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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 10:30 
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Nein ich habe keines!
Und ich kann mir auch nicht vorstellen dass bei euch im Norden jeder eins hat, ich kenne welche die haben keines.
Und ich habe auch noch keine Ausländischen Beeren- oder Pilzpflücker gesehen die eines hatten, also alles nur ausreden.
Und die meisten sind dann ja je nach Zulassung illegal unterwegs!
Aber man kann sich natürlich alles schön und wichtig reden.

MfG
Amazonfahrer


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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 18:14 
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amazonfahrer hat geschrieben:
Und ich habe auch noch keine Ausländischen Beeren- oder Pilzpflücker gesehen die eines hatten, also alles nur ausreden.Amazonfahrer


Also, mein Vater nutzt sein Quad fast ausschließlich zum Pilze und Beeren pflücken, ab und zu zum Holz- oder Materialtransport. Es ist eine gute Alternative, wenn man nicht unbedingt einen Geländewagen als PKW haben möchte. Das mit den Ausreden ist Quatsch! :roll: Und mit seinen 76 Jahren heizt er auch nicht illegal durchs Gelände!

Ein gutes Neues und etwas mehr :YYBC:

wünscht,

awe


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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 19:02 
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awe hat geschrieben:
Also, mein Vater nutzt sein Quad fast ausschließlich zum Pilze und Beeren pflücken, ab und zu zum Holz- oder Materialtransport.
...
Und mit seinen 76 Jahren heizt er auch nicht illegal durchs Gelände!

Hej Awe!

Amazonfahrer hat, wenn deine Beschreibung stimmt, und dein Vater keine Ausnahmegenehmigung des naturvårdsverket hat, recht:

1 § Körning i terräng med motordrivet fordon för annat ändamål än jordbruk eller skogsbruk är förbjuden i hela landet
1. på barmark,
2. på snötäckt skogsmark med plant- eller ungskog, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på skogen,
3. på snötäckt jordbruksmark, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på marken.
Inom de delar av fjällområdet som regeringen bestämmer är körning i terräng med motordrivet fordon förbjuden även på annan mark än som anges i första stycket. Lag (1996:1551).

Terrängkörningslag (1975:1313)
Pilze- und Beerenpflücken fällt leider nicht unter skogsbruk... und das hier:
Zitat:
Angeln oder Baden zu fahren an abgelegene Seen und Teiche die man mit dem Auto nicht erreicht, fuenftens zum Beerenpfluecken zu fahren (in den weitläufigen Wäldern hier kann man nicht alle guten Plätze zu Fuss erreichen wenn man nicht nen Tagesmarsch hinlegen will und ausserdem muss man die Beeren dann nicht tragen) und last but not least: um einfach damit rumzufahren und Spass zu haben, an Plätze mit toller Aussicht zu fahren

leider auch nicht.
Doch, das ist illegal.
Das Alter ist dabei unerheblich, das Entscheidende ist, dass es ein Gesetz gibt, dass das verbietet.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 19:47 
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vibackup hat geschrieben:
Herr Jeh hat geschrieben:
a) als Terrängskoter => die bekommen KEINE Nummernschilder und dürfen daher NICHT in den öffentlichen Straßenverkehr (da keine Straßenzulassung). Die darf man nur im Gelände (falls nicht vor Ort verboten)[...] nutzen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: grundsätzlich darf man im Terrain gar nicht mit motorgetriebenen Fahrzeugen fahren.


Ja, danke für die Klarstellung. War blöd formuliert.

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Carpe noctem!

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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 20:16 
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vibackup hat geschrieben:
awe hat geschrieben:
Also, mein Vater nutzt sein Quad fast ausschließlich zum Pilze und Beeren pflücken, ab und zu zum Holz- oder Materialtransport.
...
Und mit seinen 76 Jahren heizt er auch nicht illegal durchs Gelände!

Hej Awe!

Amazonfahrer hat, wenn deine Beschreibung stimmt, und dein Vater keine Ausnahmegenehmigung des naturvårdsverket hat, recht:

1 § Körning i terräng med motordrivet fordon för annat ändamål än jordbruk eller skogsbruk är förbjuden i hela landet
1. på barmark,
2. på snötäckt skogsmark med plant- eller ungskog, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på skogen,
3. på snötäckt jordbruksmark, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på marken.
Inom de delar av fjällområdet som regeringen bestämmer är körning i terräng med motordrivet fordon förbjuden även på annan mark än som anges i första stycket. Lag (1996:1551).

