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BeitragVerfasst: Di, 06 Jul, 2010 9:57 
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Beiträge: 13
Hej,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Wir leben seit einigen Jahren in Schweden und die deutsche Rentenversicherung
schickt uns das Formular R 851 zu, mit der Bitte dieses auszufüllen.
Es geht hier um den Transfer der deutschen Rente nach Schweden. Hier meine Fragen:

1. Was geschieht, wenn der € sich erholt und dadurch der Kurs günstiger ist. Wie vor einem knappen Jahr, wo er über 9,4 Skr lag.
Wird die Rente in regelmäßigen Abständen angepaßt, oder bleibt es bei der jeweiligen "Erstumrechnung"? Dieses könnte sich ja
entsprechend negativ auswirken.

2. Hat jemand Erfahrung mit dem o. a. Formular und ist gerade in letzter Zeit deswegen angeschrieben worden ?

3. Wird die Rente in Schweden noch einmal besteuert ?

4. Kann man mit Hinweis auf einen deutschen Wohnsitz sich die Rente weiterhin auf ein deutsches Konto überweisen lassen.

Ich würde mich freuen, wenn ich einige Hinweise zu der Thematik bekomme.


Hejdå

reposaari


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BeitragVerfasst: Di, 06 Jul, 2010 15:34 
vielleicht reicht ein deutsches konto um sich die rente in euro dahin überweisen zu lassen, aber sicher weiß ich das nicht


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BeitragVerfasst: Di, 06 Jul, 2010 18:36 
1 & 2 weiss ich leider nciht.

3) nein du kannst dir aussuchen ob du sie in schweden oder deutschland versteuern willst auch wenn du nur einen schwedischen wohnsitz hast

4) geht auch ohne deutschen wohnsitz. holt euch einfach bei irgendeiner bank (ich kann die netbank.de empfehlen) ein deutsches konto, lasst die rente wie gewohnt dahin überweisen und schiebt euch das geld nach schweden rüber per überweisung/dauerauftrag.


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BeitragVerfasst: Di, 06 Jul, 2010 20:37 
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Beiträge: 367
Plz/Ort: Vimmerby und Gronau
Hej, Reposaari,
nach meiner Kenntnis ist es folgendermaßen:

Die Überweisung ( Sepa ) Deiner Rente nach Schweden erfolgt in Euro. Du erhälst dafür den jeweils aktuellen Tagesbriefkurs ( besser als Geldkurs ) in SEK. Dieser wird Deinem schwed. Konto gut geschrieben. Die Bank, bei mir Swedbank, nimmt dafür 10 SEK Gebühren.
Die Rente wird nur in Deutschland versteuert und Du zahlst dort auch die Krankenversicherung.
Wir haben unseren Wohnsitz in Deutschland behalten ( Doppelwohnsitz in Schweden ) und auch unser Bankkonto. Dorthin gehen die Altersbezüge von meiner Frau und mir. Je nach Erfordernis und Verbrauch in Schweden, veranlassen wir die Überweisungen dann selbst.
:YY:

_________________

" När man kastar skit i fläkten gäller det att ducka! "


Hej då, Vimmerbybo


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BeitragVerfasst: Mi, 07 Jul, 2010 8:52 
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Registriert: 04.07.2010
Beiträge: 13
Erstmal danke für die bisherigen Antworten -

Hej Vimmerbybo,

Deine präzisen Informationen haben uns sehr geholfen - die Problematik bei uns bestand darin, dass wir jahrelang in der Försäkringskassan waren und obwohl wir dort alles persönlich geklärt hatten, wollten die netten Mitarbeiter keinen Ausgleich mit unserer deutschen Krankenkasse und wir bekamen die
schwedische Patientencard.
Jetzt schrieb uns die Försäkringskassan und und wir sollten das Formular E 121 von unser deutschen Krankenkasse ausfüllen lassen.
Alles ok und wir bekamen vom deutschen Versicherer die Auslandskarte für Deutschland. Wir haben auch einen Wohnsitz in Deutschland.

Nun schrieb uns die deutsche Rentenversicherung an und wir sollten das im vorherigen Beitrag genannte Formular ausfüllen.
Unter anderem hieß es im Anschreiben ....... auf Grund eines Datenabgleiches haben wir erfahren, dass der Wohnsitz nach Schweden verlegt wurde und
gleichzeitig wurde - das ist allerdings klar - nach der personnr gefragt und wie lange wir schon in Schweden leben.
Weitere Informationen waren leider nicht beigefügt und auch im Internet ( BfA ) war nichts Spezielles zu finden.
Ich könnte mir vorstellen, dass etliche Deutsche in Schweden in letzter Zeit angeschrieben wurden.

Ha det så bra!

reposaari

å


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BeitragVerfasst: So, 11 Jul, 2010 16:39 
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Registriert: 04.07.2010
Beiträge: 13
Danke, dieses war ein sehr hilfreicher Tipp - Nr. 4.
Es hat sich gelohnt hier mein Problem zu erörtern.

Bis zum nächsten Mal


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