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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jan, 2022 18:00 
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war schon mal hier
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Registriert: 05.01.2022
Beiträge: 9
Hallo Ihr Lieben,

ich habe bisher die Beantragung einer Personnummer, wie ich es für Juni 2022 vorhabe, als releativ easy betrachtet.
Bei den Medien, die ich dazu gelesen habe, sind teils unterschiedliche Infos zum Thema "Wohnsitz" enthalten:

Während manche sagen, man braucht nur eine Adresse, an die man die Nummer schicken lassen kann (was theoretisch alles sein kann, wenn ein Briefkastenschild mit meinem Namen drauf ist), sagen andere Quellen, dass man einen Nachweis über ein gekauftes oder mindestens 1 Jahr gemietetes Objekt benötigt.

Mir erscheint das nicht unplausibel, da man ja zeigen muss, dass man vorhat, mindestens 1 Jahr zu bleiben. Daher auch das S1-Formular der deutschen Krankenversicherung für mindestens 1 Jahr.

Problem wäre jedoch, dass ich erst was mieten kann / möchte, wenn ich weiss, wo ich arbeite, damit ich da in die Nähe hinziehen kann.
Kann jemand diesen Sachverhalt für mich aufklären.

Und die 2.Frage, ob sich für die Beantragung der Personnumer etwas verändert, wenn ich schon einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, also z.B. dass man dann keinen Mietvertrag oder Kaufvertrag bräuchte.

Und nur zur Sicherheit nochmal, was ich sonst auf jeden Fall brauche nach meinem Verständnis:
- Reisepass
- Original Geburtsurkunde (verheiratet bin ich nicht) - muss nach meinen Infos nicht mal englisch sein
- S1 Formular der deutschen KV (heltäckende SF).

Ich danke euch herzlich im Vorhinein und schönen einen schönen Abend allerseits.
Stephan


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BeitragVerfasst: Mi, 19 Jan, 2022 21:17 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Erstmal zum Grundverständnis: man kann eine Personnummer nicht beantragen, gar nicht.
Die Personnummer bekommt man zugeteilt, wenn man sich hier in Schweden wohnhaft meldet.
Das entspricht erst einmal einer Steuernummer, hat aber hier (aufgrund einer anderen Tradition) auch die Funktion aller anderen Nummern, die man in D bei verschiedenen Behörden, Versicherungen etc hat, also das, was man in D als "gläsernen Bürger" bezeichnet.
Um dich hier wohnhaft zu melden, mußt du entweder die Kriterien für ein Aufenthaltsrecht länger als 6 Monate oder für eine Aufenthaltsgenehmigung erfüllen.
Falls du EU-Bürger bist bedeutet das entweder eine Arbeit hier, ein eigenes Unternehmen, das dich finanziert oder aber ausreichende Mittel und eine vollständige (keine Reiseversicherung) Krankenversicherung im Herkunftsland.
HTH?

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: So, 23 Jan, 2022 22:01 
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war schon mal hier
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Hallo wiedermal,

hilft meinem Verständnis bedingt, die Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt erfülle grundsätzlich ich schon, die Krankenversicherung bekomme ich auch hin, aber ich werde zumindest zum jetzigen Stand keinen festen Wohnsitz haben bei der Beantragung.

Wenn das im Umkehrschluss bedeutet, dass ich die Arbeit (Selbständigkeit kommt nicht in Frage) und / oder die dauerhafte Wohnung schon haben bedeutet, weiss ich Bescheid, aber das ist ja die "Premiumlösung", die ich vllt, aber nicht zwangsläufig erfüllle.

Die Frage bezieht sich darauf, dass ich zwar erstmal das Geld und die KV habe, aber wohl die ersten Monate keinen steten Wohnsitz, sondern vllt. nur eine Wohnung auf Zeit oder bei Gastfamilie oder im Hostel etc... Die Frage ist also eher, ob meine Willenserklärung mich (mit Geld und KV) mind. 12 Monate niederzulassen schon ausreicht für die Zuteilung oder ob ein bereits vorhandener Mietvertrag über 12 plus x Monate auch für die Erteilung benötigt wird - hier hab ich unterschiedliche Meinungen gelesen.

Tack i alla fall och god kväll
Stephan


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BeitragVerfasst: Mo, 24 Jan, 2022 4:57 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Hostel hat geschrieben:
aber ich werde zumindest zum jetzigen Stand keinen festen Wohnsitz haben bei der Beantragung.

