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BeitragVerfasst: Mo, 03 Jun, 2013 13:19 
In Schweden tritt am ersten Juli ein Gesetz in Kraft, das gewisse private Foto- und Videoaufnahmen kriminalisiert. So erlaubt das neue Gesetz Aufnahmen in privaten Umgebungen nur nach einer Zustimmung der beteiligten Personen zu dem Bildmaterial. Geahndet werden Zuwiderhandlungen mit Strafen von Geldbußen bis zu Gefängnisaufenthalten. Kritiker halten das Gesetz für missverständlich.

Schwedens Parlament hat für ein Gesetz gestimmt, das es verbietet, im privaten Umfeld Fotos und Videoaufnahmen zu machen, ohne vorher die Zustimmung der beteiligten Personen eingeholt zu haben. Kritische Stimmen halten das Gesetz für nicht eindeutig genug. Das Gesetz wird am ersten Juli gültig werden, und der schwedische Rechtsausschuss erklärte, dass es deshalb wichtig sei, weil im Geheimen erfolgte Foto- oder Videoaufnahmen die Privatsphäre massiv verletzen würden und es hierfür noch keinen adäquaten Schutz gebe.

Der technische Fortschritt habe die Situation verschlimmert, da es möglich ist, so gut wie überall Aufnahmen zu machen, zu jeder denkbaren Zeit und unter jeglichen Bedingungen. Außerdem können die so entstandenen Bilder beziehungsweise Videos ohne viel Aufwand ins Internet hochgeladen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wer ohne die Zustimmung der Beteiligten Aufnahmen macht, bricht das neue Gesetz. Voraussetzung dafür, dass das Gesetz greift, ist allerdings, dass es sich bei der Umgebung um einen Raum handelt, der eindeutig der Privatsphäre angehört, wie beispielsweise das Zuhause, das Badezimmer oder die Umkleidekabine.

Die Strafen für ein Zuwiderhandeln werden von einer Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Gefängnisstrafe reichen. In manchen Fällen werden auch die Vorbereitungen für die Privatsphäre missachtende Fotos und Videos geahndet werden, das wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand eine versteckte Kamera für geheime Aufnahmen anderer Personen installieren würde. Nicht nur in Schweden gibt es ein solches Gesetz: Nachbarländer wie Dänemark und Finnland haben ähnliche Bestimmungen, wie der schwedische Rechtsausschuss erklärte.

Wenige sind dagegen, dass beispielsweise das Anbringen versteckter Kameras strafbar sein soll. Doch es gibt auch kritische Stimmen, was die Definition des Deliktes betrifft. Das Gesetz schlüsselt nicht auf, was konkret als Übereinkunft gilt oder welche Merkmale eine Umgebung zur privaten und damit geschützten machen. Was ist gegeben, wenn ein großer Empfang im Haus einer Privatperson stattfindet und jemand beim Begehen eines Verbrechens heimlich gefilmt wird? Das Komitee erklärt, dass auch Zielsetzung und andere Begleitumstände eine Ausnahme vom Gesetz rechtfertigen können; hierzu gehöre auch journalistische Tätigkeit. Trotzdem bereitet die neue Bestimmung dem schwedischen Journalistenverband Kopfzerbrechen.



Quelle: http://www.gulli.com/news/21666-schwede ... 2013-06-03


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