Terrängkörningslag (1975:1313)
Pilze- und Beerenpflücken fällt leider nicht unter skogsbruk... und das hier:
Zitat:
Angeln oder Baden zu fahren an abgelegene Seen und Teiche die man mit dem Auto nicht erreicht, fuenftens zum Beerenpfluecken zu fahren (in den weitläufigen Wäldern hier kann man nicht alle guten Plätze zu Fuss erreichen wenn man nicht nen Tagesmarsch hinlegen will und ausserdem muss man die Beeren dann nicht tragen) und last but not least: um einfach damit rumzufahren und Spass zu haben, an Plätze mit toller Aussicht zu fahren

leider auch nicht.
Doch, das ist illegal.
Das Alter ist dabei unerheblich, das Entscheidende ist, dass es ein Gesetz gibt, dass das verbietet.

//M


:perfekt: Danke

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liebe Grüsse

Heike

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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 20:42 
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vibackup hat geschrieben:
awe hat geschrieben:
Amazonfahrer hat, wenn deine Beschreibung stimmt, und dein Vater keine Ausnahmegenehmigung des naturvårdsverket hat, recht:


Noch ist das Quad in D zugelassen und somit kann er doch auf öffentlichen Straßen und Wegen vollkommen legal rumfahren, oder? Ich hatte Amazonfahrers Post so verstanden, dass er Quads ansich ablehnt und das Beeren- und Pilzesammeln nur eine Ausrede ist, um mit dem Ding in Schwedens schöner Natur rumzuheizen.

Grüße,

awe


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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 22:08 
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Ich schäme mich ja fast, in einem Land der Gesetzesbrecher zu leben...hier fahren die Menschen mit ihren fyrhjuling auf öffentlichen Strassen UND im Gelände! SKANDAL! Was mach ich denn jetzt als pflichtbewusster und gesetzestreuer Mitbürger? Soll ich die Ganoven anzeigen? :YYAK:

Aber ich fühle mich selber schlecht...bin letztens auf der E4 unerlaubt 120 gefahren...


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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 22:08 
Wir fahren absolut nicht querfeldein sondern immer auf Waldwegen aber auch die sind manchmal nicht PKW tauglich. Aber kann mir mal jemand verraten warum man sich nun schon rechtfertigen muss warum man Quad fahren möchte? Das sollte doch nun wirklich jedem selberlassen sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Di, 30 Dez, 2014 22:51 
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filainu hat geschrieben:
Aber kann mir mal jemand verraten warum man sich nun schon rechtfertigen muss warum man Quad fahren möchte? Das sollte doch nun wirklich jedem selberlassen sein.


Vor mir musst du dich gar nicht rechtfertigen.
Es ging um die Frage der Legalität, und für die gibt es eindeutige Regeln.
Aber ein Richter bin ich nicht.

//M

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 Betreff des Beitrags: Re: Quad anmelden
BeitragVerfasst: Mi, 31 Dez, 2014 9:50 
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vibackup hat geschrieben:
awe hat geschrieben:
Also, mein Vater nutzt sein Quad fast ausschließlich zum Pilze und Beeren pflücken, ab und zu zum Holz- oder Materialtransport.
...
Und mit seinen 76 Jahren heizt er auch nicht illegal durchs Gelände!

Hej Awe!

Amazonfahrer hat, wenn deine Beschreibung stimmt, und dein Vater keine Ausnahmegenehmigung des naturvårdsverket hat, recht:

1 § Körning i terräng med motordrivet fordon för annat ändamål än jordbruk eller skogsbruk är förbjuden i hela landet
1. på barmark,
2. på snötäckt skogsmark med plant- eller ungskog, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på skogen,
3. på snötäckt jordbruksmark, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på marken.
Inom de delar av fjällområdet som regeringen bestämmer är körning i terräng med motordrivet fordon förbjuden även på annan mark än som anges i första stycket. Lag (1996:1551).

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Vibackup Du must Dich irren!
Deutsche Einwanderer halten sich an die Verordnungen und Gesetze in Schweden und begehen keine Straftaten in Schweden. Das machen nur die Anderen!
Zum Schutz der empfindlichen Flora und Fauna, gerade im nördlichen Schweden, ist die Vorschrift völlig richtig und auch unbedingt notwendig, aber was bedeutet schon Schutz von Flora und Fauna, wenn es um das eigene Vergnügen geht.

" um einfach damit rumzufahren und Spaß zu haben, an Plätze mit toller Aussicht zu fahren "
:mrgreen:


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" När man kastar skit i fläkten gäller det att ducka! "


Hej då, Vimmerbybo


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