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 Betreff des Beitrags: Rechtsstreit mit deutschen Mietern
BeitragVerfasst: Mi, 09 Okt, 2013 20:14 
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war schon mal hier
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Beiträge: 8
Hallo alle zusammen!
Ich hoffe unter euch findet sich jemand, der Erfahrungswerte beisteuern kann und mir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben kann.

Ich betreibe ein kleines Bed & Breakfast. Meine Gäste kommen aus inzwischen 18 verschiedenen Ländern. Dabei sind etwa 30% Deutsche, 30% Schweden! Im vergangenen Jahr hatten wir eine deutsche Familie hier, die nicht zufrieden war mit unserem Service und nun versucht Geld von uns zu bekommen. Sie sind inzwischen soweit, dass sie Klage in Deutschland eingereicht haben. Meine Frage an euch ist nun: Wo ist eigentlich der Gerichtsstand? Ich lebe mit meinem Mann seit ca. 4 Jahren hier in Schweden, die Firma ist auch in Schweden angemeldet.

Würde mich freuen, wenn jemand die rechtlichen Grundlagen kennt bzw. weiß wo man diese Info bekommen kann.

Danke
Maren

_________________
www.bjoerkhyddan.net
Wenn du etwas haben willst, was du noch nie hattest - tu etwas dafür, was du noch nie getan hast!


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BeitragVerfasst: Mi, 09 Okt, 2013 22:32 
Gerichtsstand ist natürlich Schweden.
Haben die denn einen schwedischsprachigen Anwalt?

Schreib deren Anwalt doch einfach auf schwedisch, sollen die sich doch drum kümmern das zu übersetzen.

Lasst Euch auf jeden Fall keine angst einjagen, hier gilt schlieslich schwedisches Recht und Hunde die bellen , beissen nicht.

Mich interessiert der Fall, habe da auch soon paar Leute die mich ärgern wollen.


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 6:00 
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findus hat geschrieben:
Gerichtsstand ist natürlich Schweden.
Ich bin da anderer Meinung.

Wenn der klagende Mieter die Wohnung über -> http://www.fewo-direkt.de/ferienwohnung ... s/p2010121 oder -> http://www.booking.com/hotel/se/bjorkhyddan.de.html gebucht hat, ist der Gerichtsstand in Deutschland.
Zitat:
Wird der Vertrag mit einem gewerblichen Anbieter im Inland abgeschlossen, sind die deutschen Gerichte zuständig und ist deutsches Recht anwendbar.
http://www.anwaltonline.org/tips/ferienhaus/

Haben die Mieter die Wohnung vor Ort angemietet, wird der Gerichtsstand wohl in Schweden sein?!?
Zitat:
Liegt das Ferienobjekt bei einer Privatvermietung im Ausland, muss in der Regel auch im Ausland nach dortigem Recht geklagt werden, ...
http://www.anwaltonline.org/tips/ferienhaus/

Leider findet man auf http://www.bjoerkhyddan.net/ keinerlei AGB, aus denen hervorgehen könnte, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist.
Da unsere Spekulationen hier im Forum Maren und Fred nicht viel nutzen, empfehle ich ihnen, sich an einen örtlichen, fachkundigen Anwalt zu wenden.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 9:19 
Värmi hat geschrieben:
Leider findet man auf http://www.bjoerkhyddan.net/ keinerlei AGB, aus denen hervorgehen könnte, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist.

Deswegen, und wegen der gesmten Aufmachung der Seite, lässt sich doch auf einen Privatanbieter schliessen.
Vielleicht haben die beiden eine hobbyverksamhet angemeldet, aber nach einem gewerblichen Betrieb sieht da nciht aus?
Für mich sieht das hier jedenfalls ganz starkt nach Privatanbietern aus: Mutti, Vati und Katze Smula: http://www.bjoerkhyddan.net/de/Gastgeber.html

Värmi hat geschrieben:
Wird der Vertrag mit einem gewerblichen Anbieter im Inland abgeschlossen

Also wenn der TE jetzt ein gewerblciher Anbieter wäre, wiso gelte dann bei Abschluss über booking.com deutsches Recht?

Solange die Mieter sich nicht unmittelbar geäussert und Nachbesserung gefordert haben, sidn evtl. Ansprüche nach deutschem Recht eh verfallen, heisst es ja auch in deinem Link:
Zitat:
Wichtig bei Mängeln ist, dass diese dem Vermieter bzw. der Veranstalter/Ferienhausagentur unverzüglich mitgeteilt werden und Abhilfe verlangt wird, da der Reisende sonst seine Mängelansprüche verlieren kann.


Wäre aber dennoch interessiertt zu wissen, wie nach diesen umständen ein deutsches Gericht etwas bewirken sollte?


