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 Betreff des Beitrags: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 14:12 
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war schon mal hier
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Hallo,
heute habe ich eine Mitteilung von Radiotjänst bekommen hinsichtlich der Tv - Gebühren und konnte auch auf der angegebenen Internetseite
keinen Eintrag finden - der meiner Situation gerecht wird!
Ich habe bewußt in Schweden kein Tv und Internet empfang - die Zeit in Schweden lese ich nur Bücher oder Zeitungen!
Muß ich trotzdem wie in Deutschland Rundfunkgebühren zahlen und warum gerade jetzt nach 20 Jahren !
vielleicht kann mir einer von Euch die Fragen Beantworten- Danke
Gruß
Saab-900


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 15:48 
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Beiträge: 1375
Hallo Saab 900,

das

"Är du utländsk medborgare och har fritidshus i Sverige? Har du tv-mottagare i fritidshuset ska du betala radio- och tv-avgift till Radiotjänst."

ist doch eindeutig. Schreib denen, dass du keinen Fernsehempfänger hast und gut ist.

https://www.radiotjanst.se/sv/Kundservi ... v-avgift1/

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 16:29 
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Habe Heute auch das Schreiben erhalten. Ich kann allerdings kein schwedisches Fernsehen empfangen und schwedisches Radio höre ich nicht.
Ich fürchte aber ich muss trotzdem bezahlen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 18:19 
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Tittar du inte på SVT? Du ska ändå betala radio- och tv-avgift.

Rudi, Du musst also bezahlen.

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www.wikingerabenteuer.wordpress.com


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 18:59 
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saab-900 hat geschrieben:
Hallo,
heute habe ich eine Mitteilung von Radiotjänst bekommen hinsichtlich der Tv - Gebühren und konnte auch auf der angegebenen Internetseite
keinen Eintrag finden - der meiner Situation gerecht wird!

Wie jeden Verwaltungsakt ist auch dieser Bescheid prüfbar; als ersten Schritt ist die dir ja schon vorgeschlagene Kontaktaufnahme der beste Weg.
Dann kannst du natürlich den normalen Weg gehen: erst formellen Einspruch einlegen, dann vor dem Verwaltungsgericht klagen etc. Wie genau das geht, muss in dem dir zugegangenen Bescheid stehen (denn dieser Bescheid gilt formell als Verwaltungsakt und hat daher dieselben Forderungen zu erfüllen (17 § Lag (1989:41) om finansiering av radio och TV i allmänhetens tjänst).
Aber Vorsicht: ob du Fernsehen schaust, ist nicht relevant, sondern ob in dem Haus eine Anlage ist, mit der man Fernsehen schauen kann (2a § Lag (1989:41) om finansiering av radio och TV i allmänhetens tjänst).
Und Nichtbezahlung ist strafbar (22 § Lag (1989:41) om finansiering av radio och TV i allmänhetens tjänst), über die Pflicht, Mahn- und Erinnerungsgebühren zu zahlen hinaus, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass du eben doch so einen Empfänger im Haus hast. Egal, ob du ihn nutzt oder nicht.
Mvh

//M

_________________
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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 19:22 
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Beiträge: 29
Rudi hat geschrieben:
Habe Heute auch das Schreiben erhalten. Ich kann allerdings kein schwedisches Fernsehen empfangen und schwedisches Radio höre ich nicht.
Ich fürchte aber ich muss trotzdem bezahlen.


Nein, brauchst Du nicht, wenn Du weder ein Fernsehgerät noch sonstige zum Fernsehempfang geeignete Geräte (z. B. Computer mit TV-Karte) im Hause hast. Computer ohne TV-Karte ist ok und Radiogeräte auch. Du brauchst dem Radiotjänst auch nicht mitzuteilen, dass Du keine TV-Empfangsgeräte hast. Nur wenn TV-Empfangsgeräte im Hause sind besteht eine Anmeldepflicht. Gegenteilige Behauptungen sind Unsinn.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Do, 12 Apr, 2018 22:13 
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Ich kann kein schwedisches Fernsehen empfangen. Deutsches natürlich über Satellit.
Werde ich wohl das "notleidende" schwedische Fernsehen sponsern dürfen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Fr, 13 Apr, 2018 11:51 
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Den Brief haben wir wohl jetzt alle bekommen, jetzt haben Sie uns ausfindig gemacht.... ;) ich habe allerdings auch weder Fernsehen noch Radio, das werde ich denen besser mal mitteilen, bevor es noch Ärger gibt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Fr, 13 Apr, 2018 14:22 
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Beiträge: 370
Ab 2019 muss jeder die Gebühr bezahlen und wird mit der Steuer zusammen eingezogen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radiotjänst
BeitragVerfasst: Fr, 13 Apr, 2018 16:04 
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framsidan hat geschrieben:
Ab 2019 muss jeder die Gebühr bezahlen und wird mit der Steuer zusammen eingezogen.

Aber doch wohl mit der Einkommenssteuer, so nicht interessant für die Touristen.
Oder habe ich das falsch verstanden?

//M

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