Eine Personnummer kann man nicht "beantragen", können wir das einmal von der Liste streichen?
Diesen Vorgang gibt es einfach nicht.
Gar nicht.
Existiert nicht.
No-no.
Ist das klar?

Was es aber gibt, ist, dass man sich hier wohnhaft meldet, und da muss man dann sagen, an welcher Adresse.
Wenn man für länger als sechs Monate (war zumindest damals als ich junge Ärzte angestellt habe die Grenze) hier wohnen wird und das nachweisen kann, kommt die Prüfung in Gang, ob man die Kriterien des Aufenthaltsrechts erfüllt.
Und wenn die positiv ausfällt, bekommt man vom Skatteverket in dem län, in dem diese Adresse liegt, eine solche Personnummer zugeteilt, da sie den neuen Einwohner verwalten können müssen.

Deutlicher?

Aber warum kannst du denn keine Wohnung mieten?

//M

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BeitragVerfasst: Mo, 24 Jan, 2022 8:53 
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Beiträge: 501
Plz/Ort: 36330 Rottne
für was benötigst du die Personennummer wenn du eh nur herumreist?
du hast ja die deutsche KV was benötigst du mehr, oder möchstest du schwarz arbeiten?

Welchen Nutzen oder Vorteil erhoffst du dir von der Personennummer?


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BeitragVerfasst: Mo, 24 Jan, 2022 11:29 
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war schon mal hier
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Beiträge: 9
Hej igen,

erstmal wünsche ich mir einen weniger aggressiven / unterstellenden Schreibstil...Danke
Ich möchte nicht schwarzarbeiten und auch nicht nur herumreisen.

Wenn meine Angaben mißverständlich sind, versuche es nochmal anders:

- Anfang Mai werde ich die ersten Bewerbungen losschicken, um vllt. kurz nach der Einreise Vorstellungsgespräche zu bekommen
- Ich möchte dann Ende Mai / Anfang Juni einreisen
- eine Arbeit finden (im Best case habe ich sie vorher, aber mehr als ein B1 auf dem Papier werde ich nicht mitbringen, also wenig realistisch, schätze ich)
- dann eine Wohnung mieten oder kaufen, die gut zur Arbeitrssituation passt
- Ggfs. nach 12 Monaten die Übernahme in die schwedische KV beantragen (oder was anderes tun, wenn die auch nicht beantragt wird).

Da die Prozesse andere als hier sind, mögen meine Fragen manchen vllt. unsinnig erscheinen, aber genau deshalb frage ich ja.
Die PN wird, soweit ich das aus meinen Informationen zusammenfassen kann, für Bankkonto, Handyverträge, Kaufverträge usw. oft benötigt - ich möchte sie daher so schnell wie möglich haben, um Rechtsgeschäfte tätigen zu können. Wenn dem auch nicht so sein sollte, dann bin ich gerne für Klarstellungen offen.

Ich "kann" natürlich eine Wohnung mieten, wenn ich ohne PN eine bekomme. Nur würde ich damit gerne warten, bis ich den Arbeitsort weiß, um nicht unnötig umziehen zu müssen. Ich meine damit eine längerfristige Wohnung. Mein Verständnis ist jetzt so, dass ich mich längerfristig wohnhaft melden muss und dafür eine Adresse brauche. Wenn ich, um das zu beweisen, nicht einen mindestens 12-monatigen Mietvertrag vorlegen muss, sondern eben "nur" eine Adresse, an der ich mich zumindest bis auf Weiteres regelmäßig aufhalte - dies löst dann den Zuteilungsprozess aus - und das glaube ich handeln zu können - kann man das so sagen?

Kurz zum Thema Mißverständnis Beantragung bzw. Zuteilung und dass das automatisch geschieht - das war mir so nicht bekannt. Ich habe dagegen schon sehr häufig davon gelesen, dass Menschen ins SV gegangen sind, um eine PN zu beantragen (bzw. dann eben den Zuteilungsprozess anzustoßen oder dessen Voraussetzungen zu erfragen).

