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Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Rentenbesteuerung
BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2012 9:24 
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war schon mal hier
war schon mal hier

Registriert: 26.10.2010
Beiträge: 8
Haro hat geschrieben:

Hej splitty,

im Grundsatz ging es ja hier um die Rentenbesteuerung und da ist es so das Renten und Pensionen von in Schweden oder im EU Ausland lebenden Deutschen auch in Deutschland besteuert werden.
Das man immer dort Steuern bezahlt, wo man wohnt kann man so Pauschal nicht behaupten, so sicher ist das nämlich nicht.
Dein Fall, wo Du in Schweden wohnst und im Ausland arbeitest ist eine von den AUSNAHMEN!.
Könnte es in deinem Fall so sein das Du bei einer schwedischen Firma angestellt bist und für die im Ausland arbeitest? Dann ist es normal das Du in Schweden Steuern bezahlst. Würdest Du aber z.B. bei einer deutschen Firma angestellt sein, in Deutschland oder anderen Ländern der EU arbeiten und in Schweden wohnen müsstest Du nämlich in Deutschland Steuern bezahlen. So einen Fall kennen wir nämlich. Also, so einfach ist das alles nicht!


Hallo Haro

wenn das wäre, wie Du das sagst, dann würde ich momentan im falschen Land Steuern zahlen, den:
- ich arbeite nicht für eine schwedische Firma
- ich bin nicht für eine Schweizer Firma ins Ausland geschickt worden
- meine Firma hat Ihren Hauptsitz in der Schweiz und keinen 2. Sitz sonst irgendwo

ich arbeite einfach von Schweden aus für eine Firma in der Schweiz, da mein Mann hier eine Arbeitsstelle hat.
Ich bezahle hier in Schweden Steuern, Krankenkasse und bin hier Rentenversichert.
Dies ist der normale Fall - ich habe mich zuerst nämlich bei der schwedischen Behörde gemeldet und die haben mir die gleiche Auskunft gegeben. Als ich mich dann in der Schweiz darum gekümmert habe, kam das dann auf einmal ganz anders heraus.
Ich bin nicht die einzige, die das genau so handhaben muss. Ich kenne auch einen Deutschen, der für eine deutsche Firma arbeitet, welche hier auch keinen Sitz hat und auch er bezahlt schön brav seine Steuern hier.

Was mit der Rente geschieht ist wohl eine andere Sache und es ist möglich, dass dies anders gehandhabt wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenbesteuerung
BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2012 12:19 
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Registriert: 02.05.2008
Beiträge: 18
Plz/Ort: Rosenfors
splitty hat geschrieben:
- ich arbeite nicht für eine schwedische Firma
- ich bin nicht für eine Schweizer Firma ins Ausland geschickt worden
- meine Firma hat Ihren Hauptsitz in der Schweiz und keinen 2. Sitz sonst irgendwo

ich arbeite einfach von Schweden aus für eine Firma in der Schweiz, da mein Mann hier eine Arbeitsstelle hat.

Hej splitty,

Du weißt doch das die Steuergesetze das komplizierteste ist was den Bürgern von der Politik angetan wird. Da gibt es so viele Ausnahmen und Sonderegelungen das selbst Steuerbeamte und Steuerberater dort manchmal erst nach einigen dicken Büchern wälzen durchsteigen.
In deinem Fall gilt es zu beachten das die Schweiz KEIN! EU Land ist und ich weiß nicht ob Deutschland mit der Schweiz in Beziehung Steuerecht ein Abkommen hat, so viel ich weiß fällt das dann nicht unter das Doppelbesteuerungsgesetz der EU. Dadurch kann es nämlich sein das dein Fall eben doch eine Ausnahme ist.

Ich bin kein Steuerspezialist aber so wie es aussieht kommt es da wirklich auf jeden Einzelfall an. Ich weiß nur das ich jemanden kenne die seinen Wohnsitz in Schweden hat, bei einer deutschen Firma in Deutschland arbeiten und auch dort seine Steuern bezahlt. Wenn dem nicht so wäre würde der deutsche Staat den in Deutschland Beschäftigten die Steuern schenken und ich glaube das würde Schäuble nicht machen. :wink:
Die Finanzämter machen so wie es aussieht vieles wie sie gerade wollen und ihnen der Sinn steht.
Das ist das gleiche wie bei den Rentnern, viele werden, wenn Sie im EU- Ausland leben und ihren Wohnsitz da haben in Deutschland "ausgesteuert" und andere nicht, bei denen wird wer weiß was für ein Zirkus gemacht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenbesteuerung
BeitragVerfasst: Fr, 13 Jan, 2012 13:34 
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Hallo,

nochmal:

Es gibt keine feste Regel!!!!! Die betroffenen Staaten regeln es in sog. Doppelbsteuerungsabkommen. Und da kann es mal so und mal so sein. Je nach den Interessen der einzelnen Ländern.

Daher sind Eure Diskussionen sinnlos. Es hilft nur im konkreten Fall nachzulesen!

Gruß
Tom

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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenbesteuerung
BeitragVerfasst: Sa, 24 Mär, 2012 21:03 
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Registriert: 02.05.2008
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tomtom112 hat geschrieben:
Es gibt keine feste Regel!!!!! Die betroffenen Staaten regeln es in sog. Doppelbsteuerungsabkommen. Und da kann es mal so und mal so sein. Je nach den Interessen der einzelnen Ländern.

Daher sind Eure Diskussionen sinnlos. Es hilft nur im konkreten Fall nachzulesen!
Hejsan Tom,

wie schon geschrieben ist es im Normalfall! so das ein Einkommen normal! dort versteuert wird, wo es verdient wird. Aber es ist schon wie Du geschrieben hast, bei den ganzen Steuergesetzen und den ganzen Sonderregelungen und Ausnahmen, wo es noch auf so viele Sachen wie den Firmensitz, den Wohnssitz des Arbeitnehmers oder den Arbeitsort (Montage) usw. ankommt ist es am besten man informiert sich soweit man das selber überhaupt kann :? für jeden Einzelfall. Am allerbesten man geht zu einem Steuerberater der sich im europäischen! Steuerrecht auskennt.

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