Hallo und hej,
wie geht Ihr mit der Reklamation von Arbeiten um, die unqualifiziert durch schwedische Handwerker ausgeführten wurden? Da wir fast alles mit Bekannten aus D. selbermachen, gibt es nur wenige Bau-Gewerke, für die wir z.B. einen Maurer benötigen. Im konkreten Fall hatte er die Aufgabe, die beiden ca 7,50 m hohen Schornsteinwände im Flur zu verputzen. Davon allerdings nur die unteren ca. 5 1/2 Meter. Der obere Teil soll "historisch" wie vorhanden bleiben.
Das Foto zeigt die unverputzten Wände von unten, d.h. vertikal nach oben.
Ein älterer ehemaliger deutscher Maurer hat das Ergebnis gesehen, sich unserem Urteil angeschlossen und die Arbeiten nach den Regeln des Handwerks als ungenügend (also mit "6") bewertet. Der Schwede hatte statt Zimmerputz mit glatt verputzten Wänden wie von uns gefordert und mehrmals mit ihm besprochen, eine Art Außenputz mit Dellen, Kwastspuren usw. angefertigt.
Ohne jetzt zu sehr in Details einzusteigen: nach langem Hin und Her hat er den Putz jetzt unseren Wünschen entsprechend "nachgebessert" und mir darüber eine komplett neue Rechnung nach unserer Rückkehr nach D. zugesandt.
In D. sind Nachbesserungen kostenlos zu machen. Unser Problem: wir müssen leider noch weiter mit ihm zusammen arbeiten. Er hat in der Vergangenheit gute Arbeiten für uns gemacht. Aber leider hält er unsere Anforderungen anscheinend für zu extrem. (Für die Arbeiten haben wir ihm sogar ein Arbeitsgerüst gebaut.)
Wie sind in S. Reklamationen, Verbraucherschutz usw. geregelt? Gibt es dafür eine Institution?
Gernot