Ich hoffe, ich konnte das Vorhaben nun deutlicher machen.
Tack och en bra vecka på alla
Stephan


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BeitragVerfasst: Mo, 24 Jan, 2022 12:03 
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Registriert: 21.08.2020
Beiträge: 501
Plz/Ort: 36330 Rottne
Hostel hat geschrieben:
Hej igen,

erstmal wünsche ich mir einen weniger aggressiven / unterstellenden Schreibstil...Danke
Ich möchte nicht schwarzarbeiten und auch nicht nur herumreisen.

Wenn meine Angaben mißverständlich sind, versuche es nochmal anders:

- Anfang Mai werde ich die ersten Bewerbungen losschicken, um vllt. kurz nach der Einreise Vorstellungsgespräche zu bekommen
- Ich möchte dann Ende Mai / Anfang Juni einreisen
- eine Arbeit finden (im Best case habe ich sie vorher, aber mehr als ein B1 auf dem Papier werde ich nicht mitbringen, also wenig realistisch, schätze ich)
- dann eine Wohnung mieten oder kaufen, die gut zur Arbeitrssituation passt
- Ggfs. nach 12 Monaten die Übernahme in die schwedische KV beantragen (oder was anderes tun, wenn die auch nicht beantragt wird).

Da die Prozesse andere als hier sind, mögen meine Fragen manchen vllt. unsinnig erscheinen, aber genau deshalb frage ich ja.
Die PN wird, soweit ich das aus meinen Informationen zusammenfassen kann, für Bankkonto, Handyverträge, Kaufverträge usw. oft benötigt - ich möchte sie daher so schnell wie möglich haben, um Rechtsgeschäfte tätigen zu können. Wenn dem auch nicht so sein sollte, dann bin ich gerne für Klarstellungen offen.

Ich "kann" natürlich eine Wohnung mieten, wenn ich ohne PN eine bekomme. Nur würde ich damit gerne warten, bis ich den Arbeitsort weiß, um nicht unnötig umziehen zu müssen. Ich meine damit eine längerfristige Wohnung. Mein Verständnis ist jetzt so, dass ich mich längerfristig wohnhaft melden muss und dafür eine Adresse brauche. Wenn ich, um das zu beweisen, nicht einen mindestens 12-monatigen Mietvertrag vorlegen muss, sondern eben "nur" eine Adresse, an der ich mich zumindest bis auf Weiteres regelmäßig aufhalte - dies löst dann den Zuteilungsprozess aus - und das glaube ich handeln zu können - kann man das so sagen?

Kurz zum Thema Mißverständnis Beantragung bzw. Zuteilung und dass das automatisch geschieht - das war mir so nicht bekannt. Ich habe dagegen schon sehr häufig davon gelesen, dass Menschen ins SV gegangen sind, um eine PN zu beantragen (bzw. dann eben den Zuteilungsprozess anzustoßen oder dessen Voraussetzungen zu erfragen).

Ich hoffe, ich konnte das Vorhaben nun deutlicher machen.
Tack och en bra vecka på alla
Stephan


danke.
Wir gingen 2010 von Schweiz nach Schweden ohne Personennummer und Job. wir hatten uns 4-5 Monate gegeben um einen Job zu finden der genügend einbringt damit wir nichts drauflegen müssen.

so wie ich es sehe ist deine Ausgangslage die gleiche (mehr oder weniger).
wie ich oben schrieb benötigst du keine Personennummer für die Jobsuche (und wirst auch keine erhalten, nehme ich mal an..).
Du benötigst auch keine PN da du ja in DE krankenversichert bist.

Wenn du einen Job findest ist der Arbeitgeber verpflichtet eine PN für dich zu beantragen.
Falls du dich selbständig machen willst findest du genügend Info beim Skatteverket.

Wenn du die PN erhälst bist du automatisch auch hier krankenversichert, du kannst die deutsche KV abmelden.

Bankkonto solltest du ohne PN erhalten da du EU Bürger bist, je nach Bank geht es einfach oder sie stellen sich dumm.
für den Handyvertrag fragst du am besten deine GastFamilie ob sie die eine Kontant-kort organisieren können. das Aufladen können sie für dich übernehmen.
Wohnung mieten kann funktionieren ohne PN, wir hatten damals eine Kaution von 3 Monaten hinterlegt sowie unser Vermögen in CH ausgewiesen so dass sie wussten dass wir keine Mietnomaden sind.

Viel Glück


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BeitragVerfasst: Di, 25 Jan, 2022 13:03 
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war schon mal hier
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Beiträge: 9
Hej villa,

tack första gång...

langsam lichtet sich der Nebel, eine Sache scheint mir aber noch wert zu klären.

