Hej hej!
Ich möchte in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass das Zitieren von kompletten Zeitungsartikel verboten ist.
Ein
kurzer Anreißer eines Artikels mit einem weiterführenden Link wird jedoch in der Regel geduldet.
Sogenannte Pressemitteilungen, auch Presseerklärungen, Presseaussendungen, Pressetext oder Presseinformation genannt, sind zwar auch urheberrechtlich geschütz, dürfen aber - sofern keine anderen Lizenzregelungen getroffen werden - aufgrund der aus dem Zweck ergehenden konkludenten
* Einwilligung als fremdes Werk unter Quellenangabe sinnentsprechend veröffentlicht werden.
Bitte bedenkt: Nicht nur ich sondern auch der Beitragsersteller kann durch das Kopieren von mehr oder weniger kompletten urheberrechtlich geschützten Texten finanziellen Ärger bekommen.

Värmi
*Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.sorry, das wusste ich nicht. kommt nicht mehr vor. werde es nächstesmal kurz anreissen und dann einen link setzen