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 9:59 
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findus hat geschrieben:
Värmi hat geschrieben:
Wird der Vertrag mit einem gewerblichen Anbieter im Inland abgeschlossen

Also wenn der TE jetzt ein gewerblciher Anbieter wäre, wiso gelte dann bei Abschluss über booking.com deutsches Recht?
Ich weiß es nicht, Findus. Dafür ist mein juristisches Wissen zu mangelhaft.

Wenn ich aber z.B. ein Ferienhaus/wohnung über fewo-direkt.de buche, so sehe ich in den AGB -> http://www.fewo-direkt.de/info/legal/agb-urlauber
Zitat:
16. Sonstiges

(1) Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für mich bedeutet das, dass der Gerichtsstand in Deutschland liegt. Oder nicht? :YYAK:
Wie es bei booking.com aussieht, weiß ich nicht. Die haben ihren Firmensitz in Holland.

findus hat geschrieben:
Solange die Mieter sich nicht unmittelbar geäussert und Nachbesserung gefordert haben, sidn evtl. Ansprüche nach deutschem Recht eh verfallen, heisst es ja auch in deinem Link:
Zitat:
Wichtig bei Mängeln ist, dass diese dem Vermieter bzw. der Veranstalter/Ferienhausagentur unverzüglich mitgeteilt werden und Abhilfe verlangt wird, da der Reisende sonst seine Mängelansprüche verlieren kann.
Gutes Argument! :perfekt:
Aber wir wissen ja gar nicht, was der Mieter bemängelt hat und ob er schon vor Ort darauf hingewiesen hat.

Vielleicht gibt uns Maren ja noch weitere Informationen.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 10:05 
Värmi hat geschrieben:
Für mich bedeutet das, dass der Gerichtsstand in Deutschland liegt. Oder nicht? :YYAK:

Ich glaube aber dass sich die dortigen AGB auf die Beziehungen zwischen dir als Mieter zu dem Vermittler fewo-direkt beziehen, nciht auf die Beziehung zwischen dir als Mieter und dem Vermieter.


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 10:46 
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findus hat geschrieben:
Ich glaube aber dass sich die dortigen AGB auf die Beziehungen zwischen dir als Mieter zu dem Vermittler fewo-direkt beziehen, nciht auf die Beziehung zwischen dir als Mieter und dem Vermieter.
Damit könntest du natürlich recht haben.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sich mit der Materie auskennt.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 10:58 
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In solchen Fällen würde ich mich nicht auf das Halbwissen von Foris verlassen. Es soll Rechtsanwälte geben ...

_________________
Ferien in Småland: http://www.ferienhausmiete.de/ferienhau ... j_nr=34130
www.wikingerabenteuer.wordpress.com


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 11:48 
Vita hat geschrieben:
Es soll Rechtsanwälte geben

Jau und die kosten schnell viel mehr Geld als eine Woche Haus mieten, da kann man den sich beschwerenden Kunden auch gleich das Geld wiedergeben.
Was ja evtl. etwas ist, worauf die Kunden spekulieren könnten:-)

Värmi hat geschrieben:
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sich mit der Materie auskennt.

Oder jemand der auch schonmal Stress mit Mietern + Anwalt gehabt hat und das irgendwie erfolgreich abschütteln konnte.
Ich habe zu solchen Themen in diesen Foren aber leider auch noch nie rechtlcih korrekte Infos gefunden, wohl aber hilfreiche Tipps um Problemen aus dem Weg zu gehen.

In dem Fall des Threaderstellers würde ich zum Beispiel die Domain auf meine schwedische Adresse registrieren, schon alleine um Abmahnungen nach deutschem Recht aus dem Weg zu gehen und jegliche Verbindung zum deutschen Rechtssystem zu vermeiden. Aber siehe da: die Domain ist schon volkommen korrekt auf deren schwedische Adresse registriert, nichts lässt darauf schliessen, dass der Gerichststand Deutschland sein könnte.

Hoffe auf jeden Fall, dass der TE us am laufenden hält, wie die Geschichte denn nun ausgegangen ist, ist ja für Mieter und Vermieter gleichermassen interessant.


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BeitragVerfasst: Do, 10 Okt, 2013 12:02 
Värmi, bei Fewo-direkt schliesst der Mieter den Mietvertrag nicht mit FEWO sondern mit dem jeweiligen Vermieter, es kommt nur eine Anfrage ueber FEWO-direkt und der Rest wird dann (oft) per email geklärt, samt verbindliche Buchung (man kann zwar Auch ein onlinebuchungsmodul da haben wie das funktioniert weiss ich aber nicht).

Ich denke also das der Gerichtsstand des Vermieters zuständig ist da wie gesagt der Mietvertrag privat und ausserhalb von FEWO geschlossen wird


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