Du sagst in deinem Beitrag, dass bei Arbeitsaufnahme die schwedische KV greift und die deutsche KV daher gekündigt werden kann.

Ich habe allerdings schon mehrfach plausibel gehört, dass die KV erst nach frühestens 1 Jahr greifen kann (auf Antrag), da gemäß europäischem SV-Abkommen die ersten 12 Monate die deutsche KV einen Pauschbetrag an Schweden überweist, damit ich die Leistungen der schwedischen KV im Bedarfsfall nutzen kann. Heisst, mir wurde dringend geraten, auch nach Arbeitsaufnahme die deutsche KV nicht zu kündigen, bis ich die Bestätigung der schwedischen KV habe, was wie gesagt frühestens nach 12 Monaten und auf Antrag möglich ist.

Vllt. verstehe ich aber auch was falsch...

Tack och en god dag på alle :)

Stephan


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BeitragVerfasst: Mi, 26 Jan, 2022 23:14 
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Beiträge: 4219
Plz/Ort: Blekinge / Ronneby
Hallo Hostel, :winke:

hier mal ein Link in dem du fast alle Antworten findest die du suchst. Dabei kannst du sofort deine Schwedisch-Kenntnisse testen (ggfs. erweitern) und vielleicht deinen geplanten Ablauf (von dem angedachten Zeitverlauf her) verändern. Wenn du nicht gerade schon jetzt eine feste Jobzusage in der Hinterhand hast, oder
einen Job suchst der mega-gefragt ist, wirst du viel Zeit und Geduld mitbringen müssen um fündig zu werden. :perfekt: Hier in Sverige ist der Arbeitsmarkt momentan
auch nicht prall gefüllt mit Jobs und auf gute Kenntnisse in Wort und Schrift wird in den Anzeigen immer mit Nachdruck hingewiesen.

Was du auch nicht 'planen' kannst ist die Zeitdauer mit der diverse Behörden hier arbeiten.....bei einem geht's fix, der andere wartet Monate...da steckt man halt nicht drin. :YYBP:
Wichtig ist, dass du alle erforderlichen Unterlagen (am besten beglaubigt) mitbringst.

hier der Link und lycka till :winke:

https://www.skatteverket.se/privat/folk ... f11fb.html

_________________
Liebe Grüße
saxemara ;-)
Alles wird gut! (Nina Ruge)
Sich abfinden und aufs Meer schauen, das ist Glück.
-Gottfried Benn-
"Det löser sig!!!"
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BeitragVerfasst: Do, 27 Jan, 2022 11:14 
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Registriert: 21.08.2020
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Plz/Ort: 36330 Rottne
Hostel hat geschrieben:
Hej villa,

tack första gång...

langsam lichtet sich der Nebel, eine Sache scheint mir aber noch wert zu klären.

Du sagst in deinem Beitrag, dass bei Arbeitsaufnahme die schwedische KV greift und die deutsche KV daher gekündigt werden kann.

Ich habe allerdings schon mehrfach plausibel gehört, dass die KV erst nach frühestens 1 Jahr greifen kann (auf Antrag), da gemäß europäischem SV-Abkommen die ersten 12 Monate die deutsche KV einen Pauschbetrag an Schweden überweist, damit ich die Leistungen der schwedischen KV im Bedarfsfall nutzen kann. Heisst, mir wurde dringend geraten, auch nach Arbeitsaufnahme die deutsche KV nicht zu kündigen, bis ich die Bestätigung der schwedischen KV habe, was wie gesagt frühestens nach 12 Monaten und auf Antrag möglich ist.

Vllt. verstehe ich aber auch was falsch...

Tack och en god dag på alle :)

Stephan


ok, das mit der KV war bei uns nicht so, di haben wir gekündigt als wir uns in CH abgemeldet haben, das war schon recht schnell nachdem wir die Personennummer erhielten:
von SULF
Att vara folkbokförd innebär bland annat att du får ett fullständigt personnummer. Som folkbokförd har du också rätt till sjukvård till samma patientavgifter som svenska medborgare som bor i Sverige betalar.

Am besten klärst du diesen Punkt mit dem Skatteverket. Auf jeden Fall so wie du schreibst erst DE KV kündigen wenn du die SE KV hast :YYAY:


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