hast ja das FEDERwild und das FISCHwild vergessen!!! :YYBD:

Oooohhhhhhhh je!!! Montag rufe ich die Allianz an ... und den ADAC. Wer weiss denn schon, ob der ADAC-Rechtsschutz greift, wenn man keine Chance hat, das Rentier als Hirsch zu deklarieren???

Liebe Grüße
Heike :YY:

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Alla har lust till himlen, men inte till vägen som för dit.


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 18:38 
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Hallo Sobbo,
...danke Dir für diese klasse Info,über die wir uns noch keine Gedanken gemacht hatten.Beinahe-Zusammenstöße mit Rens waren in Härjedalen an der Tagesordnung,Elche sehe ich doch lieber abseits der Asphaltpiste.Werden uns morgen bei der HUK schlau machen.

Liebe Grüße Kalle

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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 20:35 
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Ich hatte vor 6 Jahren einen kleinen Zusammenstoß mit einem Elch. Der Schaden wurde anstandslos von der Teilkaskoversicherung (LVM) bezahlt.

Erich


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 21:02 
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Das schreibt die Gothaer-Versicherung:
Zusammenstoß mit Haarwild ist eine versicherte Gefahr in der Teilkasko-Versicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach AKB ist, dass sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befindet. Schäden, die bei einem geglückten Brems- oder Ausweichmanöver entstehen, (z.B. Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn), werden demnach nicht ersetzt. Achtung! Haarwild definiert sich über §2 I Bundesjagdgesetz. Es reicht vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zum Murmeltier und endet bei Fischotter und Seehund. So gehören z.B. Kühe Hunde oder Katzen nicht zum Haarwild.

Hier ein Auszug von:
http://www.v-wie-versichern.de/autovers ... arwild.htm

In der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Für den Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) ist Voraussetzung, dass sich der Zusammenstoß mit dem Haarwild das KFZ noch in Bewegung befunden hat. Achtung, Schäden die durch Brems- oder Ausweichmanöver entstehen werden nicht ersetzt. Wichtig ist auch, es muss sich um ein Haarwild handeln, also nicht gezähmt , wie z.Bsp.. Kuh, Hund, Katze etc., und behaart sein. Wildgänse etc. gelten nicht als Haarwild.

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Ich vermute, dass Schäden, die durch Rentiere entstehen, nicht bezahlt werden, da diese keine wilden Tiere sind. Elche sind wild lebende Tiere, die frei im Wald leben – Rentiere sind gezähmt.

Schönen Abend noch
Erich

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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2005 21:23 
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Hej,hej,
...gibt es vielleicht für den Fall der Fälle eine Zusatzversicherung?
Wäre interessant zu wissen.
Danke Euch
Kalle

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